Bundeshaus in Bern

Aktuelles aus Bundesbern

Vorschau auf die Wintersession 2023

Vom 4. bis 22. Dezember 2023 findet die Wintersession der eidgenössischen Räte in Bern statt. Mit der Vereidigung der neu gewählten Mitglieder im National- und Ständerat beginnt die neue Legislatur. Nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates erfolgt auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates. Mit Spannung werden hierzu die Wahlen am Mittwoch, 13. Dezember der zweiten Sessionswoche erwartet. 

Auf der politischen Agenda des Nationalrats in neuer Zusammensetzung stehen u.a. die Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass) sowie die Revision des CO2-Gesetzes nach 2024. Der Ständerat befasst sich u.a. mit den Differenzen zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme, zur einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen EFAS, zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und einer möglichen Aufhebung des Siedlungsabfallmonopols, zur Abschaffung des Eigenmietwerts und entscheidet über Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. 

Nachstehend finden Sie die für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Wintersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Kredite für Agglomerationsprogramme zurück im Ständerat

Das Parlament konnte die Vorlage für die Beiträge des Bundes an die Agglomerationsprogramme der vierten Generation (23.033) aufgrund einer Differenz bei der Aufnahme des Strassentunnels Moscia-Acapulco bei Ascona (TI) im Herbst nicht bereinigen. Der Ständerat sprach sich dagegen aus, ein solches Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens, über den parlamentarischen Weg, ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. Dieses sieht 1,6 Milliarden für Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr vor. Das Geschäft geht in der ersten Sessionswoche am 4. Dezember zurück in den Ständerat.

Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in Agglomerationen. Dies trägt zu einem besseren Verkehrsmanagement nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Seit 2006 spricht der Bund Fördermittel zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Drei Generationen von Agglomerationsprogrammen wurden in der ganzen Schweiz bereits realisiert, oder sind dabei, realisiert zu werden. 

Für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation sollen 1200 Massnahmen in 32 Agglomerationen in allen Landesteilen zum Zug kommen. Kantone, Städte und Gemeinden steuern mit 2,21 Milliarden Franken den grössten Anteil der Investitionen bei. Die Teilnahme an einem Agglomerationsprogramm ist weder einfach noch günstig. Ohne Kofinanzierung des Bundes ist es kaum möglich, die Infrastrukturkosten zu stemmen, die durch das Bevölkerungswachstum und die Zunahme von Arbeitsplätzen in den Städten und Agglomerationen immer weiter steigen. Der Bund fördert so massgeblich eine kohärente Verkehrsentwicklung. 

Der SGV empfiehlt daher die Annahme des Bundesbeschlusses über Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr, äussert sich aber nicht spezifisch zum Strassentunnel Moscia-Acapulco.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen (20.3915). Ein zusätzliches Postulat der KVF-N (21.3461) beauftragte den Bundesrat, dem Parlament eine Hochbreitbandstrategie gemäss den Zielen der Standesinitiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots» zu unterbreiten, welche die längerfristige Weiterentwicklung der Hochbreitbandinfrastruktur aufzeigt. Der Bericht Hochbreitbandstrategie des Bundes wurde am 28. Juni 2023 veröffentlicht (Link). Vor diesem Hintergrund hatte der Ständerat damals entschieden, die Behandlung der Motion 20.3915 zu sistieren. Das Geschäft ist für den 4. Dezember im Ständerat traktandiert.

Position SGV: Eine flächendeckende Grundversorgung mit Hochbreitband, insbesondere auch in ländlichen Regionen und im Berggebiet, ist für die Gemeinden wichtig. Sie muss aber konzeptionell Sinn machen und für die kommunalen Netzbetreiber finanzierbar bleiben. Hierfür benötigt es einen strategischen Ansatz, welcher mit der Annahme des Postulats 21.3461 im Juni 2021 sichergestellt wurde. 

