Besteuerung von Zweitwohnungen: SGV lehnt Vorschlag der WAK-N ab

am 29. Februar 2024
Lesedauer: ca. 2min

Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Falle einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung die Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstbewohnten Zweitwohnungen zu erhöhen. So zumindest schlägt es die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) vor.

Der SGV beurteilt dieses Vorhaben kritisch. Die Vorlage zielt zwar darauf ab, die Steuerausfälle zu kompensieren, welche die mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts mit sich bringen würde. Allerdings ist sie in Bezug auf rechtliche, finanzielle und zeitliche Aspekte mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. So bietet der Entwurf etwa keine Garantie für eine Kompensation der Steuerausfälle, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehen würden. Zudem würde ein Systemwechsel für die Behörden einen beträchtlichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verursachen. Schliesslich hängt die Einführung der von der WAK-N vorgeschlagenen Zweitwohnungssteuer von der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ab und erfordert somit einen abschliessenden Parlamentsbeschluss. Ein solcher ist zurzeit aber noch nicht gegeben.

Aus diesen Gründen sieht der SGV in der Vorlage keine valable Alternative und lehnt diese ab. Falls ein Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts zustande kommt, unterstützt der SGV den Vorschlag des Ständerats, der eine Beibehaltung der heutigen Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutzte Zweitwohnungen beinhaltet.

Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch mit deutscher Zusammenfassung)

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