Elterliches Sorgerecht: SGV begrüsst einheitliche Meldung an die Einwohnerdienste

am 07. Januar 2026
Lesedauer: ca. 2min

Zivilstandsämter, Zivilgerichte, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder kantonale Migrationsbehörden: Sie alle müssen künftig Angaben zum elterlichen Sorgerecht an die kantonalen und kommunalen Einwohnerdienste weiterleiten. Dies sieht die Motion 21.3981 der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vor. Die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinde des Kindes aktualisieren diese Angaben anschliessend im Einwohnerregister.

Gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste hat der SGV die Anliegen der kommunalen Ebene in die politische Debatte eingebracht. Aus Sicht der Gemeinden war insbesondere wichtig, dass die Umsetzung der Motion mit geringem administrativem Aufwand einhergeht und eine technisch einfache Lösung angestrebt wird. Da diesen Anliegen im Umsetzungsentwurf Rechnung getragen wurde und die Behörden mittelfristig mit einem geringeren administrativen Aufwand sowie einem vereinfachten Zugang zu verlässlichen Informationen rechnen dürfen, steht der SGV der Änderung im Zivilgesetzbuch positiv gegenüber.

Zur Stellungnahme (französisch)

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