Unnötige Bürokratie und hohe Kosten: SGV kritisiert Umsetzung der Motion Schilliger
Wollen Gemeinden künftig eine Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen vornehmen, sollen sie mittels Gutachten belegen müssen, dass dadurch die Hierarchie des Strassennetzes nicht gefährdet wird. Zudem soll bei Strassenneubauten und -sanierungen eine Pflicht zum Einbau lärmarmer Beläge eingeführt werden. Dies fordert der Umsetzungsvorschlag zur Motion Schilliger 21.4516.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat die Motion und ihren Umsetzungsvorschlag von Beginn an scharf kritisiert. Zum einen führt eine Pflicht zum Einbau der teuren und unterhaltsintensiven lärmarmen Beläge zu happigen Mehrkosten für die kommunale Ebene – wohingegen Temporeduktionen den Lärmschutz oftmals wirksamer und wirtschaftlicher gewährleisten können. Zum anderen wird die neue Gutachtenpflicht in vielen Gemeinden einen hohen administrativen Zusatzaufwand generieren.
Überaus stossend ist zudem die Tatsache, dass die kommunale Ebene nicht in die Erarbeitung des Umsetzungsvorschlags einbezogen wurde und dem lokalen Handlungsspielraum nun eine deutliche Einschränkung droht. Aus Sicht des SGV ist dies ein klarer Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Gemeindeautonomie.
Der SGV anerkennt, dass die Hierarchie des Strassennetzes zu gewährleisten ist. Dies tun die Gemeinden aber bereits heute: Sie haben selbst ein substanzielles Interesse an einer funktionierenden Netzhierarchie und dem Vermeiden von Ausweichverkehr. Gleichzeitig sind es die Gemeinden, die über lokale Ortskenntnisse verfügen und damit selbst am besten beurteilen können, wo Temporeduktionen notwendig und zweckmässig sind. Der SGV fordert den Bundesrat daher dringend auf, den heutigen Ermessens- und Handlungsspielraum der Gemeinden bei verkehrlichen Massnahmen nicht weiter einzuschränken.
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