Die grosse Einstimmigkeit in den Vernehmlassungsantworten machte deutlich, dass es eine neue Tabelle zur Berechnung der IV-Renten braucht. In seinem Vorstoss kritisiert SGV-Präsident Hannes Germann, dass die von der IV herangezogenen Vergleichslöhne zur Ermittlung des IV-Einkommens für Versicherte mit Beeinträchtigungen unerreichbar hoch sind. Obschon Personen mit tiefen Löhnen genau wie alle anderen Beiträge in die IV einzahlen, sind ihre Chancen auf eine IV-Rente heute sehr gering.
Diese Sparmassnahmen bei der IV haben Mehrausgaben bei der Sozialhilfe zur Folge. Dass sich die IV auf Kosten der Sozialhilfe mindestens teilweise saniert, zeigt die BASS-Studie «Nutzung Tabellenmedianlöhne LSE zur Bestimmung der Vergleichslöhne bei der IV-Rentenbemessung» (2020). Es ist grundsätzlich richtig, auf Eingliederungsmassnahmen zu setzen. Die IV muss aber auch anerkennen, dass sich ein Teil ihrer Bezügerinnen und Bezüger nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingliedern lässt. Das BSV stützt sich auf Löhne ab, die Personen mit Einschränkungen gar nicht erwirtschaften können. Solange die heutigen Tabellenlöhne für die IV-Grad-Berechnung weiterverwendet werden, wird die kommunale Sozialhilfe weiter belastet.
Besonders unerfreulich ist, dass Betroffenen durch die problematische Berechnung in einigen Fällen der berufliche Wiedereinstieg mit einer Umschulung verwehrt wird; so ist dann die Sozialhilfe für sie zuständig anstatt ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Das Bundesgericht hatte den IV-Kurs des Bundesrats am 9. März bestätigt. Es ist daher an der Politik, diesen Systemfehler zu beheben. Erfreulicherweise hat das Parlament den Handlungsbedarf erkannt. Die Sozial- und Gesundheitskommission SGK beider Räte wird das Anliegen aufgreifen. Ein entsprechender Vorstoss ist für den 6. April traktandiert.
Die eidgenössischen Räte haben die Wintersession am 17. Dezember abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen unter anderem die Änderung des Covid-19-Gesetzes mit der Verlängerung einzelner Bestimmungen bis Ende 2022, das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport, das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz, das zweite Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr in der Corona-Krise und der neue Verpflichtungskredit für den Regionalverkehr für die Jahre 2022-2025. Es kann insgesamt eine positive Bilanz gezogen werden – die Anliegen der Gemeinden wurden berücksichtigt. In unserem Sessionsrückblick finden Sie die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Wintersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die gesetzliche Grundlage für das privatwirtschaftlich initiierte Projekt «Cargo sous terrain» (CST), das die wichtigsten Logistikzentren der Schweiz unterirdisch verbinden soll, steht.
In der Wintersession konnten letzte Differenzen ausgeräumt werden (20.081). Der Nationalrat verzichtete auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen und schwenkte auf die Lösung des Ständerats ein. In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport mit 158 Stimmen angenommen. (sda)
In der Schweiz, wo Schiene und Strasse nachweislich an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, ist das Logistikprojekt «Cargo sous terrain» grundsätzlich eine Chance. Auf der anderen Seite gehen mit der Vorlage aber auch absehbare Nutzungskonflikte des Untergrunds, beispielsweise im Zusammenhang mit Energie (Erdwärme, Wärmepumpen), Anlagen (Parkhäuser) und Biodiversität einher. Für die Gemeinden stellen sich Fragen nach der Machbarkeit, Finanzierung bzw. Abgeltung u.a. für den Mehrverkehr, den die Logistikstandorte mit sich bringen, wie auch Fragen in Zusammenhang mit potentiellen Problemen etwa mit dem Grundwasser oder möglichen Enteignungen. Der SGV unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, erwartet aber, dass die Bedenken und Fragen der Gemeinden in Bezug auf potenzielle Nutzungskonflikte des Untergrunds berücksichtigt werden.
