Abstimmung vom 28. September: Digitalisierung fördern, Steuerausfälle verhindern
Ja zum E-ID-Gesetz, Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts: Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) hat heute seine Parolen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 gefasst. Beide Vorlagen sind für die kommunale Ebene von grosser Tragweite.
E-ID-Gesetz: Ja zu unkomplizierten und effizienten Behördendienstleistungen
Die e-ID ermöglicht den Behörden eine unkomplizierte Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für eine Vielzahl digitaler Behördendienstleistungen (E-Government). Auch ermöglicht sie es den Gemeinden, gefälschte Unterschriften sofort zu identifizieren, während heute lediglich Verdachtsfälle mitgeteilt werden können. Damit ist die e-ID zentral für die digitale Transformation auf allen Staatsebenen und führt zu einer Steigerung der Effizienz in den Verwaltungen. Den Kritikpunkten, welche die Vorlage 2021 zum Scheitern gebracht haben, wurde Rechnung getragen: Die neue e-ID ist staatlich, freiwillig und kostenlos. Datenschutz, Datensicherheit, Datensparsamkeit und Nachvollziehbarkeit sind gewährleistet. Der SGV empfiehlt die Vorlage deshalb zur Annahme.
Abschaffung Eigenmietwert: Nein zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe
Das Parlament möchte den Eigenmietwert auf selbst bewohntem Wohneigentum abschaffen; im Gegenzug sollen Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten nicht mehr abzugsfähig sein. Der SGV spricht sich gegen diesen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung aus: Gemeinden, Kantone und Bund müssten mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Damit werden sie faktisch vor die Wahl gestellt, andere Steuern zu erhöhen oder aber bestimmte Leistungen abzubauen. Der SGV hatte in der parlamentarischen Debatte zudem gefordert, dass Zweitliegenschaften vom Systemwechsel ausgenommen sein müssten. Da dies nun nicht der Fall ist, würde eine Abschaffung des Eigenmietwerts die Berg- und Tourismuskantone gleich doppelt treffen. Zwar sollen sie die Möglichkeit haben, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen, um Steuerausfälle zu kompensieren – müssen dafür aber erst politische Mehrheiten finden. Schliesslich mindert der Wegfall der Abzüge für Unterhalt und Renovationen auch den Anreiz, Liegenschaften zu modernisieren und energetisch zu sanieren. Dies trifft das lokal verankerte Baugewerbe und gefährdet das Netto-Null-Ziel.