Revision der Postverordnung: Keine Abstriche bei der Grundversorgung!

am 14. Juli 2025
Lesedauer: ca. 2min

Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung des Postnetzes und der Grundversorgung darf jedoch nicht auf Kosten einer guten sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. Dies schreibt der SGV in seiner Stellungnahme zur Revision der Postverordnung.

Dabei begrüsst der SGV die Aufnahme neuer digitaler Dienstleistungen in die Grundversorgung, insbesondere des digitalen respektive hybriden Briefes. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die A-Post in der Übergangsphase zum neuen System weiterhin aufrechterhalten wird. Der SGV kann sich mit der Reduktion der Vorgaben für die Einhaltung der Laufzeiten auf neu 90 Prozent abfinden. Hingegen lehnt es der SGV ab, die Vorgabe zu streichen, wonach abonnierte Zeitungen bis spätestens um 12.30 Uhr zugestellt sein müssen. Wenn Zeitungen erst nach 12.30 Uhr zugestellt werden, verlieren sie weiter an Attraktivität. Auch hat sich das Parlament kürzlich für eine Stärkung der regionalen Printmedien ausgesprochen.

Des Weiteren sieht der SGV die Aufgabe der Hauszustellung in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebietes sehr kritisch. Dass der Bundesrat die Hauszustellung schrittweise innerhalb einer zehnjährigen Übergangsfrist aufheben will, nimmt der SGV indes positiv zur Kenntnis. Damit der Abbau für die Betroffenen einigermassen verträglich ist, muss dieser aber an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Insbesondere muss der Abbau in Absprache mit den betroffenen Gemeinwesen erfolgen.

Zur Stellungnahme

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