Bundeshaus in Bern
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Aktuelles aus Bundesbern

Rückblick auf die Frühjahrssession 2023

Am Freitag, 17. März 2023 ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte zu Ende. Einen Schwerpunkt bildeten die verschiedenen klima- und energiepolitischen Dossiers. Nach einer intensiven dreitägigen Debatte zum sogenannten Mantelerlass über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien nahm der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Um die an der Urne beschlossene Energiewende zu schaffen, sollen zahlreiche Massnahmen im Energie-, Stromversorgungs- und im Raumplanungsgesetz verankert werden. So beschloss die grosse Kammer u.a., dass bei Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten Solarpanels installiert werden müssen und setzte die Sistierung der Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken durch. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung der zahlreichen Differenzen zurück an den Ständerat.

Mit dem klaren Nein zur Gletscher-Initiative stellte sich der Nationalrat klar hinter das vom Parlament im Herbst verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz. Zudem sprach sich die grosse Kammer für die «Lex Windkraft» sowie die Vorlage zur Verstetigung der Bundesmittel für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Der Ständerat sprach sich gegen eine vorzeitige Revision der gesetzlichen Grundlagen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus und lehnte auch neue Bestimmungen zur Förderung der Baukultur auf Bundesebene ab. Von insgesamt 16 Vorlagen kam auch das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (E-Government-Vorlage) unter Dach und Fach. 


In unserem Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Nationalrat beschliesst vorsorgliches Nein zu Gletscher-Initiative

Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» will eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie etwa Öl, Gas, Benzin, Diesel oder Kohle mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Ständerat geht ein solches Verbot zu weit, er hat die Gletscher-Initiative bereits abgelehnt. Nun hat sich auch der Nationalrat am 1. März 2023 mit 107 zu 87 Stimmen gegen die bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative (21.055) ausgesprochen. Den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats haben beide Räte ebenfalls abgelehnt, nachdem sie im letzten Herbst das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (21.501) beschlossen haben. Das Parlament hält das verabschiedete Klimaschutzgesetz für den besseren Weg, um den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen voranzutreiben. SP, Grüne, GLP und EVP unterstützten die Initiative. Am 1. Juni 2023 wird aufgrund der Referendumsabstimmung über das Klimaschutzgesetz das Volk das letzte Wort haben.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die Gletscher-Initiative und deren direkten Gegenentwurf abzulehnen. Das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz greift die zentralen Anliegen der Gletscher-Initiative auf und sieht konkrete Etappenziele zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen vor. Die vorgesehenen Massnahmen werden Gemeinden und Städte in ihren Bestrebungen unterstützen, die Klimaziele zu erreichen. Der SGV-Vorstand hat deshalb Zustimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz beschlossen.

Nationalrat sagt Ja zur Vorlage für die familienergänzende Kinderbetreuung

Mit der Vorlage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 sollen die bislang befristeten Bundesmittel in eine stetige Finanzierung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung übergehen. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Eine nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits sollen Themen wie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage, die seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ausgearbeitet hatte, am Mittwoch, 1. März 2023, zu und überwies diese praktisch unverändert an den Ständerat. Dieser befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit dem Geschäft.

Position SGV: Der SGV nimmt das Votum der Grossen Kammer erfreut zur Kenntnis. Er hat die parl. Initiative zur Verstetigung der Bundesgelder und nachhaltigen Reduktion der Elternbeiträge politisch eng begleitet und unterstützt – gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV). Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf aufgrund der sehr hohen Betreuungskosten in der Schweiz erkannt hat und den volkswirtschaftlichen Nutzen sieht, der mit einer familienexternen Kinderbetreuung einhergeht. Insbesondere hat er es unterlassen, den Bundesbeitrag zu senken. Somit sieht die Vorlage weiterhin vor, dass der Bund bis zu 20 Prozent der nationalen durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes trägt. Damit würde der Bund jährlich rund 710 Millionen Franken aufwenden, um die elterlichen Betreuungskosten zu senken. Dies ermöglicht, die elterlichen Betreuungskosten spürbar zu senken und folglich eine entsprechend grosse Wirkung zu erzielen.

Tiefe Beträge zur Reduktion der Elternkosten drohen die Zielsetzung der Vorlage zu verfehlen – nämlich die berufliche Entfaltung beider Elternteile als Fundament der Gleichstellungpolitik und als Beitrag zur Reduktion des Arbeitskräftemangels. Gleichzeitig relativieren sich die Investitionen, wenn sie dem volkwirtschaftlichen Schaden aufgrund der aktuell unvorteilhaften Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Durch die hohen Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist die Schweiz für junge, mobile Fachkräfte und Firmen heute wenig attraktiv. Von einer besseren Standortattraktivität profitieren alle Staatsebenen. Es braucht deshalb eine Bundesbeteiligung, um hier gemeinsam eine Verbesserung zu erreichen.

Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Hier gilt es die kritischen Voten aufzunehmen und aufzuzeigen, dass die Vorlage des Bundes die bestehende Kompetenzordnung nicht verletzt und die kantonalen Subventionssysteme nicht übersteuert werden. Der Bund bleibt in einer subsidiären Rolle, Kantone und Gemeinden haben weiterhin die Hauptverantwortung in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Mit den Programmvereinbarungen wiederum kann jeder Kanton mit seinen Gemeinden dort ansetzen, wo er den grössten Bedarf sieht. Der SGV wird sich für eine mehrheitsfähige Lösung im Parlament einsetzen.

Digitale Verwaltung: Neues Bundesgesetz unter Dach und Fach

Mit dem geplanten neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wollen Bundesrat und Parlament die digitale Verwaltung fördern. Insbesondere soll das EMBAG (22.022) die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und Dritten im Bereich von E-Government ermöglichen. Unter dem Grundsatz «digital first» sollen Prozesse künftig primär digital erledigt werden.

Beide Räte haben die Vorlage gutgeheissen. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat die Kantone jedoch zunächst zu bestimmten Informatiksystemen verpflichten können. In der ersten Sessionswoche räumte der Nationalrat die wichtigsten Differenzen zum Ständerat aus. Zuletzt war noch umstritten, ob der Bund Vereinbarungen direkt mit den Gemeinden abschliessen können soll. Die Kantone haben mit den Gemeinden vielerorts eigene Organisationen geschaffen, um die digitale Transformation voranzutreiben. Der Ständerat befand, dass die Kantone aufgrund dieser Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinden nicht aussen vorbleiben dürfen und forderte eine Anhörungspflicht. Der Nationalrat schloss sich dieser Forderung schliesslich an. In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG mit 183 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.

Position SGV: Die Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen schreitet voran. Es ist zielführend, dass man im Bereich der digitalen Behördendienstleistungen über alle föderalen Staatsebenen und insbesondere innerhalb des Kantons mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Viele Kantone setzen diese Kultur der Kooperation mit ihren Gemeinden bereits um. Über den SGV sind die Gemeinden zudem auf Bundesebene in die Digitale Verwaltung Schweiz eingebunden. Der SGV unterstützt das geplante Bundesgesetz EMBAG, weil es eine wichtige Rechtsgrundlage zur Förderung der digitalen Verwaltung in der Schweiz schafft und insbesondere auch die finanzielle Beteiligung des Bundes klärt.

Der SGV begrüsst, dass sich das Parlament gegen schweizweite Vorgaben ausgesprochen hat. Kantone und Gemeinden müssen in der Umsetzung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Die digitalen Behördenleistungen bzw. Services müssen sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Die Gemeinden garantieren hier aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung den Praxistest für die digitale Transformation im Bundesstaat.

Nationalrat sagt Ja zur Windkraft-Offensive

Der Nationalrat will den Bau von Windparkanlagen beschleunigen und damit die einheimische Stromproduktion stärken. Er hat sich am Mittwoch, 8. März 2023 mit 134 zu 51 Stimmen klar für die dringlich erklärte Gesetzesvorlage «Lex Windkraft» (22.461) ausgesprochen. Neu soll die Baubewilligung für Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden – nicht mehr von der Standortgemeinde. Einsprachen sind nur noch an eine kantonale Instanz möglich. Die Gesetzgebung soll so lange in Kraft bleiben, bis in der Schweiz eine zusätzliche Windkraft-Jahresproduktion von 1 Terawattstunde (TWh) realisiert ist (also sechsmal mehr als Windanlagen in der Schweiz heute produzieren).

Der Minderheitsantrag der SVP, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, war chancenlos. Die Mehrheit im Nationalrat befand, die Vorlage sei verfassungskonform, die Volksrechte seien ausreichend gewährleistet und die Gemeinden hätten genügend Mitspracherechte bzw. Rekursmöglichkeiten. Das Geschäft geht nun am 20. März in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession damit. Windkraftgegner haben bereits das Referendum gegen die Lex Windkraft angekündigt. Für sie ist die Vorlage verfassungswidrig und greift die Gemeindeautonomie an.

Position SGV: Die Anstrengungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien werden vom SGV unterstützt. Allerdings darf dieser Ausbau nicht auf Kosten der Gemeindeautonomie, der demokratischen Mitspracherechte und weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze geschehen. Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung für grosse Windparkprojekte sowie die demokratische Mitsprache der Bevölkerung sind für den SGV eine unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität gegenüber solchen Grossprojekten.

Der SGV fordert das Parlament auf, die Vorlage zu sistieren und wesentliche Fragen vertieft abzuklären. So auch den folgenden Vorschlag: Neu sollen die Betreiber solcher Anlagen die Standortgemeinden entschädigen – mit einem Windzins. Vorbild ist der Wasserzins, den Elektrizitätsunternehmen an Kantone oder Gemeinden entrichten müssen, wenn sie an einem Standort die Wasserkraft eines Gewässers exklusiv nutzen dürfen. Es kann nicht sein, dass gewisse Private und Elektrizitätswerke einseitig die grossen Profiteure solcher Grossanlagen im Windbereich sind, ohne eine Abgeltung der Öffentlichkeit. Ein Windzins würde zudem die generelle Akzeptanz von Windkraftanlagen in den Gemeinden fördern.

