Die Sparmassnahmen des Bundes sind in aller Munde. Obwohl die Konsultation zum Massnahmenpaket erst im kommenden Jahr beginnt, sind bereits mehrere Programme, die direkt der Unterstützung der kommunalen Arbeiten dienen, betroffen. Sie werden auf der Traktandenliste der Wintersession der eidgenössischen Räte stehen, die vom 2. bis 20. Dezember 2024 stattfindet.
Die Diskussionen zum Bundeshaushalt 2025, begleitet vom integrierten Aufgaben- und Finanzplan für den Zeitraum 2026-2028, beinhalten Kürzungen, die das Ende des Fonds für die regionale Politik (NRP) bedeuten könnten. Diese massiven Einsparungen würden die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierungspolitik in den Bergregionen und ländlichen Gebieten gefährden. Das Instrument hat seine Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt und einen erheblichen Hebeleffekt erzielt: Jeder investierte Bundesfranken erzeugt einen Multiplikatoreffekt von fünf in diesen Regionen.
Bei der neuen staatlichen Lösung für den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) sollten in dieser Session die letzten Differenzen bereinigt werden, sodass der E-ID weiterentwickelt werden kann. Die Schaffung einer elektronischen Identifikation ist ein wichtiger Hebel zur Förderung der digitalen Verwaltung. Eine optimale Umsetzung erfordert die Integration der Kantone und Gemeinden in den Prozess.
Angesichts der Spannungen an der ukrainischen Front ist zudem eine Anpassung des Schutzstatus S notwendig, um sicherzustellen, dass die Strukturen und Prozesse der Gemeinden auch künftig unter bestmöglichen Bedingungen stattfinden können.
Abschließend wird das Jahresende voraussichtlich durch Diskussionen über die Zukunft der Postdienste, die Förderung der regionalen und lokalen Presse sowie die Fortsetzung der Debatte zur Individualbesteuerung geprägt sein.
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden.
Für den Nationalrat geht das zu schnell. Er will den Umbau der Post bremsen und hat in der Herbstsession eine Motion seiner Verkehrskommission (24.3816) mit 113 zu 60 Stimmen deutlich angenommen. Diese verlangt vom Bundesrat, die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand zu nehmen und den Grundversorgungsauftrag der Post auf Gesetzesebene zu klären, bevor weitere Abbauschritte vorgenommen werden. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes soll auf Anpassungen der Postverordnung verzichtet werden.
Die Verkehrskommission des Ständerates beantragt ihrem Rat hingegen nach Anhörung je einer Vertretung der Post und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB an ihrer Sitzung vom 24.10 mit 9 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung), die Motion abzulehnen. Die Mehrheit erachtet das von der Motion geforderte faktische Moratorium in einem solch dynamischen Umfeld als kontraproduktiv, weil es die Entwicklung der Post bremsen würde. Dieses Geschäft wird im Ständerat am 5. Dezember behandelt.
Position SGV: Die Motion greift berechtigte Anliegen auf. Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Das Parlament sollte sich rasch mit einer Revision der Postgesetzgebung auseinandersetzen, um einen künftigen Grundversorgungsauftrag auf Gesetzesebene zu regeln. Die Motion wäre aber viel weiter gegangen und hätte eine Weiterentwicklung des Postnetzes praktisch sistiert. Vor diesem Hintergrund teilt der SGV die Überlegungen des Ständerats, die Motion abzulehnen.
Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer guten sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. So lehnt der SGV es klar ab, dass die Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser nur drei Jahre nach Inkrafttreten auf dem Verordnungsweg wieder aufgehoben werden soll. Das wäre ein Rückschritt und würde ländliche und periphere Regionen überproportional stärker belasten als Städte und Agglomerationen. Im Fokus muss ein qualitativ guter Service public mit Post- und Zahlungsdiensten stehen. Digitale Services sollen weiter ausgebaut werden. Daneben sind auch die Bedürfnisse nach analogen Angeboten wie Bargeld zu berücksichtigen. Parallel zur geplanten Einführung eines digitalen Briefes muss die A-Post in einer Übergangsphase Teil der Grundversorgung bleiben. Entscheidend ist, dass die lokalen Behörden frühzeitig in den Umbau des Postnetzes einbezogen werden, und nicht erst dann, wenn eine Schliessung einer Postfiliale ansteht. Es braucht einen Austausch zwischen der Post und den Gemeinden auf Augenhöhe, um die Weiterentwicklung des Postnetzes gemeinsam planen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen zu können.