Das Parlament hat die Beratung über das Covid-19-Gesetz und die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung einzelner Massnahmen (21.066) abgeschlossen. Zahlreiche Artikel wurden bis Ende 2022 verlängert, darunter die Finanzhilfen für die Kultur, der Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Bestimmungen bei den Härtefallmassnahmen. Zudem wird der Bund wieder einen Teil der Kosten für Covid-Tests übernehmen. Zuletzt beschloss das Parlament auf Antrag der Einigungskonferenz noch, dass der Bund Verträge mit Impfstoffherstellern nicht veröffentlichen muss, und dass er bei der Planung der Intensivpflegekapazitäten in Spitälern nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen, diese aber unterstützen soll. Die eidgenössischen Räte haben die Änderung des Covid-19-Gesetzes am Freitag in der Schlussabstimmung mit 151 zu 38 Stimmen deutlich angenommen. Es tritt sogleich am Samstag, 18. Dezember 2021 in Kraft. (sda)
Der SGV begrüsst die vom Parlament beschlossenen Anpassungen des Covid-19-Gesetzes. Mit der Verlängerung einzelner Bestimmungen bis Ende 2022 wird sichergestellt, dass der Bund auch im nächsten Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Die Gemeinden und Städte sind in grossem Masse von den Folgen der Corona-Krise betroffen und leisten grosse Anstrengungen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden abzufedern. Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes tragen wesentlich dazu bei, die kommunale Ebene zu entlasten.
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz erhält auch für das zweite Jahr der Corona-Pandemie Finanzhilfen. Das Parlament hat dem vom Bundesrat vorgeschlagenen zweiten Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr in der Corona-Krise in der Wintersession zugestimmt (21.064). Das Unterstützungspaket soll nach dem Willen des Parlaments sofort in Kraft treten- und nicht erst nach Ablauf der Referendumsfrist. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen dafür ausgesprochen, die entsprechenden Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes für dringlich zu erklären. Es geht um insgesamt 240 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 145 Stimmen angenommen. (sda)
Ein gut funktionierender Orts- und Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV begrüsst, dass das Parlament den von der Corona-Krise stark getroffenen öffentlichen Verkehr mit einem zweiten Massnahmenpaket unterstützen will und darin auch Finanzhilfen für den Ortsverkehr vorsieht.
Das Parlament unterstützt den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) bis Ende 2025 mit knapp 4.4 Milliarden Franken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den entsprechenden Verpflichtungskredit mit 41 zu 0 Stimmen gutgeheissen (21.035). Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. (sda)
Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, den regionalen Personenverkehr wie vom Bundesrat vorgeschlagenen mit 4,4 Milliarden Franken zu unterstützen. Dieser Verpflichtungskredit ermöglicht es, die Kontinuität der Dienstleistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sicherstellen. Ein gut funktionierender Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV ist erfreut, dass das Parlament die Vorlage angenommen hat und erwartet, dass der Einsatz der Bundesmittel optimal mit den Gemeinden und Regionen koordiniert wird.
Nach einer längeren Debatte konnten in der Wintersession letzte Differenzen in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz ausgeräumt werden (20.063). Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Der Nationalrat ist in dieser Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Die bürgerliche Mehrheit vertrat die Ansicht, nur so lasse sich das Verbot von Reisen ins Herkunftsland durchsetzen. Die Linke und die GLP kritisierten, das Reiseverbot verletzte die Grundrechte - namentlich das Recht auf Familienleben und jenes auf Bewegungsfreiheit. Gleichzeitig stimmte das Parlament einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel nach 12 Monaten zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 111 Stimmen angenommen. (sda)
Nicht alle rund 740 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden, sondern nur jene, die bei den Ausleitungen die Grenzwerte überschreiten. Der Nationalrat ist am Dienstag diskussionslos einem entsprechenden Vorschlag des Ständerats gefolgt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hatte in einer Motion Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle ARA verlangt (20.4262). Dagegen hatte sich der Bundesrat ausgesprochen. Mit der nun getroffenen Lösung sind nun noch rund 100 Anlagen von der Vorgabe betroffen. Deshalb ist auch der Bundesrat einverstanden. (sda)
Der SGV hatte sich gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur für eine Ablehnung der Motion 20.4262 wie auch der Motion 20.4261 eingesetzt. Er bedauert, dass den ARA mit den verabschiedeten Bundesvorgaben neue Investitionen aufgezwungen werden. Für den heute nötigen Schutz der Trinkwasserressourcen sind beide Motionen nicht wirkungsvoll und auch nicht ökoeffizient. Sowohl beim Stickstoff als auch bei den Mikroverunreinigungen treffen die ARA heute bereits die notwendigen und per Gesetz verordneten Massnahmen. Mit der vom Ständerat durchgesetzten Änderung der Motion sind nun deutlich weniger ARA betroffen, was zu begrüssen ist.
Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes will die Verkehrskommission des Nationalrats die Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern auf einem neuen Weg weiterverfolgen. Mit der Motion 21.3977 beauftragt sie den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der öV-Branche eine gesamtheitliche Lösung für die Förderung und Finanzierung nichtfossiler Verkehrsträger im öffentlichen Busverkehr zu erarbeiten. Dabei muss das Gesamtkonzept zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern insbesondere der E-Mobilität den Regionalen Personenverkehr und den Ortsverkehr berücksichtigen. Die beantragte Lösung soll Wege sowohl für die Finanzierung der Busse selbst wie der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur beinhalten. Der Nationalrat hat die Motion seiner Verkehrskommission in der Wintersession mit 119 zu 55 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Als nächstes ist nun der Ständerat am Zug. (sda)
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang auf den 1. Januar 2023 auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen (20.3915). Mittlerweile hat der Nationalrat ein zusätzliches Kommissionspostulat (21.3461) beschlossen und im Rat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, eine Hochbreitbandstrategie auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat in der Wintersession entschieden, die Behandlung dieser Motion weiter zu sistieren. Dies auch deshalb, weil der Bundesrat das UVEK am 10. Dezember 2021 beauftragt hat, bis Ende März 2022 zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) eine Vernehmlassung durchzuführen.
Eine flächendeckende Grundversorgung mit Hochbreitband, insbesondere auch in ländlichen Regionen und im Berggebiet, ist für die Gemeinden grundsätzlich wichtig. Sie muss aber konzeptionell Sinn machen und für die kommunalen Netzbetreiber finanzierbar bleiben. Hierfür benötigt es einen strategischen Ansatz, welcher mit der Annahme des Postulats 21.3461 im Juni 2021 sichergestellt wurde. Die mit der Motion KVF-N 20.3915 verbundenen absoluten Forderungen einer flächendeckenden Einführung der Internet-Mindestgeschwindigkeit auf 80 Mbit pro Sekunde stellen für die Infrastrukturinvestitionen eine grosse Herausforderung dar. Der SGV erachtet den vom Parlament getroffenen Entscheid für eine Hochbreitbandstrategie des Bundes als sachlich richtigen Gegenvorschlag zu den Maximalforderungen und begrüsst den Entscheid des Ständerats, die Behandlung des Geschäfts zu sistieren.
Mit der Motion 21.4187 von Ständerätin Gapany wird der Bund wird beauftragt, den Schutz vor Cyberangriffen auf nationaler Ebene sicherzustellen. Zurzeit würden einzig die kritischen Infrastrukturen auf nationaler Ebene Schutz vor Cyberangriffen geniessen. Es gäbe keinen Schutz für die öffentlichen Verwaltungen und den ganzen KMU-Bereich. Sowohl bei den KMU wie auch bei den kantonalen und kommunalen öffentlichen Verwaltungen handle es sich aber um kritische Infrastrukturen, die gewährleisten, dass das Leben in unserem Land gut funktioniert. Der Ständerat befasste sich am 7. Dezember mit der Vorlage. Das Geschäft wurde gemäss Ordnungsantrag von Ständerat Juillard an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen.
Die jüngsten Cyberangriffe auf Gemeinden zeigen, dass auch die öffentliche Verwaltung Ziel von Cyberkriminellen ist. Von der Gemeindeverwaltung bis hin zur Stromversorgung – es kann alle treffen. Mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit verfügt der Bund über ein Kompetenzzentrum zur Erkennung und Bewältigung von Cyberrisiken. Die eidg. Departemente EJPD, EFD und VBS bilden zusammen den Cyberausschuss des Bundesrates. Aus Sicht des SGV ist es grundsätzlich richtig zu prüfen, wie die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden schweizweit verbessert und damit der Schutz vor Cyberangriffen auf öffentlichen Verwaltungen verbessert werden kann.
Am Freitag, 1. Oktober 2021 ging die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments zu Ende. Der Nationalrat stimmte als Zweitrat dem neuen Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport zu und unterstützte den vom Bundesrat vorgeschlagenen erhöhten Verpflichtungskredit für den öffentlichen regionalen Personenvekehr. Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit dem neuen Veloweggesetz und sprach sich für einen grösseren Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden aus. Im nachstehenden Sessionsrückblick finden Sie die Entscheide der eidgenössischen Räte zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen sowie die Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Für vorläufig Aufgenommene soll - analog zu anerkannten Flüchtlingen - ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Zugleich will der Bundesrat den Zu¬gang zum Arbeitsmarkt erleichtern, damit vorläufig Aufgenommene rasch auf eigenen Füssen stehen können. Nachdem der Nationalrat im Juni auf die Vorlage zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (20.063) eingetreten war und abweichend vom Entwurf des Bundesrats eine Ausnahmeregelung für Reisen innerhalb des Schengenraums vorsah, befasste sich der Ständerat in der Herbstsession erneut mit der Vorlage. Er folgte dabei seiner staatspolitischen Kommission und lehnte den Vorschlag des Nationalrats ab. Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen – auch nicht im Schengen-Raum. Etwaige Ausnahmen sind wie bis anhin auf Verordnungsstufe zu regeln. Das Parlament soll in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen und dem Bundesrat einen gewissen Ermessensspielraum überlassen. Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Ständerat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen. Die kleine Kammer ist wie der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass einer vorläufig aufgenommenen Person der Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton erlaubt werden sollte. Der Nationalrat will den Wechsel bereits nach sechs Monaten erlauben. (sda)
Der SGV begrüsst den vom Ständerat getroffenen Entscheid, am Reiseverbot für vorläufig aufgenommen Personen festzuhalten und damit gleiche Bedingungen wie für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Weiter ist zu begrüssen, dass der Ständerat einem erleichterten Kantonswechsel zugestimmt hat. Vorläufig Aufgenommenen wird damit der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und deren Integration und finanzielle Selbständigkeit gefördert, was die kommunale Sozialhilfe entlastet.
