Pflegende Angehörige: SGK-S unterstützt Ruf der Gemeinden nach Standards

am 19. November 2025
Lesedauer: ca. 2min

Pflegende Angehörige leisten unbestritten einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Gleichzeitig belastet die Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen aber zunehmend die Finanzen vieler Gemeinden. Stossend ist zudem, dass pflegende Angehörige keinerlei pflegerische Ausbildung benötigen, was Fragen bezüglich der Qualität der Pflegeleistungen aufwirft, sowie die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen an die Spitex-Organisationen geht, während die angestellten Familienangehörigen oftmals nur den kleineren Teil der Einnahmen erhalten. Die Gemeinden fordern deshalb schweizweit einheitliche Standards, was die Qualität, die Anstellungsbedingungen und die Höhe der Abgeltung betrifft.

Nachdem der Bundesrat in einem Bericht vom Oktober 2025 keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene ausmachte, hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) am 18. November einstimmig die Motion Rechsteiner 23.4281 («Pflege durch Angehörige verbindlich regeln») angenommen. Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst dieses Votum, durch das der Bundesrat beauftragt werden soll, klare Qualitätsvorgaben zu definieren und die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen nur in Ausnahmefällen zulasten der obligatorischen Krankenkassenversicherung abgerechnet werden dürfen.

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