Das Parlament hat sich in der Herbstsession auf die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur in den Jahren 2025 bis 2028 geeinigt und die entsprechenden Bundesbeschlüsse genehmigt. Die Kulturbotschaft (24.027) geht mit zwei verbleibenden Entwürfen, der Anpassung des
Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Entwurf 3) und der Anpassung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (Entwurf 4) in die Wintersession. Nachdem der Ständerat bereits im Sommer auf den Entwurf 3 zur Nationalbibliothek eingetreten war, beantragt nun auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats ihrem Rat, diesen gemäss dem Antrag von Bundesrat und Ständerat anzunehmen. Der Entwurf 3 sieht vor, eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte aufzunehmen.
Die Nationalbibliothek sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt Helvetica – Texte, Bilder und Töne der Schweiz – und damit einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes. Durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte soll sichergestellt werden, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, soll die Nationalbibliothek digitale Inhalte vergütungsfrei sammeln können. Der Ständerat wird dieses Dossier am Mittwoch, dem 11. Dezember, behandeln, ebenso wie der Nationalrat am Montag, dem 9. und 16. Dezember.
Position SGV: Der SGV unterstützt die vorgesehene Anpassung des Nationalbibliotheksgesetzes und begrüsst, dass das Sammeln und Vermitteln von Helvetica im digitalen Bereich für die Nationalbibliothek vergütungsfrei bleibt. Von den mehr als 1400 Bibliotheken in der Schweiz wird ein grosser Teil durch die Gemeinden getragen und/oder finanziert. Bibliotheken leisten einen direkten Beitrag zugunsten der Schweizer Autorinnen und Autoren. Sie vermitteln Zugang zu Büchern und Medien, zu Wissen und Kultur und erfüllen damit einen wichtigen gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Auftrag. Eine allfällige Entschädigungspflicht auf Bundesebene für die Nationalbibliothek hätte eine Signalwirkung für die anderen Staatsebenen gehabt. Es wäre mit entsprechenden Mehrkosten für Gemeinden bzw. die kommunalen Bibliotheken zu rechnen gewesen.
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken. Nachdem der Nationalrat der Vorlage mit Änderungen im Winter 2023 zugestimmt hat, befasst sich nun der Ständerat damit. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) unterstützt die Einführung eines konzentrierten Bewilligungsverfahrens für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Anders als der Nationalrat lehnt sie es jedoch ab, auch die Wasserkraft in die Vorlage aufzunehmen. Bei Wasserkraftanlagen habe sich das bestehende zweistufige Verfahren (Konzession und Baubewilligung) bewährt. Die UREK-S schlägt zudem vor, die Zustimmung der Standortgemeinden formell im Gesetz zu verankern. Die Gemeinden müssten demnach ihre Zustimmung zu Projekten für erneuerbare Energien auf ihrem Gebiet erteilen, sofern das kantonale Recht keine anderen Bestimmungen vorsieht. Der Nationalrat hatte seinerseits in der Wintersession 2023 beschlossen, es den Kantonen zu überlassen, ob sie die Zustimmung der Standortgemeinden vorsehen wollen. Der Ständerat befasst sich am 17. Dezember mit dem Geschäft.
Position SGV: Im Rahmen einer Anhörung der UREK-S im April 2024 konnte der SGV seine Position zur Beschleunigung der Verfahren für Solar- und Windkraftprojekte darlegen. Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung der Verfahren, sofern die Gemeinden bei dieser nicht übergangen werden. Der SGV begrüsst, dass sich die UREK-S für die erforderliche Zustimmung der Gemeinden ausspricht, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Die Gemeinden sind in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten. Weiter begrüsst der SGV die Haltung der UREK-S, die Wasserkraft nicht in die Vorlage aufzunehmen. Projekte von Wasserkraftanlagen unterliegen eigenen Verfahren und Anforderungen und sind nicht mit jenen von Solar- und Windenergieanlagen zu vergleichen.
In der Herbstsession stimmte eine knappe Mehrheit im Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen der Vorlage für die Individualbesteuerung (24.026) und damit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen zu. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und positive Erwerbsanreize geschaffen werden. Die Finanzkommission des Ständerates ist an ihrer Oktober-Sitzung auf die Vorlage für die Individualbesteuerung eingetreten und empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung. Der Ständerat befasst sich am 12. Dezember mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Bestrebung, die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von verheirateten und unverheirateten Paaren aufzuheben. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell).
Bei einer Annahme der Bundesvorlage hätte dies Steuerreformen in allen 26 Kantonen zur Folge. Ein Inkrafttreten wird jedoch nicht in allen Kantonen gleichzeitig erfolgen können. Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Das Parlament spricht sich für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus (17.400). Sowohl Ständerat wie auch Nationalrat sind auf die Vorlage eingetreten und wollen den Eigenmietwert auf Wohneigentum abschaffen. Aus Rücksicht auf die Tourismuskantone sieht der Ständerat die Abschaffung jedoch nur für die Erstwohnungen vor. Der Nationalrat hingegen will einen konsequenten Systemwechsel, auch bei Zweitwohnungen. Um die Berg- und Tourismuskantone zu entlasten, soll eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt werden (Geschäft 22.454).
