
Aktuelles aus Bundesbern
Vorschau auf die Sommersession 2026
Die Sommersession der eidgenössischen Räte findet vom 1. bis 19. Juni 2026 statt. Auf der Agenda stehen insbesondere die Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zur Verbesserung der Entschuldung natürlicher Personen, sowie die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, welche Pilotversuche zur elektronischen Unterschriftensammlung ermöglichen soll.
Der Schweizerische Gemeindeverband verfolgt diese Geschäfte aufmerksam und setzt sich für praxistaugliche Lösungen auf kommunaler Ebene ein. Weitere wichtige Vorlagen werden in der Session ebenfalls behandelt, insbesondere in den Bereichen Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Finanzierung der AHV sowie Ausbau und Transformation der Stromnetze. Der SGV wird sich in all diesen Dossiers weiterhin für die Interessen der Gemeinden einsetzen.
Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze
In der Wintersession hat der Nationalrat der Vorlage des Bundesrats (25.057), die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter zu beschleunigen, mit diversen Änderungsanträgen zugestimmt. Nun wird sich in der Sommersession der Ständerat damit befassen und die entsprechenden Einzelheiten ausarbeiten müssen. Dabei geht es insbesondere um den Freileitungsgrundsatz, der gemäss Nationalrat entgegen des bundesrätlichen Vorschlags neu im Elektrizitätsgesetz verankert werden soll. Erdleitungen sollen demnach nur noch in Ausnahmefällten möglich sein, z.B. aus technischen Gründen, in geschützten Mooren oder wenn eine Erdleitung billiger zu stehen kommt. Der Ständerat wird auch weitere vom Nationalrat vorgeschlagene Verschärfungen im Detail behandeln müssen, z.B. in Bezug auf die nationale Bedeutung von Verteilnetzen, die Sachplanverfahren oder den Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzonen.
Die Energiekommission des Ständerats, welche am 8. Mai tagte, hat die Vorlage klar angenommen und bereits in verschiedenen Punkten präzisiert (Medienmitteilung UREK-S).
Der Ständerat wird sich am 10. Juni mit der Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze befassen.
Position SGV: Der SGV begrüsst grundsätzlich, dass die Stromnetze im Hinblick auf die angestrebte Dekarbonisierung und die zunehmende Einspeisung von erneuerbaren Energien um- und ausgebaut werden müssen. Denn die Netzstabilität muss auch in Zukunft gewährleistet werden können.
Was die von Nationalrat vorgeschlagenen Verschärfungen betrifft, so plädiert der SGV aber dafür, dass wichtige Schutzanliegen von Bevölkerung und Umwelt in Interessenabwägungen weiterhin angemessen berücksichtigt werden können. In Bezug auf den Freileitungsgrundsatz bedeutet dies z.B. die Möglichkeit zum Bau von Erdleitungen in der Nähe von Siedlungsgebieten oder aus Umweltschutzgründen (Biotope, geschützte Moore, Zugvogelrouten). Damit die Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet bleibt und ein kommunaler Handlungsspielraum besteht, braucht es also genügend Ausnahmemöglichkeiten. Hinsichtlich des Baus von Trafostationen ausserhalb der Bauzonen oder der Realisierung des Übertragungsnetzes, wonach neu ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber anderen nationalen Interessen gelten soll, muss auf Grundlage des Natur- und Heimatschutzgesetzes und des Raumplanungsgesetzes weiterhin eine Interessenabwägung zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen auf gleicher Stufe möglich bleiben. Sanierungs- und Ersatzprojekte im Übertragungsnetz zur Sicherstellung der Energieversorgung sind also mit Augenmass zu realisieren und betroffene Gemeinden frühzeitig in die Netzplanung miteinzubeziehen.
13. AHV-Rente: Keine Überwälzung der Kosten auf Gemeinden und Kantone
Mit der Motion, welche die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) lanciert hat, soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden vollständig dem Bund zufliessen, der diese Mittel direkt an die AHV weiterleitet. Als einfachste Lösung wird dabei in der Begründung eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen. Der Entscheid der Kommission war mit 13 zu 12 Stimmen jedoch denkbar knapp.
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am 02. Juni bzw. 16. Und 18. Juni mit dem Geschäft befassen.
Position SGV: Städte und Gemeinden lehnen die Motion entschieden ab. Die Finanzierung der AHV liegt in der Kompetenz und Verantwortung des Bundes. Mit dem NFA wurde dieser Bereich konsequent entflochten. Eine Mitfinanzierung durch die Kantone oder gar die Gemeinden ist nicht vorgesehen. Mit der Motion würde der Verfassungsgrundsatz der fiskalischen Äquivalenz verletzt. Im Umkehrschluss müsste der Bund die Kantone und Gemeinden bei jeder Massnahme, welche negative Auswirkungen auf deren Steuereinnahmen hat, entsprechend kompensieren. Dies wäre insbesondere bei der Erhöhung von Lohnbeiträgen oder einer Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall, wie dies vom Bundesrat etwa für die Finanzierung von Rüstungsausgaben vorgeschlagen wird (vgl. Vernehmlassung 2026/23).