Die mit der Motion KVF-N 20.3915 verbundenen Forderungen einer flächendeckenden Einführung der Internet-Mindestgeschwindigkeit auf 80 Mbit pro Sekunde stellen für die Infrastrukturinvestitionen eine grosse Herausforderung dar. Der SGV erachtet den vom Parlament getroffenen Entscheid für eine Hochbreitbandstrategie des Bundes als sachlich richtigen Gegenvorschlag zu den Maximalforderungen. Gemäss Bericht des Bundesrats soll die Hochbreitbandstrategie des Bundes eine möglichst flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Geschäfte mit Leitungen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s (im Download) zum Ziel haben. Weiter möchte der Bund mit einem Förderprogramm für den Breitbandausbau Randregionen und strukturschwache Gebiete stärken und ihre Standortattraktivität erhöhen. 

Damit eine solche Hochbreitbandstrategie des Bundes dereinst mit staatlichen Ressourcen den Ausbau deutlich leistungsfähigerer und nachhaltigerer Netze vorantreiben kann, hat der Bundesrat beschlossen, die Leistungen der Grundversorgung um einen zweiten Internetzugangsdienst mit einer Übertragungsrate von 80 Mbit/s zu erweitern. Diese beiden Instrumente würden nebeneinander bestehen und sich ergänzen können, wie dies in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall ist.

Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen EFAS vor Abschluss

Mit der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, kurz EFAS (09.528), soll die Finanzierung der Gesundheitskosten neu aufgestellt werden. Heute werden die ambulanten und die stationären Behandlungen sowie der Pflegebereich unterschiedlich finanziert. Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, wer sie erbringt. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden. 

Nach dem Ja des Ständerats hat sich auch der Nationalrat für den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage ausgesprochen. Er knüpft dies aber an Bedingungen und will das Inkrafttreten weniger verbindlich regeln. Zudem sollen die Kantone mindestens 28,6 Prozent und die Krankenkassen über die Prämien höchstens 71,4 Prozent der Leistungen übernehmen. Die Gesundheitskommission des Ständerats beantragte im Oktober 2023 mit deutlicher Mehrheit, an den Beschlüssen ihres Rates von 2022 festzuhalten. Sie spricht sich gegen die Abschaffung des Patientenbeitrags an die Pflegeleistungen aus, um erhebliche Zusatzkosten zulasten der Kantone zu vermeiden. Entsprechend soll der Kantonsbeitrag bei 26,9 Prozent und nicht wie vom Nationalrat gefordert bei 28,6 Prozent liegen (Art. 60 Abs. 3). Weiter hält die Kommission am geplanten Zeitplan für den Einbezug der Pflege in EFAS fest. Dieser soll nach einer festen Frist von sieben Jahren ab dem 1. Januar nach Zustandekommen dieser Revision erfolgen. 

Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung in den Ständerat (5.12.) und in den Nationalrat (14. und 20.12.) und könnte bei Einigung in der Wintersession unter Dach und Fach kommen.

Position SGV: Nur die EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und zu einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger. Der SGV hatte sich von Anfang an für den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage sowie für eine verbindliche Regelung hinsichtlich des Inkrafttretens von EFAS plus Pflege eingesetzt. Der SGV teilt die Einschätzung des Ständerats, dass sich die Patientinnen und Patienten auch künftig an den Kosten für die Pflegeleistungen beteiligen sollen. Es ist nicht einsichtig, warum im Spitalbereich an einer Patientenbeteiligung festgehalten werden soll und im Pflegebereich nicht. Dadurch würden beträchtliche Kosten auf die Kantone und die in vielen Kantonen mitfinanzierenden Städte und Gemeinden überwälzt. 

Ziel muss eine ausgewogene Lösung sein. Die Kostenbeteiligung der Versicherten im Pflegebereich einseitig auf die Kantone und Gemeinden zu übertragen, widerspricht diesem Ziel. Weiter ist aus Sicht des SGV entscheidend, sich auf eine verbindliche Regelung von EFAS plus Pflege zu verständigen. Der SGV ersucht das Parlament, sich hier der Haltung des Ständerats anzuschliessen. Es ist nicht ersichtlich, warum die beiden sachfremden Finanzierungen (EFAS und Pflegeinitiative) miteinander gekoppelt werden sollten. Die Bedingungen des Nationalrats stellen eine unnötige zusätzliche Hürde dar und sind abzulehnen. Die vom Ständerat beschlossene verbindliche Regelung für ein Inkrafttreten der EFAS-Vorlage mit Pflege gibt allen Akteuren die nötige Rechts- und Planungssicherheit.