Differenzen gibt es auch hinsichtlich des Schuldzinsabzuges: Der Ständerat will hier Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Die WAK-N brachte als neuen Vorschlag eine quotal-restriktive Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges ins Spiel. Damit sind künftig nur noch Schuldzinsen ausgehend von der Quote aus immobilem Vermögen ohne das selbstgenutzte Wohneigentum am Gesamtvermögen abzugsfähig. Das heisst, es können noch Schuldzinsen abgezogen werden, wenn immobile Vermögenswerte, also Liegenschaften, vermietet oder verpachtet werden. Sind nur mobile Vermögenswerte vorhanden oder beschränkt sich das Vermögen auf ein selbstgenutztes Eigenheim, sind künftig keine Schuldzinsabzüge mehr möglich. Dies kommt dem Ansatz "Kein Eigenmietwert, keine Abzüge" von allen in der Kommission angeschauten Modellen am nächsten.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession an einem konsequenten Systemwechsel inkl. Zweitwohnungen festgehalten und sich für die von seiner Kommission vorgeschlagenen quotal-restriktiven Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges ausgesprochen. Ein Minderheitsantrag, wonach auf einen Abzug von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge gemäss Vorschlag Ständerat einzuschwenken sei, wurde abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Minderheitsantrag, welcher eine Quote von 100 Prozent vorsah. Im November hat sich die WAK-S eingehend mit den verbleibenden Differenzen der Vorlage befasst und sich im Sinne eines Kompromisses für einen vollständigen Systemwechsel inkl. Zweitwohnungen ausgesprochen. Mittels Aufnahme einer Klausel will die Kommission allerdings sicherstellen, dass der Systemwechsel nur zusammen mit der Vorlage zur Schaffung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen (22.454) in Kraft treten kann. Die Berg- und Tourismuskantone sollen angesichts drohender Einnahmeverluste so eine tatsächliche Kompensationsmöglichkeit erhalten. In der Frage des Schuldzinsabzugs schliesst sich die Kommission dem Vorschlag des Nationalrats einer quotal-restriktiven Ausgestaltung an. Der Nationalrat befasst sich am 16. Dezember und der Ständerat am 12. Dezember mit den beiden Vorlagen.
Position SGV: Steuersystematisch lässt sich ein Systemwechsel kaum begründen. Mit Eigenmietwert können Mieter*innen und Eigentümer*innen steuerlich gleichbehandelt werden; eine Abschaffung würde daher den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzten. Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden zudem mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Der SGV sieht die Vorlage deshalb grundsätzlich kritisch. Falls ein Systemwechsel erfolgreich sein soll, müsste er aus Sicht des SGV konsequent, das heisst mit Abschaffung aller Abzüge umgesetzt werden. Der Vorschlag der WAK-N einer quotal-restriktiven Ausgestaltung kann dabei ein gangbarer Weg sein. Mit diesem würden auch die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden in einem einigermassen tragbaren Rahmen bleiben.
Eine zwingende Voraussetzung wäre ausserdem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV empfiehlt, der Haltung des Ständerats zu folgen, wonach Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausgenommen sind. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser Vorschlag, im Gegensatz zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, mit einem für die Kantone und Gemeinden geringeren Aufwand umgesetzt werden könnte.
Da Betreuungsleistungen heute nicht von den Ergänzungsleistungen (EL) abgedeckt werden, müssen viele Personen, die auf EL angewiesen sind, vorzeitig in ein Alters- und Pflegeheim zügeln – trotz oft niedriger Pflegestufe. Damit sich dieses Problem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht weiter akzentuiert, möchte der Bundesrat die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sicherstellen (24.070). Die Vorlage sieht neue Leistungen für die Betreuung zu Hause und Zuschläge für die Anpassung von Wohnungen vor, um die Autonomie älterer Menschen sowie von IV-Rentnerinnen und Rentnern mit EL zu stärken.