In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Nationalrat stimmte dem neuen Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport in der Herbstsession als Zweitrat zu (20.081). Er schwenkte jedoch nur bei einer von zwei noch offenen Differenzen auf die Lösung des Ständerats ein. Strittig bleibt weiterhin die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind. Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll. Die gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Gütertransport kann frühestens in der nächsten Session bereinigt werden. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda)
Der SGV unterstützt grundsätzlich den unterirdischen Gütertransport. Mit dem neuen Bundesgesetz werden dafür die Voraussetzungen geschaffen. Er teilt die Vorbehalte und Bedenken der eidgenössischen Räte, insbesondere in Bezug auf Fragen der Raumordnung und -nutzung. Mögliche Nutzungskonflikte müssen im Gesetz klar geregelt werden.
Der Nationalrat unterstützt den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) bis Ende 2025 mit knapp 4,4 Milliarden Franken. Er hat als Erstrat dem entsprechenden Verpflichtungskredit für die Jahre 2022 bis 2025 mit 173 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Herbstsession zugestimmt (21.035). Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Sämtliche Aufstockungs- und Kürzungsanträge lehnte der Rat ab. Das gesprochene Geld soll die Hälfte der ungedeckten Kosten im RPV für die Jahre 2022 bis 2025 decken. Separat aufgearbeitet werden die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. Die Beratung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (21.039) wurde auf die Wintersession verschoben. Die Vorlage geht an den Ständerat. (sda)
Der SGV begrüsst den vom Bundesrat vorgeschlagenen höheren Vierjahreskredit für den öffentlichen Regionalverkehr für die Jahre 2022 – 2025 im Umfang von rund 4,4 Mrd. Franken. Dieser Verpflichtungskredit ermöglicht es, die Kontinuität der Dienstleistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sicherstellen. Ein gut funktionierender Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV ist erfreut, dass der Nationalrat die Vorlage in der Herbstsession angenommen hat und erwartet, dass der Einsatz der Bundesmittel optimal mit den Gemeinden und Regionen koordiniert wird.
Der Bundesrat muss mit einem Gesetz die Oberaufsicht über Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag (Service public) neu regeln. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion der Verkehrskommission des Ständerats gutgeheissen (20.4328). Es stelle sich immer wieder die Frage, welche Aufgaben bundesnahe Betriebe ausserhalb ihres Grundversorgungsauftrags übernehmen dürften. Aus Sicht der Kommission sind der Grundversorgungsauftrag und Zweck von staatlichen bzw. staatsnahen Unternehmen sowie die politische (strategische) Führung und Aufsicht von SBB, Swisscom, Schweizerische Post etc. nur lückenhaft geregelt. Die Motion will die verschiedenen Bereiche (Governance, politischer Einfluss und Steuerung, Aufsicht etc.) einheitlich regeln und dadurch Klarheit schaffen. Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen und verwies auf die Eignerpolitik des Bundes. (sda)
Der Ständerat hat am Dienstag, 28. September als Erstrat mit 38 zu 4 Stimmen dem neuen Veloweggesetz (21.046) in der Herbstsession zugestimmt. Der Bund soll neu die Möglichkeit erhalten, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren. Umstritten waren im Rat vor allem die Planungsgrundsätze und die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes von privaten Fachorganisationen. Befürchtet wurden etwa zu viele Vorgaben und finanzielle Verpflichtungen für die Kantone und Gemeinden. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. (sda)
Das neue Veloweggesetz setzt den Verfassungsauftrag des Schweizer Stimmvolkes von 2018 um. Die Velowegnetze sollen verbessert und den damit einhergehenden Ansprüchen an die Mobilität besser Rechnung getragen werden. Der SGV beurteilt das neue Veloweggesetz grundsätzlich kritisch, lehnt es aber nicht ab. Der SGV kritisiert insbesondere, dass es schliesslich an den Gemeinden sein wird, für eine neue nationale Verkehrsinfrastruktur finanziell aufzukommen. Eine finanzielle Unterstützung an den Bau der Veloinfrastruktur durch den Bund ist nicht vorgesehen. Dagegen verfügt der Bundesrat eine Planungs- und Umsetzungspflicht für Kantone und Gemeinden. Der SGV erwartet daher eine konsequent föderale Umsetzung der Veloförderung, die den Kantonen und Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum bei der Erstellung des nationalen Velowegnetzes offenlässt. Er ist erfreut, dass der Ständerat die für die Gemeinden wichtigen Punkte unterstützt und den Mehrheitsanträgen seiner Kommission gefolgt ist. So sind die Planungsgrundsätze in Art. 6 so festzulegen, dass den kantonalen und kommunalen Behörden ein möglichst grosser Handlungsspielraum bleibt. Weiter begrüsst der SGV die in Art. 9 angenommene Präzisierung, wonach Velowege dann ersetzt werden sollen, wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» vorliegt. Im Weiteren begrüsst er die Haltung des Ständerats, Fachorganisationen kein Beschwerderecht einzuräumen. Entweder arbeiten die Fachorganisationen in der Beratung und Planung mit oder sie sind mögliche Beschwerdeführer – beides geht nicht.