Revision Umweltschutzgesetz zu Lärm und Altlasten

Die Kommission für Umwelt, Energie und Verkehr des Ständerats hat im Oktober 2023 die Beratung zur Revision des Umweltschutzgesetzes aufgenommen (22.085). Die Vorlage betrifft verschiedene Bereiche wie Lärm und Altlasten. Im Bereich Lärm verfolgt die Revision das Ziel, raumplanerische Ziele (Verdichtung nach innen) besser mit dem Lärmschutz (Gesundheitsziel) abzustimmen. Bei dieser Interessenabwägung hat die ständerätliche Kommission raumplanerische Ziele stärker gewichtet. So sollen Baubewilligungen in klar definierten Fällen bewilligt werden können, auch wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden (Art. 22). Mit klaren Kriterien sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. 

Einer Minderheit der Kommission gehen diese Lockerungen zu weit. In Bezug auf die Ausscheidung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen (Art. 24) unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, Ausnahmen von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte zuzulassen, sofern gewisse Bedingungen wie etwa das Festlegen wohnqualitätsverbessender Massnahmen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang beantragt eine Minderheit, den Städten und Gemeinden mehr Kompetenzen bei der Anordnung von Massnahmen zu geben (3 zu 9 Stimmen). Im Bereich Altlasten spricht sich die Kommission gegen das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen zur Sanierung von privaten Kinderspielplätzen aus sowie gegen die Möglichkeit des Bundes, dafür Abgeltungen zu leisten. Hingegen sollen Sanierungen von Standorten, die durch eine Kehrichtverbrennungsanlage verunreinigt wurden, vom Bund mit bis zu 40% der anrechenbaren Kosten abgegolten werden können. 

Der Ständerat befasst sich am 6. Dezember mit der Vorlage.

Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Der SGV wird sich in diesem Sinne für eine ausgewogene Vorlage zuhanden des Parlaments einsetzen. 

Beim Thema Altlasten ersucht der SGV das Parlament, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchter Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Lockerung des Siedlungsabfallmonopols

Der Nationalrat will die Kreislaufwirtschaft mit Änderungen des Umweltschutzgesetzes stärken und hat als Erstrat der Vorlage seiner Umweltkommission (20.433) im Mai 2023 zugestimmt. Dabei hat er auch eine Liberalisierung des Siedlungsabfalles beschlossen: Private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Bundesrat hingegen spricht sich für eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols aus. Er ist der Ansicht, die heutige Abfallentsorgung funktioniere, und will selber bestimmen können, welche Abfälle Private einsammeln dürfen. 

Die Umweltkommission des Ständerats hat die Beratung im Oktober aufgenommen und die Vorlage im November einstimmig angenommen. Sie folgt in weiten Teilen den Beschlüssen des Nationalrats, will das Siedlungsabfallmonopol der Kantone und Gemeinden aber grundsätzlich beibehalten. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfälle genehmigt. Aus Sicht der Kommission muss sichergestellt werden, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird. 

Der Ständerat befasst sich in der ersten Sessionswoche am 6.12. mit dem Geschäft.

Position SGV: Der SGV sieht die geplante Aufhebung des staatlichen Siedlungsabfall-Monopols aus mehreren Gründen kritisch. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Abfälle durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern wäre zudem mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. 

Andererseits stellt die Sammlung von Abfällen, deren Verkauf lukrativ ist, durch private Anbieter ein finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung weniger kostendeckend bewerkstelligt werden kann. 