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) war im Oktober auf die Vorlage eingetreten, nachdem sie zuvor die Kantone, Städte und Gemeinden sowie weitere Akteure angehört hat. Im November folgten die materielle Beratung und Annahme der Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen. Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich, beantragt jedoch mehrere Anpassungen, um die Praxistauglichkeit und somit die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen zu erhöhen. So soll u.a. der Leistungskatalog im Artikel 14a ELG im Hinblick auf die psychosozialen Aspekte der Betreuung ergänzt werden. Weiter unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, die Betreuungsleistungen über monatliche Pauschalen und nicht nach den effektiven Kosten zu vergüten. Sie möchte den Kantonen jedoch mehr Handlungsspielraum in der Festlegung der Pauschalen geben. Diese sollen selbst bestimmen können, ob sie eine individuelle Pauschale für jede Leistung oder eine allgemeine Pauschale festlegen (unter Wahrung des Mindestbetrags von CHF 11'160 pro Jahr). Weitere von der Kommission beantragte Änderungen betreffen u.a. den Zuschlag für die Miete eines Zimmers (Nachtassistenz) sowie die Pflicht der Kantone, das elektronische Einreichen von Anträgen und Dokumenten zu ermöglichen. Das Geschäft mit verschiedenen Minderheitsanträgen wird im Nationalrat am 19. Dezember behandelt.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass der Bundesrat mit der Vorlage das selbstbestimmte Wohnen von EL-Bezügerinnen und Bezügern fördern und Heimeintritte verzögern will. Gute Rahmenbedingungen für die Betreuung im Alter zu schaffen und sicherzustellen, dass Menschen in Würde und selbstbestimmt altern können, ist für die Gemeinden und Städte ein zentrales Anliegen. Bereits heute finanzieren Gemeinden und Städte die EL in elf Kantonen wesentlich mit; gesamtschweizerisch wird ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen.
An der Anhörung der SGK-N im Oktober 2024 haben der SGV und der Schweizerische Städteverband die Vorlage aus Sicht der Gemeinden und Städte eingeschätzt. Positiv beurteilen die Kommunalverbände insbesondere das Vorhaben, Betreuungsleistungen unabhängig der Wohnform – im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Institution – via EL zu vergüten. Das ist ein zentrales Anliegen der Städte und Gemeinden, weil sonst wieder neue Ungleichheiten und Finanzierungslücken entstehen. Weiter wird begrüsst, dass von der Revision nicht wie ursprünglich vorgesehen nur AHV-Bezüger, sondern auch IV-Bezüger profitieren sollen. Auch, dass Betreuungsleistungen nicht an eine Hilflosenentschädigung gekoppelt werden, heissen die beiden Verbände gut, denn ein Betreuungsbedarf ergibt sich oftmals vor einer Hilflosigkeit. Kritisch sehen SGV und SSV indes die geplante Finanzierung, für die allein die Kantone und Gemeinden aufkommen sollen, weil sie die fiskalische Äquivalenz verletzt und nicht der Systemlogik entspricht. Betreuungskosten fallen regelmässig an und sollten deshalb mit einer Betreuungspauschale in den jährlichen EL geregelt werden, dafür hatte sich der SGV bereits in seiner Stellungnahme vom Oktober 2023 ausgesprochen. Angesichts der Dringlichkeit der Vorlage haben SGV und SSV Offenheit signalisiert, das Modell des Bundesrats mitzutragen, fordern aber in drei Punkten noch Anpassungen. So wird erwartet, dass mindestens der Mietzinszuschlag, der sich durch Anpassung einer Wohnung an die Bedürfnisse einer mobilitätseingeschränkten Person ergibt, von den jährlichen EL gedeckt und damit eine Beteiligung des Bundes sichergestellt wird. Den Kantonen ist bei der Festlegung der Pauschalvergütung der notwendige Handlungsspielraum einzuräumen; weiter ist auch dem psychosozialen Aspekt der Betreuung in der Vorlage Rechnung zu tragen.
Die parlamentarische Initiative 22.423 will die indirekte Presseförderung, welche vor allem der Regional und Lokalpresse zugutekommt, für eine Übergangszeit von sieben Jahren erhöhen, um insbesondere die kleinen regionalen Zeitungsverlage bei deren Transformation zu mehr digitalen Angeboten zu unterstützen. Dies war im Medienpaket vorgesehen, welches am 13. Februar 2022 vom Volk abgelehnt wurde. Konkret soll nun das Postgesetz wie folgt geändert werden:
• Erhöhung der indirekten Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften von 30 Mio. CHF auf 45 Mio. CHF;
• Einführung eines Beitrags von 30 Mio. an die Frühzustellung während der Woche;
• Erhöhung des Beitrages für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von 20 Mio. CHF auf 30 Mio. CHF.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage des Bundes ab. Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession den beiden ersten Punkten zu, wobei er die Förderung auf sieben Jahre befristete. Gleichzeitig sprach er sich aber auf Antrag des Bundesrates mit sehr knappem Mehr von 94 zu 91 Stimmen bei vier Enthaltungen dafür aus, die Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht nur nicht zu erhöhen, sondern gänzlich zu streichen. Die Finanzkommission des Ständerates lehnte in ihrer Sitzung vom 28. Oktober Mehrausgaben in diesem Bereich ab und beantragt ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen Nichteintreten auf die Vorlage. Die federführende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragte am 21. November dem Ständerat jedoch mit deutlichem Mehr von 9 zu 2 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Inhaltlich will sie an der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse festhalten, den Betrag aber auf 10 Mio. kürzen. Im Gegenzug sollen die Erhöhung der indirekten Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften auf 40 Mio. und der Beitrag an die Frühzustellung während der Woche auf 25 Mio. beschränkt werden. Der Ständerat befasst sich am 5. Dezember mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV unterstützt die parlamentarische Initiative. Die Pressevielfalt, welche unabdingbar ist für die demokratische Meinungsbildung, ist in der Schweiz vor allem auf regionaler und lokaler Ebene bedroht. Die Finanzierung gestaltet sich aufgrund rückgängiger Werbeeinnahmen und der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte immer schwieriger. Daher ist es unumgänglich, dass mehr Mittel für die Presseförderung gesprochen werden, damit die Lokal- und Regionalzeitungen über die notwendigen Mittel für die digitale Transformation verfügen. Die Befristung der Förderung auf sieben Jahre schafft zudem Raum dafür, die Förderung für die Zeit danach neu aufzugleisen und den digitalen Realitäten anzupassen.