Die eidgenössischen Räte haben die Frühjahrssession am 19. März 2021 abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen u.a. das revidierte Covid-19-Gesetz, das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden sowie das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative).
Das Parlament sagte ausserdem Ja zur Erneuerung des Rahmenkredits für die Wohnraumförderung und will das Potenzial für Plastik-Recycling besser nutzen. Beim Massnahmenpaket 1 zur Senkung der Gesundheitskosten wird die Debatte fortgesetzt. Nachfolgend die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die eidgenössischen Räte haben sich im März auf den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, der den Pflegeberuf mit einer Ausbildungsoffensive stärken will, geeinigt (19.401). Die Kantone werden verpflichtet, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Zudem gibt es für Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen neu eine Ausbildungsverpflichtung. Die Kantone müssen den Leistungserbringern dafür die ungedeckten Kosten teilweise finanzieren. Die Pflegenden können künftig auch Leistungen zum Teil selbst zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag nimmt das Parlament Anliegen der Initianten der Pflegeinitiative auf. Sie werden nach der Schlussabstimmung am Freitag entscheiden, ob sie die Volksinitiative zurückziehen. (sda)
Der SGV unterstützt das Vorhaben, die Anliegen der Initianten auf Gesetzesstufe zu regeln. Die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen, lehnt er ab.Der SGV lehnt die Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative ab. Er unterstützt grundsätzlich die vom Parlament ausgearbeitete Gesetzesvorlage, fordert jedoch, dass der Bund bei der Finanzierung eine Mitverantwortung wahrnimmt. Die zum Schutz des Trinkwassers vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden werden zu erheblichen Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen führen. Er bedauert, dass die Bestimmung der Zuströmbereiche nicht verbindlich in die Vorlage aufgenommen worden sind. Für einen wirksamen Schutz der Trinkwasserressourcen ist es neben einer Reduktion des Einsatzes von Pestiziden unumgänglich, auch die Ausscheidung von Zuströmbereichen bei Grundwasserfassungen zu beschleunigen.
Der SGV begrüsst die Massnahmen zur Kostendämpfung im Grundsatz. Diese dürfen aber nicht auf Kosten der Qualität der Gesundheitsleistungen und der Versorgungssicherheit erfolgen. Heute garantieren die Leistungserbringer der medizinischen Grundversorgung eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinsam mit den Gemeinden und Städten tragen sie zur integrierten Versorgung und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Mit dem geplanten Experimentierartikel sind daher unbedingt auch Pilotprojekte der integrierten Versorgung zu ermöglichen.
Seit 2015 verfügt der Bund über eine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete. Was fehlt sind konkrete Umsetzungsmassnahmen. Das Parlament möchte, dass der Bundesrat alle vier Jahre einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen für die Berggebiete vorlegt. Der Ständerat hat dazu im März oppositionslos eine Motion (19.3731) aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen. Der geforderte Aktionsplan soll die Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete konkretisieren. (sda)
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Gleichzeitig soll ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Anders als der Nationalrat im Dezember ist der Ständerat im März mit 25 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage des Bundesrats mit den entsprechenden Gesetzesänderungen eingetreten (20.063). Die Vorlage geht damit zurück an den Nationalrat. (sda)
Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Das Parlament hat der entsprechenden Gesetzesvorlage (19.057) in der Wintersession zugestimmt. (sda)
Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Institutionen profitieren. Der Ständerat hat einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat zugestimmt (20.3917). Der Bundesrat muss nun die Mitte September ausgelaufene Covid-19-Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend so anpassen, dass die Kitas in allen Kantonen gleichermassen unterstützt werden. Konkret sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. (sda)
Aufgrund der COVID-19-Pandemie befinden sich die KITAs schweizweit in einer schwierigen Situation. So haben diverse Städte und Gemeinden auf die Notlage reagiert und Kitas und weitere systemrelevante Institutionen mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Der SGV ist erfreut, dass die Corona-Finanzhilfen nun auch öffentlichen KITAs zugesprochen werden.