Hinzu kommt, dass konsequenterweise auch die Mindereinnahmen berücksichtigt werden müssten, welche Kantonen und Gemeinden durch die Finanzierung entstehen. Ansonsten würden diese gar eine Mehrbelastung erfahren, was nicht sachgerecht und inakzeptabel ist. Sowohl bei der vom Ständerat vorgeschlagenen Mischfinanzierung über eine Erhöhung von Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer als auch bei der vom Nationalrat vertretenen vollständigen Finanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung würden die Mindereinnahmen einen substanziellen Teil der Mehreinnahmen kompensieren (vgl. Bericht der ESTV vom 10.01.2025).
Aus diesen Gründen ersucht der SGV das Parlament, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
Änderung SchKG – Überschuldete Privatpersonen: weitgehende Übereinstimmung mit dem Ständerat
Mit der Vorlage des Bundesrats (25.019) sollen überschuldete Personen mit einfacheren Verfahren eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben bekommen. Die Vorlage sieht zum einen ein vereinfachtes Nachlassverfahren für überschuldete Personen mit einem regelmässigen Einkommen sowie zum andern ein Sanierungsverfahren im Konkurs für Personen ohne Rückzahlungsmöglichkeiten mit anschliessender Restschuldbefreiung vor. Allerdings müssen für ein solches Sanierungskonkursverfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Nachdem der Ständerat die Vorlage in der Frühjahrssession als Zweitrat im Grundsatz gutgeheissen hatte, befasste sich die Rechtskommission des Nationalrats am 16. April erneut mit der Vorlage, da es letzte Differenzen zu bereinigen galt. Betreffend den Einbezug der Mietkosten (Art. 339 lit. b SchKG) hält die nationalrätliche Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung an der Version des Ständerates fest. Das bedeutet, dass aus dem während einer gewissen Frist abgeschöpften Vermögen nebst den anfallenden Einkommens- und Vermögenssteuern auch die Mietzinsen und Nebenkosten am Hauptwohnsitz der verschuldeten Person entrichtet werden sollen. Auch bei den übrigen Differenzen folgte die Kommission – zwar mit teilweise knappen Stimmverhältnissen – den Beschlüssen des Ständerats.
Der Nationalrat wird sich am 3. Juni und der Ständerat am 8. Juni mit der Vorlage befassen.
Position SGV: Der SGV nimmt die Stossrichtung der nationalrätlichen Rechtskommission erfreut zur Kenntnis und beantragt dem Nationalrat, den Vorschlägen seiner Kommission zu folgen. Die zwei neu vorgesehen Verfahren zur finanziellen Sanierung natürlicher Personen haben sowohl positive Auswirkungen auf die Lebenssituation und Gesundheit der Betroffenen selbst als auch auf die Volkswirtschaft und die öffentliche Hand. So verringern sich beispielsweise die Sozialhilfekosten für die kommunale Ebene. Der SGV hofft auf eine endgültige Differenzbereinigung in der Sommersession, damit diese für die Gemeinden wichtige Vorlage auf parlamentarischer Ebene verabschiedet werden kann.
Ständerat debattiert zwei Vorlagen zur Wohnraumförderung
Der Ständerat wird sich in der Sommersession mit zwei Geschäften zur Wohnraumförderung befassen: Dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den Fonds de Roulement für die Jahre 2030-2034 (25.077) sowie den Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033 (25.087). Mit ersterem wird der entsprechende Kredit um 150 Mio. CHF aufgestockt. Im Rahmen der Eventualverpflichtung wird der Verpflichtungskredit gegenüber der laufenden Periode von 1,7 Mrd. auf 1,92 Mrd. Franken erhöht.
Diese Instrumente ermöglichen es der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), ihre Aktivitäten in einem ähnlichen Umfang weiterzuführen wie bisher, wobei sie gleichzeitig Prioritäten setzen muss. Es handelt sich beim Verpflichtungskredit um eine Bürgschaft, die nur ausgabenwirksam wird, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat das Wohnungswesen stärken und der Wohnungsknappheit entgegenwirken. Der Nationalrat hat den beiden Vorlagen in der Frühjahrssession zugestimmt, Anträge zum Ausbau der Förderung jedoch abgelehnt.
Der Ständerat wird sich am 2. Juni mit den beiden Vorlagen zu den Instrumenten der Wohnraumförderung befassen.
Position SGV: Der SGV unterstützt die beiden Vorlagen. Die Wohnraumknappheit ist längst nicht mehr nur ein Phänomen der grossen Städte, sondern betrifft auch viele kleinere Gemeinden, insbesondere in touristischen Regionen. Steigende Preise erschweren es zunehmend, angemessenen Wohnraum zu finden. Die Schaffung von mehr Wohnraum zu fairen Preisen am richtigen Ort bleibt eine grosse Herausforderung, bei der viele Gemeinden auf die Unterstützung des Bundes angewiesen sind.