Aus Sicht des SGV soll der Siedlungsabfall grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden bleiben. Die Gemeinden stellen das Sammeln und Entsorgen selber oder beispielsweise im Rahmen von Zweckverbänden sicher. Für eine allfällige Lockerung braucht es klare Rahmenbedingungen, wie sie heute für PET oder Gals mittels Konzessionen bestehen, um das bewährte aktuelle System nicht zu gefährden. Der SGV ersucht das Parlament, der Haltung des Ständerats zu folgen.

Biodiversität. Indirekte Gegenvorschlag erneut im Ständerat

Der Nationalrat hatte dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative im Herbst 2022 zugestimmt. Der Ständerat befand im Sommer 2023, die Schweiz erfülle bereits die Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen, und war nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten (22.025). Im Herbst 2023 bekräftigte der Nationalrat seinen Willen, das Thema auf Gesetzesstufe zu verankern und zeigte sich gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft kompromissbereit. 

Die ständerätliche Umweltkommission hielt jedoch an ihrem Entscheid fest, nicht auf die Vorlage einzutreten, und wies damit auch den Vorschlag für einen vereinfachten Entwurf zurück. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage für den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Mit 9 zu 4 Stimmen schliesslich beantragt die Kommission, die Biodiversitätsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Geschäft geht am 7.12. zurück in den Ständerat.

Position SGV: Mit dem neuen vereinfachten Entwurf eines indirekten Gegenvorschlags des Nationalrats liegt aus Sicht des SGV ein akzeptabler Kompromiss vor, welcher den Schwerpunkt auf die funktionale Vernetzung und die Qualitätssteigerung in bestehenden Biodiversitätsgebieten legt. Insbesondere werden keine Änderungen im Landwirtschaftsrecht vorgesehen. Die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden würde damit berücksichtigt. Die Biodiversität würde mit einem qualitativen Ansatz gefördert, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative. 

Mit der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden unverhältnismässig eingeschränkt. Der SGV ersucht den Ständerat daher, auf den überarbeiteten Entwurf des Nationalrats einzutreten und die Beratung darüber aufzunehmen. Die Anliegen zur Förderung der Biodiversität sind auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen.

Abschaffung Eigenmietwert. Mit Differenzen zurück in den Ständerat

Das Parlament spricht sich für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus (17.400). Sowohl Ständerat wie auch Nationalrat sind auf die Vorlage eingetreten und wollen den Eigenmietwert auf Wohneigentum abschaffen. Aus Rücksicht auf die Tourismuskantone will der Ständerat die Abschaffung jedoch nur für die Erstwohnungen vorsehen und Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträgen zulassen. Der Nationalrat hingegen will einen konsequenten Systemwechsel, auch bei Zweitwohnungen. Um die Berg- und Tourismuskantone zu entlasten, soll eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt werden. Das Geschäft geht mit Differenzen am 14.12. zurück in den Ständerat.

Position SGV: Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Der SGV sieht die Vorlage deshalb grundsätzlich kritisch. Falls ein Systemwechsel erfolgreich sein soll, müsste er aus Sicht des SGV konsequent, mit Abschaffung der Abzüge umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden in einem finanziell tragfähigen Rahmen bleiben. Eine zwingende Voraussetzung wäre zudem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV empfiehlt, der Haltung des Ständerats zu folgen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser Vorschlag, im Gegensatz zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, mit einem für die Kantone und Gemeinden geringeren Aufwand umgesetzt werden könnte.

Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass) im Nationalrat

Diese Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes zielt darauf ab, die Bewilligungsverfahren für grosse Energieinfrastrukturen zu vereinfachen und zu beschleunigen (23.051). Die Kantone müssen ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Solar- oder Windkraftanlagen von nationalem Interesse einführen. Sie können dann in einem einzigen Verfahren alle notwendigen kantonalen und kommunalen Bewilligungen erteilen. Das Dossier wurde im August und Oktober von der UREK-N behandelt. Die Mehrheit der UREK-N möchte, dass die Kantone festlegen können, ob für ein Projekt die Zustimmung der Standortgemeinden erforderlich ist. Die Minderheiten sind entweder der Ansicht, dass der Entwurf des Bundesrates ausreicht, oder dass im Gegenteil die Mitwirkungsrechte der Standortgemeinden bzw. ihrer Bevölkerung stärker gewichtet werden müssen. Das Geschäft wird am 18.12. im Nationalrat behandelt.

Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien, um die Energieziele per 2050 erreichen zu können. Es bleibt aber zentral, die Gemeinden in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Darüber hinaus ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten. 

Der SGV sprach sich im Rahmen der Anhörung der UREK-N vom 9. Oktober explizit dafür aus, die Gemeinden im Rahmen der Autorisierung von beschleunigten Verfahren für die Errichtung grosser Infrastrukturanlagen anzuhören. Der SGV nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission den Kantonen die Möglichkeit einräumen will, die Zustimmung der Standortgemeinden als Voraussetzung für eine Bewilligung zu machen. Diese Kann-Bestimmung ist jedoch als Minimalvariante zu betrachten. Der SGV empfiehlt dem Nationalrat, der Minderheit IV zu folgen: (…) Plangenehmigungsverfahren vor, wobei die Zustimmung der Standortgemeinden notwendig ist (Art. 14a, Ziff. 1).

Mo. SPK-N. Schutzstatus S. Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Das Geschäft ist für den 19. Dezember im Nationalrat traktandiert.

Position SGV: Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S wird seit seiner Einführung im März 2022 gefördert. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch einer Bewilligungspflicht. Der SGV unterstützt das Anliegen der Motion, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S umzuwandeln – analog der seit 2019 geltenden Regelung für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Dadurch werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.

Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 im Nationalrat

Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Der Ständerat hat die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) bereits in der Herbstsession beraten und verabschiedet. Er will bis 2030 bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe dem Gebäudeprogramm, der Förderung von erneuerbarer Energie und von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen. Weiter strich der Ständerat die vorgesehenen Bundesmittel für die Ladestationen für Elektroautos.

Eine Mehrheit befand, dies sei Sache von Privaten. Die nationalrätliche Umweltkommission hat die Beratung im Oktober aufgenommen und ist in den Grundzügen mit der Vorlage ebenfalls einverstanden. Im Gegensatz zum Ständerat spricht sie sich für die Förderung der Ladestationen für Elektroautos aus. Bei Branchenvereinbarungen wie jener zwischen den Kehrrichtverbrennungsanlagen und dem Bund lehnt die Kommission den ständerätlichen Beschluss einstimmig ab. Branchenvereinbarungen sind aus ihrer Sicht der richtige Weg, um CO2-Technologien bei KVA voranzubringen. Der Nationalrat befasst sich am 20. und 21. Dezember mit der Vorlage.

Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. 

Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.

Mo. WAK-N. Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) hatte am 16. Oktober 2023 bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Motion der WK-NR (23.3008) «Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen» abzulehnen. Diese Motion beauftragt im Sinne einer Weiterführung des Postulatsberichts 19.3894 den Bundesrat, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage vorzulegen, die Standards zur Erarbeitung von Normen und Vollzugshilfen im Bauwesen festlegen soll. 

Im Postulatsbericht wird die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage als bevorzugter Lösungsansatz vorgeschlagen. Diese Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe würde Standards vor allem mit Blick auf den Erarbeitungsprozess für Vollzugshilfen und technische Regeln wie Normen vorgeben, damit solche Normen für die Praxis erkennbar bezeichnet werden können. Langfristig könnte dadurch für die Praxis in vielen Bereichen der Stand der Technik geklärt werden. Der Bericht sieht zudem die Erhebung einer Abgabe bei den Planenden vor, um die zunehmend schwierig gewordene Finanzierung der Normenerarbeitung sicherzustellen. Das Geschäft geht am 14.12. in den Ständerat.