Die Pläne des Nationalrates, die Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gänzlich abzuschaffen, lehnt der SGV ab. Magazine und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen wie Vereinen oder Stiftungen sind eine wichtige Informationsquelle. So ermöglicht der SGV mit dem einzigen verbleibenden Kommunalmagazin «Schweizer Gemeinde» eine Vernetzung der Gemeinden über die Sprachgrenzen hinweg. Die Gemeinden profitieren von konkreten Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen anderer Gemeinden. Mit der indirekten Presseförderung unterstützt der Bund diese wichtige Medienkategorie. Der SGV ersucht das Parlament daher, sich für den Erhalt der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auszusprechen und die Mittel dafür nicht zu streichen.
Der Ständerat sprach sich in der Sommersession dafür aus, den Schutzstatus S anzupassen (Motion 24.3022). So soll der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wieder erlangt werden, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer (z.B. 14 Tage) ausreist; wenn eine Person Rückkehrhilfe oder andere rückkehrorientierte Hilfen bezogen hat; wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt wurde. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die heutigen Regelungen den Anliegen der Motion bereits Rechnung tragen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen ebenfalls Annahme der Motion Würth 24.3022. Nach Ansicht der Kommission soll jegliche Form von Missbrauch des Status S wirksam und proaktiv bekämpft werden. Das Geschäft ist für den 2. Dezember im Nationalrat traktandiert.
Position SGV: Der SGV sieht Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Die stetige Zunahme von Schutzbedürftigen, die damit verbundenen oft vorzeitigen Transfers von Bundes- in Kantons- und Gemeindestrukturen sowie die teilweise unübersichtliche Ein- und Ausreise von Personen aus der Ukraine bringen die bewährten kommunalen Strukturen und Abläufe an den Anschlag. Dieser ungute Zustand wächst ständig und wird auch mit Blick auf die prognostizierten Zahlen länger anhalten. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat in Sachen Status S nächstmöglich handelt. Die Motion 24.3022 zielt in die richtige Richtung, weshalb der SGV diese unterstützt.
Der Nationalrat stimmte der neuen Gesetzesvorlage für eine E-ID in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat zu (23.073). Der überarbeitete Entwurf sieht eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden. Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden.
In der Herbstsession folgte der Ständerat mit nur einer Gegenstimme dem Entwurf des Nationalrates weitgehend. Differenzen gab es noch bei einzelnen Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen. Die Rechtskommission des Nationalrates beantragte in ihrer Sitzung vom 18. Oktober mit Ausnahme von einigen technischen Präzisierungen ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und damit die verbliebenen Differenzen auszuräumen. Der Nationalrat beugt sich am 2. Dezember ein weiteres Mal über die Vorlage. Der Ständerat befasst sich am 10. Dezember damit.
Position SGV: Der SGV hat sich seit Beginn der politischen Debatte für die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) eingesetzt – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. In diesem Sinne begrüsst der SGV den nun vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden. Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien, etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden, wenn immer möglich parallel zur politischen Diskussion in den eidg. Räten. Das betrifft insbesondere auch den Prozess bezüglich die bundesrätlichen Umsetzungsverordnungen zum neuen E-ID-Gesetz.
Das Volksverdikt von März 2021 war klar und eindeutig: Die Schweizer Bevölkerung will eine staatliche E-ID; die Rolle der Privatwirtschaft ist höchstens mittelbar denkbar. Aus Sicht des SGV ist es deshalb wichtig, dass dieses Grundprinzip bei einer neuen E-ID konsequent umgesetzt wird. Das betrifft vor allem auch die Ausstellung und Herausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises. Kritisch betrachtet der SGV zudem die Absicht des Bundesrats, eine E-ID im grossen Umfang gratis abzugeben. Zuerst muss aus Sicht des SGV Klarheit herrschen über Finanzierung, Unterhalt und Betrieb einer schweizweiten E-ID. Erst dann kann beschlossen werden, wie die Preisstruktur ausgestaltet werden kann. Folgekosten insbesondere für die kommunale Ebene sollen möglichst keine entstehen.
Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse von Anfang 2024 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ihre Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) weitergeführt und ihren Entwurf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im November verabschiedet. Die WBK-S sieht eine Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund vor, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen überlassen werden, die diesbezüglich Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Selbständige verpflichten können. Dies vor dem Hintergrund, dass ein Bundesbeitrag nach dem Modell des Nationalrates einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Kantone mit sich bringen dürfte. Dieser neue Vorschlag der WBK-S soll als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen («Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle», 24.058).
Die Kommission sieht vor, eine Betreuungszulage für alle institutionell betreuten Kinder bis zum 8. Altersjahr zu gewähren. Die Zulage soll mindestens 100 Franken pro Monat betragen und sich für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag um 50 Franken erhöhen. Eine Minderheit möchte, dass diese Zulage auch bei der Betreuung durch Dritte, wie die Grosseltern, ausbezahlt wird.
Eine Minderheit beantragt, dass der Bund einen Beitrag in Höhe von bis zu 200 Millionen Franken leistet, sofern sich die Kantone ebenfalls an der Finanzierung beteiligen. Die Kommissionsmehrheit möchte ausserdem die bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortzuführen, dabei aber die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern zu streichen, da diese Bereiche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Stattdessen befürwortet sie die Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen. Eine Minderheit beantragt, die Programmvereinbarungen komplett aus dem Gesetz zu streichen. Eine andere Minderheit hingegen möchte an fünf Förderbereichen festhalten. Der Ständerat befasst sich am 4. Dezember mit der Vorlage 21.403.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass nach dem Nationalrat auch die zuständige Kommission des Ständerats Eltern bei der familienergänzenden Betreuung finanziell entlasten will und die entsprechende Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen soll. Der SGV hat die Umsetzung der Parl. Initiative 21.403 von Anfang an eng begleitet und sich im Juni 2024 zum Modell der Betreuungszulage der WBK-S geäussert. Die Kommissionsmehrheit will die Finanzierung den Kantonen überlassen, die ihrerseits Arbeitgeber und Arbeitnehmende in die Pflicht nehmen können. Aus Sicht des SGV greift das zu kurz. Für eine langfristig nachhaltige Lösung benötigt es nebst dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Der SGV ersucht das Parlament dem Minderheitsantrag zu folgen, wonach sich der Bund mit einem Beitrag in Höhe von 200 Millionen Franken beteiligen soll, sofern auch die Kantone einen Beitrag leisten. Der SGV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ständerätliche Kommission die Programmvereinbarungen als wichtigen Teil der Vorlage beibehalten möchte. Die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität gehören jedoch unbedingt dazu und sollten nicht gestrichen werden.
Die Vorlage zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr im gesamten Land neu zu definieren (24.017). Die Förderung multimodaler Transportketten und eine bessere Berücksichtigung des Güterverkehrs in der Raumplanung gehören zu den Massnahmen, die in der Vorlage vorgesehen sind. In diesem Sinne wird von den Kantonen erwartet, dass sie die wesentlichen Anforderungen des Schienengüterverkehrs und der multimodalen Angebote in ihre Richtpläne aufnehmen: Die Kantone sollen den Flächenbedarf ermitteln oder bestimmte Schwerpunktregionen für den Güterverkehr ausweisen. Als Umsetzungsmassnahmen sieht die Vorlage die Entwicklung von Umschlagsplattformen vor, die als Sammelpunkte für die verschiedenen Güterverkehrsarten dienen und für welche der Bund Investitionsbeiträge ausrichten könnte. Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2024 mit einigen Änderungen verabschiedet. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ist auf die Vorlage eingetreten und schlägt unter anderem vor, in den Zielen des Gesetzes eine Erhöhung des Anteils des Güterverkehrs auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen zu verankern. Der Nationalrat wird sich am 10. Dezember mit dem Geschäft befassen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Stärkung des Schienengüterverkehrs in allen Regionen der Schweiz mit dem Ziel, den Güterverkehr zu Dekarbonisierung und den Strassenverkehr zu entlasten. Um diese Ziele zu erreichen, gilt es, die notwendige Infrastruktur zu entwickeln. Die Vorlage sieht unter anderem den Aufbau von multimodalen Umschlagsplattformen vor. Die Kantone müssen geeignete Standorte evaluieren und in den kantonalen Richtplänen ausweisen. Der SGV unterstützt dieses Projekt und erachtet den Einbezug der betroffenen Gemeinden bei der Bestimmung der potenziellen Standorte als unerlässlich. Darüber hinaus führt der Bau dieser Plattformen ausserhalb der urbanen Zentren zwar zu einer Reduzierung des Schwerverkehrs innerhalb der Zentren, doch werden die peripheren Gemeinden in der Nähe dieser Infrastrukturen ihrerseits nicht von den Auswirkungen verschont bleiben, die mit den Umladeaktivitäten verbunden sind. Darüber hinaus muss die Frage der letzten Meile weiterhin durch urbane Logistik gelöst werden.