Ständerat will keine Anpassungen bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation

Der Ständerat will die Regeln für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation nur vier Jahre nach Inkrafttreten von neuen Bestimmungen nicht anpassen. Er hat am Mittwoch, 8. März 2023, eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (22.404) mit 28 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar abgelehnt. Eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung drängt sich aus Sicht des Ständerats derzeit nicht auf. Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation sei erst vor vier Jahren eingeführt worden und nun gelte es abzuwarten, bis mehr Informationen zur Entwicklung der Situation vorliegen. Das Anliegen ist damit vom Tisch.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Der Zeitpunkt ist noch zu früh, um bereits eine Gesetzrevision anzustossen.

Postalische Grundversorgung: Fristverlängerung bei Standesinitiative Jura

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hatte sich im Herbst 2020 von der Post über deren Strategie für die Jahre 2021-2024 informieren lassen. Sie begrüsste insbesondere die Tatsache, dass 800 Poststellen bestehen bleiben sollen. Im Frühjahr 2022 präsentierte eine Expertengruppe im Auftrag des UVEK und des EFD ihre Vision für den postalischen Service public im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund entschied die KVF-S, die nächsten Schritte des Bundesrats abzuwarten und sämtliche hängigen Post-Geschäfte zu sistieren. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission und beschloss am 8. März die Behandlungsfrist der Standesinitiative Jura (17.314) um zwei weitere Jahre bis zur Frühjahrssession 2025 zu verlängern.

Position SGV: 2022 diskutierte das nationale Parlament über das Postorganisationsgesetz und entschied mit deutlicher Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die eidgenössischen Räte wollten vor einer strukturellen Neuorganisation geklärt haben, wie sich der Grundversorgungsauftrag der Post künftig ausgestaltet. Der SGV begrüsste den Entscheid des Parlaments. Zuerst sollte klar sein, wie der postalische Service public definiert wird, bevor die Neuorganisation der Postfinance als Finanzierungsquelle ebendieses Service public diskutiert werden kann. Den im Frühjahr 2022 vorgelegten Expertenbericht beurteilt der SGV insgesamt kritisch. Was als «Modernisierung der Post» angepriesen wird, kommt aus Sicht SGV einem qualitativen wie auch quantitativen Leistungsabbau im postalischen Service public gleich. Für den SGV ist unerlässlich, dass es auch in Zukunft einen bezahlbaren Service public mit Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung in allen Regionen der Schweiz gibt. Hierzu gehören auch die 800 Poststellen im Land, welche einen Minimalstandard darstellen und bestehen bleiben müssen.

Obwohl die Gemeinden viele der Reformschritte mitgetragen haben, muss die Post ihr Tempo an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen. Es müssen jetzt zeitnah Diskussionen zur postalischen Grundversorgung der Zukunft geführt werden, unter Einbezug aller staatlichen Akteure. Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet; Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation soll dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Anliegen der Standesinitiative Jura müssen in diese Arbeiten einfliessen.

Mo. Nationalrat (UREK-NR). Förderung der Baukultur von hoher Qualität

Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 die Förderung der Baukultur mit neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu stärken (22.3892). Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-SR) lehnt dieses Anliegen ab. Sie ist der Ansicht, dass die Baukultur Sache der Kantone ist und seitens Bund dafür keine zusätzlichen Finanzmittel vorzusehen sind. Ein Nein zur Motion würde die bisherigen Arbeiten des Bundes zur Förderung der Baukultur im Sinne der laufenden Kulturbotschaft (2021-2024) und deren Fortsetzung im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 nicht in frage stellen, hielt Ständerat Daniel Fässler in seinem Votum fest. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sei es aber falsch, schon heute eine Gesetzesrevision zu verlangen. Der Ständerat befasste sich am 15. März mit dem Geschäft und lehnte die Motion mit 23 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Das Geschäft ist damit erledigt.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Er sieht keine Notwendigkeit, die Baukultur mit neuen gesetzlichen Bestimmungen zentral beim Bund zu regeln. Eine qualitativ hochstehende Baukultur und Siedlungsentwicklung sind wichtige Anliegen, welche die Gemeinden unter anderem durch die Ortsplanung, kommunale Baureglemente und die Anwendung von planungs- und verfahrensrechtlichen Instrumenten sicherstellen. Angesichts der zunehmenden Dichte an Vorschriften für die Behörden, wie beispielsweise das Raumplanungsgesetz mit seinen Teilrevisionen oder das revidierte Landschaftskonzept Schweiz, stehen die Gemeinden vor grossen Herausforderungen und die Planungsprozesse werden zunehmend komplexer. Für die Gemeinden ist es daher entscheidend, dass sie über den nötigen Handlungsspielraum und die Entscheidungskompetenzen verfügen, um die Baukultur zu fördern.

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