Das Parlament will den Pflegeberuf stärken. So sollen Pflegende gewisse Leistungen neu selber abrechnen können. Dabei will der Ständerat, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime davon profitieren können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Er hielt mit 23 zu 18 Stimmen an diesem Zusatz fest, welchen der Nationalrat im Herbst ablehnte. Ebenfalls uneinig sind sich die Räte bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Ständerat will diese Leistung als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Auch hier ist der Ständerat auf seiner Linie geblieben, mit 29 zu 14 Stimmen. Die Vorlage (19.401) geht zurück an den Nationalrat. (sda)
Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (19.046) sind sich National- und Ständerat weiterhin uneinig. Der Nationalrat räumte in der Wintersession zwei der fünf verbleibenden Differenzen aus. Die Leistungserbringer sollen ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen erstellen, sind sich nun beide Räte einig. Und der Bund soll Patientenorganisationen nicht finanziell unterstützen können, die Patienten bei den Rechnungskontrollen helfen. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda)
Der SGV begrüsst die Massnahmen zur Kostendämpfung im Grundsatz. Diese dürfen aber nicht auf Kosten der Qualität der Gesundheitsleistungen und der in der Bundesverfassung festgelegten Versorgungssicherheit erfolgen. Heute garantieren die Leistungserbringer der medizinischen Grundversorgung eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinsam mit den Gemeinden tragen sie zur integrierten Versorgung und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Der SGV setzt sich dafür ein, dass mit dem sogenannten Experimentierartikel auch Pilotprojekte der integrierten Versorgung möglich werden.
Der Nationalrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er hat dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen im gemeinnützigen Wohnungsbau zugestimmt (20.074). Die Bürgschaften seien ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten Fonds de Roulement sinnvoll ergänze, lautete der Tenor. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (sda)
Der SGV hatte sich für die Erneuerung des Rahmenkredits eingesetzt. Eine gute Versorgung mit preisgünstigen und bedürfnisgerechten Wohnungen ist für Gemeinden und Städte essenziell. Die Unterstützung des Bundes ist dabei sehr wichtig: Die Solidarbürgschaft des Bundes für die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger ist ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten «Fonds de Roulement» sinnvoll ergänzt. Aus Sicht der Gemeinden ist der neue Rahmenkredit nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig.
Die Kantone sollen mehr Einfluss darauf nehmen können, welche Gebiete von den Milliarden aus den Agglomerationsprogrammen profitieren, insbesondere in den Bergregionen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion der Verkehrskommission des Ständerats (20.3008) in der Wintersession zugestimmt. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden Mittel an Städte und Agglomerationen ausbezahlt, um Verkehrsinfrastrukturen mitzufinanzieren. Projekte von Gemeinden, die in der Mineralölsteuerverordnung nicht explizit vom Agglomerationsperimeter erfasst sind, sind nicht förderberechtigt. Die Motion will das ändern und bei der Förderberechtigung mehr planerische Flexibilität erlauben. (sda)
Der SGV unterstützt die Verordnungsanpassungen, weil damit den räumlichen Realitäten vor Ort besser Rechnung getragen wird und mehr Gemeinden förderberechtigt sind.
Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Der Nationalrat ist in der Wintersession nicht auf den Vorschlag des Bundesrats zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eingetreten (20.063). Eine Links-Rechts-Allianz stoppte die Pläne. SP und Grünen geht das Reiseverbot deutlich zu weit, die SVP stört sich an den geplanten Ausnahmeregelungen. Der Entscheid für Nichteintreten fiel mit 117 zu 72 Stimmen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt dieser ebenfalls nicht auf den Gesetzesentwurf ein, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt die kleine Kammer ein und stimmt sie den Änderungen in der Gesamtabstimmung zu, ist erneut der Nationalrat am Zug. (sda)
Der SGV unterstützt alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im AIG. Er befürwortet die Gleichstellung zwischen vorläufig aufgenommenen Personen (v.A.) und anerkannten Flüchtlingen (Flü) bei Reisen in Heimat- und Herkunftsstaaten. Wenn der Vollzug der Weg- oder Ausweisung aufgrund von Situationen wie beispielsweise Krieg oder Bürgerkrieg in deren Heimat- oder Herkunftsstaat nicht möglich ist, dann ist ein Verbot für Reisen ins Ausland richtig. Der SGV begrüsst auch die Änderungen für die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Mit dem Abbau der administrativen Hürden beim Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen werden die Rahmenbedingungen für deren Integration und finanzielle Selbstständigkeit verbessert und deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert.
