Wer übernimmt die Kosten für ein nationales Leitungskataster?

am 15. April 2024
Lesedauer: ca. 2min

Mit der Schaffung eines digitalen Leitungskatasters Schweiz (LKCH) sollen die Geodaten der ober- und unterirdischen Leitungen auf nationaler Ebene harmonisiert werden. Das LKCH wird den Gemeinden Planungssicherheit bei unterirdischen Arbeiten sowie einen einfachen Zugang zu den Daten verleihen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst deshalb die Einführung eines digitalen LKCH grundsätzlich, bringt in seiner Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation aber einige Vorbehalte bzgl. Finanzierung und Arbeitsaufwand an.

So verfügt zwar die überwiegende Mehrheit der Gemeinden bereits heute über digitale Daten zu ihren Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen. Gerade für Gemeinden, die ihre Leitungskataster noch nicht digitalisiert haben, kann die Erfassung, Digitalisierung und Aktualisierung ihres Leitungskatasters aber mit beträchtlichem Aufwand verbunden sein. Da der Bund den Gemeinden mit der Erstellung des LKCH eine neue Aufgabe übertragen will, fordert der SGV, dass den Gemeinden im Gegenzug eine finanzielle Unterstützung gewährt wird. Zudem sieht die Vorlage vor, dass die Zusammenführung der Daten von den Kantonen an die Gemeinden delegiert werden kann. Dort, wo dies geschieht, sollen aus Sicht des SGV die Kantone die anfallenden Kosten übernehmen.

Schliesslich fordert der SGV, dass im Gesetzestext der vollständige und kostenlose Zugang der Gemeinden zum LKCH explizit erwähnt wird.

Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch)

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