Position SGV: Die Kantone und Gemeinden sind als Bauherren und Baubewilligungsbehörden stark von der Thematik betroffen. Die BPUK und die Kommunalverbände haben sich daher gegenüber der WAK-NR unterstützend zur Vorlage geäussert und für die Einführung eines Standardisierungsgesetzes ausgesprochen. An dieser Position halten sie weiter fest. Normen müssen rechtsstaatlich und institutionell abgestützt sein. Es braucht klar definierte Prozesse, bei denen die Staatsebenen ihre Interessen einbringen können, eine rechtsstaatliche Governance und die Einhaltung von Qualitätsstandards. Zudem sehen wir in einem Gesetz auch die Chance, die Finanzierung der Erarbeitung und des zurzeit kostenpflichtigen Bezugs von Normen zu klären. Bestehende falsche Anreize für die Schaffung von Normen sind zu beseitigen. Insbesondere im Tiefbau- wie im Hochbaubereich braucht es eine substanzielle Reduktion der Anzahl Normen. 

Aus Sicht der genannten Institutionen besteht dringender Handlungsbedarf. Der Vorstand der BPUK und die Kommunalverbände setzen sich deshalb dafür ein, dass sehr rasch ein Auftrag zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs erteilt wird und der Bund diesen Prozess bald startet.

Nationaler Adressdienst im Ständerat

Mit dem Adressdienstgesetz (ADG) soll die Grundlage für den Aufbau und Betrieb eines nationalen Adressdienstes geschaffen werden (23.039). Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag sollen künftig schweizweit die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen abfragen können. Gegenwärtig sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln. 

Die Staatspolitische Kommission SPK-SR hörte dazu im Oktober den Schweizerischen Gemeindeverband, den Schweizerischen Städteverband, den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste und den Kanton Genf an. Im Rahmen der materiellen Beratung im November stimmt die Kommission dem Gesetzesentwurf mit nur einer Änderung zu und folgte damit weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats: Neben den Gemeinden sollen auch die Kantone von der Gebührenpflicht befreit werden. So werde dem Umstand Rechnung getragen, dass in einigen Kantonen wie Genf die Adressen zentral vom Kanton verwaltet werden. Der Ständerat befasst sich am 18. Dezember mit der Vorlage.

Position SGV: Der SGV unterstützt dieses Vorhaben im Grundsatz und betrachtet das Projekt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalisierten Verwaltung. Ein nationaler Adressdienst (NAD) generiert einen Mehrwert für die Behörden, etwa durch Minderung des Aufwands für Adress- und Wohnsitzrecherchen und weil Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand so effizienter wahrgenommen werden können. Im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) im Oktober hat der SGV zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste auf verschiedene kritische Punkte hingewiesen und konkrete Anträge zur Anpassung des bundesrätlichen Entwurfes eingebracht:

• Mehraufwand: Da die Adressdaten künftig einem schweizweiten Nutzerkreis zur Verfügung stehen werden, sind vermehrte Rückfragen bei den Einwohnerdiensten zu erwarten. Es werden zusätzliche Ressourcen nötig, um den Anforderungen an Qualität und Aktualität der im NAD bewirtschafteten Daten gerecht zu werden. Für diesen Mehraufwand sollte das für die Führung des Einwohnerregisters zuständige Gemeinwesen entschädigt werden (Art. 14 Abs. 2 lit b)

• Gebührenpflicht: Der NAD als wichtiger Service der Behörden sollte kostenlos zur Verfügung stehen. Falls das Parlament an einer Finanzierung über Gebühren festhält, sollten nicht die Einwohnerdienste an sich, sondern das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden) von der Gebührenpflicht befreit werden (Art. 14 Abs. 2 lit b). Zumal die Nutzerinnen und Nutzer nicht die Einwohnerdienste (Datenlieferanten) selber, sondern andere Gemeindeabteilungen sein werden. 

• Haftungsfrage: Das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen soll nicht für die Bewirtschaftung der erfassten Daten im NAD haften müssen (Art. 2 neu)

• Melderecht: Heute führt die fehlende Bundeskompetenz zur Regelung des Meldewesens zu unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen und Praxen. Ohne Regelung auf Bundesebene werden die Daten unterschiedlich in den NAD einfliessen.

Gemeinsames Factsheet von SGV, SSV und VSED

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