Die eidgenössischen Räte haben die Herbstsession am 25. September abgeschlossen. 22 Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach, darunter das totalrevidierte CO₂-Gesetz und das Covid-19-Gesetz, mit welchem die Corona-Notverordnungen wo notwendig in ordentliches Recht überführt werden. Bei diesen zwei Vorlagen steht ein Referendum im Raum. Hier die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Mit der Vorlage (20.058) soll das Corona-Notrechtsregime des Bundesrats in ordentliches Recht überführt werden. National- und Ständerat haben dem COVID-19-Gesetz am 25. September klar zugestimmt. Es trat am 26. September in Kraft und gilt in weiten Teilen bis Ende 2021. Der Kultursektor wird mit 100 Mio. Franken unterstützt.
Der SGV unterstützt die Vorlage. Er begrüsst, dass der Einbezug der Kantone und weiterer Kreise mit Artikel 1 Absatz 3 sichergestellt wird. Für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den Kantonen sowie innerhalb des Kantons mit den Gemeinden entscheidend. Weiter ist der SGV erfreut, dass der Bund seine wirtschaftliche Unterstützung des von der Krise stark betroffenen Kultursektors über 2020 hinaus fortsetzt. Damit werden die Gemeinden und Städte entlastet.
Die Folgen der Covid-19-Krise haben den öffentlichen Verkehr massiv getroffen. Im Mai beauftragten die beiden Räte den Bundesrat, rasch eine Vorlage (20.055) zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs vorzulegen. In der Schlussabstimmung vom 25. September nahmen National- und Ständerat das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der COVID-19-Krise mit 75% Ja-Stimmen deutlich an. Das Gesetz, das nach Aufstockungen im Parlament Massnahmen im Umfang von rund 900 Millionen Franken vorsieht, trat am Tag nach der Verabschiedung im Parlament in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Der SGV hat zur Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen und sich insbesondere für die finanzielle Unterstützung des Nahverkehrs ausgesprochen. Er ist sehr erfreut, dass auch der Ortsverkehr finanzielle Abgeltungen erhält (für das Jahr 2020 richtet der Bund Abgeltungen in Höhe eines Drittels der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste an den Ortsverkehr aus).
Das Parlament hat das revidierte CO₂-Gesetz in der Schlussabstimmung mit 65% Ja-Stimmen angenommen. Unter anderem enthält es Lenkungsabgaben, die in einen Klimafonds fliessen. Aus dem Klimafonds werden Mittel für Massnahmen zur Verminderung der CO₂-Emissionen von Gebäuden (Gebäudeprogramm) verwendet. Zusätzlich sollen Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten zur Emissionsreduktion (Klimaschutz) wie auch bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Weiter soll für Altbauten ab 2023 ein CO₂-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Kantone, welche ihre Energiegesetzrevisionen beim Inkrafttreten des CO₂-Gesetzes bereits umgesetzt haben, können die neuen Grenzwerte bis 2026 aufschieben.
Der SGV begrüsst den neuen Klimafonds und die damit geschaffene Gewährung von Finanzhilfen an die Gemeinden für Projekte im Umweltbereich. Im Rahmen einer Umfrage werden aktuell die wichtigsten Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinden an den Klimafonds erhoben und dem Bund dargelegt.
Das Parlament will den Pflegeberuf stärken. Nicht einig sind sich die Räte bei den Bedingungen für Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen. Der Ständerat will, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime selber abrechnen können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Der Nationalrat lehnt dies ab. Uneinig sind sich die Räte auch bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Ständerat will diese Leistung der Kantone jedoch als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Die Vorlage (19.401) geht zurück an den Ständerat.
Der SGV unterstützt den indirekten Gegenvorschlag für eine Stärkung der Pflege. Die Anliegen der Initianten sind berechtigt. Die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen, lehnt er ab.
Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten senken. Es handelt sich um den ersten Teil des Massnahmenpakets (19.046), mit dem mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gespart werden sollen. Mit dem Experimentierartikel sollen günstigere und bessere Modelle zur Eindämmung der Kosten oder zur Stärkung der Qualität im Gesundheitswesen erprobt werden können. Nach dem Nationalrat hat am 9. September auch der Ständerat einem ersten Paket zugestimmt. Es bleiben jedoch zahlreiche Differenzen. So will der Ständerat vom Gesetz abweichende Pilotversuche zulassen, aber ohne Einschränkungen. Bundesrat und Nationalrat hingegen möchten Experimente nur in bestimmten Bereichen erlauben.
Das Schweizer Gesundheitssystem verursacht hohe und weiter steigende Kosten. Diese belasten die Prämienzahler und die Finanzen der öffentlichen Hand immer stärker. Der SGV unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Massnahmen des Bundes die Bedeutung der medizinischen Grundversorgung anerkennen und diese nicht gefährden. Heute garantieren Apotheken, Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Leistungserbringer der Pflege die wohnortnahe medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinden, Städte und Leistungserbringer tragen mit ihren Initiativen zur Stärkung der integrierten Versorgung und mit einer lokalen bzw. regionalen Koordination aktiv zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei.