An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat die «Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028» zuhanden des Parlaments verabschiedet (24.041). Diese gibt detailliert Auskunft über die finanzielle Lage des Bundeshaushalts, der sich mit steigenden Ausgaben konfrontiert sieht. Wachstumstreiber sind dabei vor allem die Armee, die AHV, die Migration sowie die individuellen Prämienverbilligungen. Für 2026 und 2027 sieht der Finanzplan des Bundes einen negativen Finanzierungssaldo von rund. 2.6 Mrd. Franken vor. Sparmassnahmen sind demnach notwendig. Im Voranschlag für 2025 resultiert dank den vom Bundesrat geplanten Entlastungsmassnahmen ein schuldenbremsenkonformer ordentlicher Haushalt. Bei einem ordentlichen Finanzierungssaldo von -0.4 Mrd. bleibt ein kleiner Handlungsspielraum von 115 Mio., bis das maximal zulässige Defizit gemäss der Mechanik der Schuldenbremse erreicht ist. Die geplanten Entlastungsmassnahmen beinhalten für 2025 und 2026 unter anderem eine Streichung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung (589 resp. 601 Mio.), eine Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (300 resp. 150 Mio.), einen Verzicht auf die Einlage in den Fonds für Regionalpolitik (25 Mio. resp. 13 Mio.), lineare Kürzungen von 1.4% bei den schwach gebundenen Ausgaben abgesehen von der Armee (347 Mio. resp. 351 Mio.) sowie die teilweise Verbuchung der Unterstützung im Bereich Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine als ausserordentliche Ausgaben (700 Mio. bz. 550 Mio.) Bei letzterem will der Bundesrat bis spätestens 2028 alle Ausgaben im ordentlichen Haushalt verbuchen. Zu beachten ist, dass der Bundesrat diverse in der Sommersession vom jeweiligen Erstrat beschlossene Ausgabenerhöhungen bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen noch nicht in den Voranschlag und den Finanzplan integriert hat. Im Gegenzug ist eine SNB-Ausschüttung über 667 Mio. budgetiert, was aufgrund der negativen Ausschüttungsreserve der SNB eher optimistisch erscheint. Auch ist in der Finanzplanung ab 2026 eine Senkung des Bundesbeitrages an die AHV von 20.2 Prozent auf 18.7 Prozent eingeplant. Der Bundesrat hat jedoch bereits am 14. August entschieden, den Bundesbeitrag nur auf 19.5 Prozent zu senken, was einer Mehrbelastung von rund 0.5 Mrd. entspricht. Ein vollständiger Verzicht auf die Senkung würde eine Mehrbelastung von knapp einer Milliarde gegenüber der Finanzplanung bedeuten.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat diverse Änderungsanträge gegenüber dem Bundesratsentwurf angenommen. Sie will zusätzliche Mittel für die Landesverteidigung und die Landwirtschaft, und kürzt im Gegenzug die Mittel bei der internationalen Zusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes. Ins Gewicht fallen dabei insbesondere eine Erhöhung der Rüstungsausgaben und -investitionen um 530 Mio. CHF, eine Kürzung der Kredite der internationalen Zusammenarbeit um 250 Mio. sowie eine Kürzung der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 85 Mio. Aus regionalpolitischer Sicht relevant ist die Entscheidung, 2025 immerhin die Hälfte der normalen Einlage in den Fonds für Regionalpolitik einzuzahlen und ab 2026 wieder den vollen Betrag. Auch für den regionalen Personenverkehr wurden für 2025 zusätzlich 7.7 Mio. vorgesehen, was die geplante lineare Kürzung von 1.4% ausgleicht. Gekürzt werden hingegen die Mittel zugunsten des Förderinstrumentes Innotour (1 Mio. jährlich) sowie für Schweiz Tourismus (um 5 Prozent ab 2026). Für die Gemeinden überdies relevant ist die Kürzung der Entschädigung an die Kantone für die an Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtete Sozialhilfe um 20 Mio.