Ermöglichung Versuchsbetrieb mit E- Collecting: Letzte Differenzen
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (25.047) soll die gesetzliche Grundlage für einen E-Collecting Versuchsbetrieb geschaffen werden. Der Ständerat hat der Vorlage in der Frühjahressession zugestimmt. Der Nationalrat hatte sich bereits in der Herbstsession 2025 für die Vorlage ausgesprochen und diese um einen Artikel zur politischen Bildung (Art. 87a) ergänzt. Demnach soll der Bund Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen können, wozu insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten zählt. Es verbleiben noch einige Differenzen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat die Versuche örtlich begrenzen. Ausserdem soll das E-Collecting technisch so ausgestaltet sein, dass das Stimmgeheimnis gewahrt ist und die Stimmrechtsbescheinigung dezentral erfolgt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates SPK-N befasste sich am 21./22. Mai mit dem Dossier (die Beschlüsse lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorschau noch nicht vor).
Der Nationalrat wird sich am 4. Juni mit dem Geschäft befassen. Verbleiben weitere Differenzen, so wird sich der Ständerat am 9. Juni ebenfalls mit dem Geschäft befassen.
Position SGV: Der SGV spricht sich dafür aus, eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Versuchen mit E-Collecting zu schaffen. Entscheidend dabei ist, dass die Gemeinden als operative Träger der Stimmregister systematisch und verbindlich in die fachliche Ausgestaltung von E-Collecting einbezogen werden. Ihre fachliche Kompetenz und ihre Nähe zu den Vollzugsprozessen sind Voraussetzung für eine praxistaugliche, sichere und akzeptierte Lösung. Die heutige Situation ist unbefriedigend. Die Gemeinden, welche die Stimmregister führen und die Unterschriften prüfen, können zwar Basisdaten wie Namen, Wohnadresse etc. überprüfen und Mehrfachunterschriften erkennen, aber jenseits von Plausibilitätsüberlegungen nicht überprüfen, ob eine Unterschrift gefälscht ist und damit dem Willen der angegebenen Person entspricht. Hier kann E-Collecting Abhilfe schaffen: Entsprechend umgesetzt, kann eine Willensbekundung eindeutig einer Person zugeordnet und der administrative Aufwand langfristig reduziert werden. Aus Sicht der Gemeinden ist E-Collecting dann erfolgreich umgesetzt, wenn digitale Verfahren medienbruchfrei verarbeitet werden können, die administrative Belastung gegenüber dem heutigen Verfahren deutlich sinkt und die Qualität sowie Nachvollziehbarkeit der Prüfprozesse erhöht werden.
Ebenfalls begrüsst der SGV die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Förderung von Demokratie und politischer Bildung.
Einen schweizweiten elektronischen Betreibungsregisterauszug ermöglichen
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, 24.065) soll eine Rechtsgrundlage für einen schweizweiten elektronischen Betreibungsregisterauszug geschaffen werden. Die Vorlage sieht die Schaffung einer zentralen Datenbank für die gesamte Schweiz vor, wobei die Beitreibungsämter die notwendigen Daten an diese Datenbank senden. Die Identifikation wird über die AHV-Nummer bzw. die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erfolgen.
Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession 2025 fast einstimmig befürwortet. Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat sich nun Ende März einstimmig für die Vorlage ausgesprochen.
Der Ständerat wird sich am 8. Juni mit dem Geschäft befassen. Verbleiben noch Differenzen, so wird sich der Nationalrat am 11. Juni ebenfalls mit dem Geschäft befassen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Vorlage ausdrücklich (vgl. auch unsere Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der RK-N). Betreibungsregisterauskünfte sind heute auf den Betreibungskreis desjenigen Amtes beschränkt, bei dem das Gesuch eingereicht wird. Dies hat für die Einwohnerinnen und Einwohner gewichtige Nachteile: Bewerben sie sich für eine Mietwohnung – hierfür werden rund 80 Prozent aller Betreibungsregisterauszüge benötigt – so müssen sie in der Regel für jeden Wohnort der letzten fünf Jahre einen separaten Betreibungsregisterauszug vorlegen. Auch für die zuständigen Ämter – in manchen Kantonen ist dies Aufgabe der Gemeinden – bedeutet das Fehlen einer gesamtschweizerischen Datenbank für Betreibungsregisterauskünfte einen substanziellen Mehraufwand. Das heutige System ist ineffizient und schöpft die technischen Möglichkeiten bei weitem nicht aus. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich.
Der SGV setzt sich seit langem dafür ein, die Digitalisierung in der Verwaltung zu befördern. Die vom SGV als Partner mitgetragene Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) hat bereits im Juni 2024 das Projekt BRA CH initialisiert, welches den Aufbau einer zentralen Datenbank für Betreibungsregisterauskünfte bezweckt. Sämtliche Betreibungsämter sollen hierzu unter Verwendung der AHV-Nummer bzw. der UID ihre Betreibungsdaten liefern. Damit wird die Effizienz von Verwaltungsprozessen dank Automatisierung erhöht und der Service Public verbessert. Auch die Aussagekraft des Auszugs wird neu eine sehr hohe Qualität haben.