Solar- und Windenergie: Gemeinden und ihre Bevölkerung nicht umgehen

am 06. Juli 2023
Lesedauer: ca. 3min

Der Bundesrat hat Ende Juni die Botschaft für die Beschleunigungs-Vorlage an das nationale Parlament verabschiedet. Darin zeigt er auf, wie er inskünftig Solaranlagen und Windpark-Projekten mit verkürzten Verfahren zum schnelleren Durchbruch verhelfen will. Dies einseitig auf Kosten der Mitspracherechte von Gemeinden und deren Bevölkerung.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Energiewende und das Netto-Null-Ziel per 2050. Der Zubau von erneuerbaren Energieformen ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts. Neben der Energiewende ist es aber ebenso wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden Versorgungssicherheit garantieren können. Deshalb stellt sich stets die Frage, wie rasch und mit welchen Schwerpunkten bei der Energiewende vorangeschritten werden soll. Zurzeit wird stark auf den raschen Zubau von erneuerbaren Energieformen wie Solar und Wind gesetzt.

Die Energiewende braucht es, sie sollte sich aber an den bewährten, demokratisch legitimierten Planungsprozessen orientieren. Das bedeutet, dass die Gemeinden und ihre Bevölkerung bei den Grossprojekten vor Ort eine relevante Mitsprache haben müssen. Nur so kann die Energiewende demokratisch legitimiert werden – über eine echte, breite Akzeptanz in der Bevölkerung.

Kürzlich waren die «Solar- und Wind-Express»-Vorlagen im Bundesparlament. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrats haben dort die Standortgemeinden nun wenigstens ein Veto-Recht. Auch braucht es einen ordentlich genehmigten Nutzungsplan. Die Beschleunigungs-Vorlage will nun das ausserordentliche «Express»-Recht zur allgemein gültigen Regel umwandeln. Die ausserordentliche Lage soll quasi bis auf Weiteres ausgeweitet werden. Aus rechtlicher und demokratiepolitischer Sicht sind hier grosse Bedenken anzumelden. Der SGV wird diese ins nationale Parlament tragen.

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