Die ständerätliche Finanzkommission will ebenfalls die Mittel für die Landesverteidigung und die Landwirtschaft aufstocken und im Gegenzug im Asylwesen, bei der internationalen Zusammenarbeit und im Eigenbereich des Bundes sparen. Dennoch bestehen gewichtige Differenzen zur Schwesterkommission des Nationalrates. Insbesondere will sie bei der Entschädigung an die Kantone für die an Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtete Sozialhilfe mit 100 Mio. weit mehr sparen, keine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung leisten, bei der familienergänzenden Kinderbetreuung 10 Mio., bei der Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe um 15.3 Mio. und beim Impulsprogramm Heizungsersatz und Massnahmen Energieeffizienz um 20 Mio. kürzen sowie die Mittel für den regionalen Personenverkehr nicht aufstocken. Im Gegenzug sieht sie keine Kürzungen beim Förderinstrument Innotour sowie eine Aufstockung bei den Programmvereinbarungen Wald um 17.5 Mio. vor.
Der Nationalrat befasst sich am 3, 4, 5, 11, 16 und 19. Dezember mit der Vorlage, der Ständerat am 9, 12, 17 und 19. Dezember.
Position SGV: Der SGV anerkennt den Handlungsbedarf im Bundeshaushalt; die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Jedoch muss bei den Kürzungen behutsam vorgegangen werden. Der SGV begrüsst, dass die Finanzkommission des Nationalrates die Kürzung bei den Einlagen in den Fonds für Regionalpolitik für 2025 halbiert und ab 2026 zurückgenommen hat. Dieses Instrument hat sich bewährt und hat eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus. Gemäss Art. 21, Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik ist zudem eine längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben. Massive Kürzungen bei den Fondseinlagen widersprechen damit nicht nur einer nachhaltigen Finanzpolitik, sondern auch dem Gesetz. Ausserdem wäre es staatspolitisch betrachtet ein fatales Signal an die Bevölkerung der Berggebiete und der ländlichen Räume. Das Einsparungspotential ist zudem mit 25 Mio. angesichts eines Bundeshaushaltes von fast 90 Milliarden vernachlässigbar. Die von der ständerätlichen Finanzkommission vorgeschlagenen massiven Kürzungen bei den Entschädigungen für die Kantone im Asylbereich stellen eine Kostenverlagerung zu den Kantonen und letztlich wohl auch den Gemeinden dar, weshalb der SGV diese klar ablehnt. Auch die Reduktion der Mittel für Schweiz Tourismus und für Innotour sieht der SGV aus regionalpolitischen Gründen kritisch.
Mit der Parlamentarische Initiative 23.465 soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die den Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus unter gewissen Bedingungen ermöglicht. Die Gemeinden können ein solches nicht selbständig einführen, dafür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage auf kantonaler oder nationaler Ebene. Bisher kennen die Kantone Genf und Waadt ein kommunales Vorkaufsrecht, im Kanton Zürich ist eine entsprechende Volksinitiative hängig. Ein Bericht des Bundesamtes für Wohnungswesen von 2014 zeigt die Möglichkeiten einen solches Vorkaufsrechtes auf und kommt zum Schluss, dass «damit zwar ein leichter Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit vorliegen würde, ein fakultatives, preislich nicht limitiertes und vielfältig eingeschränktes Vorkaufsrecht der Gemeinde jedoch der Umsetzung der in Artikel 108 der Bundesverfassung (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) formulierten Aufgabe dienen würde und durch ein öffentliches Interesse legitimiert wäre». Preislich nicht limitiert bedeutet dabei, dass der Preis nicht im Vornherein festgelegt wird, sondern die Bedingungen gelten, welche die verkaufende Partei mit einem Dritten vereinbart hat.
Die WAK-N beantragte ihrem Rat an ihrer Sitzung am 28. Oktober mit 17 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative nicht Folge zu leisten. Die Kommission sieht keinen Bedarf für eine gesetzliche Grundlage. Den Kantonen und Gemeinden stehe es bereits heute frei, ein solches Vorkaufsrecht auf kantonaler einzuführen. Der Nationalrat befasst sich am 8. Dezember mit der Vorlage.
Position SGV: Knapper werdendes Bauland, wenige leerstehende Liegenschaften, raumplanerische Auflagen und Einsprachen: Die Wohnungsknappheit stellt für viele Schweizer Gemeinden und Städte ein drängendes Problem dar. Der SGV unterstützt daher den im Februar 2024 vom Bund veröffentlichten nationalen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit, wenngleich er einige Punkte kritisch sieht. Zentral ist aus Sicht des SGV insbesondere, dass es einen föderalen Ansatz braucht; eine allfällige kantonale Regelung soll Vorrang haben. Ein eng definiertes, fakultatives Vorkaufsrecht für die Gemeinden kann ein Instrument sein, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Gemeinden erhalten damit einen grösseren Handlungsspielraum, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Aus diesen Gründen empfiehlt der SGV die Annahme der Pa. Iv. 23.465.
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