Der Bundesrat muss keinen Bericht abliefern zur Belastung des Trinkwassers mit Rückständen des seit Anfang Jahr verbotenen Chlorothalonil. Der Ständerat hat ein Postulat von Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) knapp abgelehnt. Thorens Goumaz hatte einen Zustandsbericht verlangt und unter anderem wissen wollen, wie lange die Sanierungen dauern würden und welche Lösungen der Bund als Verursacher der Verunreinigung in Sachen Finanzierung vorschlage. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab, weil die Fragen schon in Klärung seien. Der Bund habe nicht die Absicht, an die Sanierungskosten etwas beizusteuern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat. Hingegen will der Rat die Kantone verpflichten, bis 2035 Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu bestimmen, bei denen eine Gefahr durch Verunreinigung besteht. Er nahm eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) an. Der Vorstoss (20.3625) verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwandes übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entstehen. Motion und Gesetzesentwurf gehen an den Nationalrat.
Der SGV fordert den Bund auf, seine Mitverantwortung im Bereich des Trinkwasserschutzes wahrzunehmen. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung ist für die Gemeinden ein zentrales Thema. Die weiteren Beschränkungen und die strenge Kontrolle des Einsatzes von Pestiziden werden unvermeidlich zu erheblichen Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen führen. Der SGV fordert deshalb aufgrund der geteilten Verantwortung eine Lösung über einen Fonds, mitfinanziert durch den Bund.
Künftig soll das Pflegematerial schweizweit einheitlich vergütet werden. Die Krankenversicherer sollen die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 die entsprechende Botschaft (20.046) verabschiedet. Die im Parlament bereits 2019 geforderte und vom Bundesrat beschlossene Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden. Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Das Parlament hat die Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung mit 100% Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Der SGV begrüsst die Vorlage zur schweizweit einheitlichen Vergütung des Pflegematerials durch die Versicherer. Damit führte das Parlament den entscheidenden Richtungswechsel herbei, für den sich der SGV zusammen mit Partnern seit den Gerichtsurteilen (2017) zu den Pflegematerialien eingesetzt hatte. Mit der neuen Regelung müssen die Krankenkassen das Pflegematerial wie Spritzen und Verbände immer bezahlen, unabhängig davon, wer es wo anwendet. Damit werden die Gemeinden entlastet.
Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen nicht mehr Institutionen profitieren als bisher. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion (20.3912) seiner Bildungskommission abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte vergangene Woche einer gleichlautenden Motion (20.3917) zugestimmt. Gemäss dem Vorstoss sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Die Gegner gaben wie der Bundesrat zu bedenken, dass die familienergänzende Kinderbetreuung in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden sei.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie befinden sich die Kindertagesstätten
schweizweit in einer schwierigen Situation. So haben diverse Städte und
Gemeinden auf die Notlage reagiert und Kitas und weitere systemrelevante
Angebote mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Der SGV begrüsste die
vom Parlament im Mai gesprochenen Mittel zur Unterstützung der KITAs. Er
bedauert, dass diese nur den privaten Institutionen zugutekommen.
Der Ständerat lehnte die Trinkwasser-Initiative und die Pestizidinitiative am 14. September 2020 ab. Stattdessen unterstützt er weitgehend den Gesetzesentwurf seiner Wirtschaftskommission (19.475). Kernpunkt der Vorlage ist, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Weiter enthält die Vorlage eine Verstärkung des Gewässerschutzes. Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen will der Ständerat nur Pflanzenschutzmittel zulassen, deren Verwendung keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten hinterlassen.
Die Gemeinden sind als Trinkwasserversorger direkt von der Thematik betroffen. Um sauberes Trinkwasser in Zukunft garantieren zu können, sind Sanierungsmassnahmen in Bezug auf die Infrastruktur durch die Gemeinden absehbar. Der SGV unterstützt grundsätzlich die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats, kritisiert jedoch, dass die Vorlage keine Finanzierung der Sanierungsmassnahmen vorsieht. Der SGV fordert deshalb aufgrund der geteilten Verantwortung eine Lösung über einen Fonds, mitfinanziert durch den Bund.
Während die ausserordentliche Session im Mai ausschliesslich der Bewältigung der Corona-Pandemie gewidmet war, beschäftigte sich das Parlament in der Sommersession (2. bis 19. Juni 2020) auch wieder mit anderen Geschäften. Dabei kamen u.a. die Vorlagen zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und zur KVG-Ärztezulassung unter Dach und Fach. Nachstehend alle für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die Räte haben sich in der Sommersession auf das neue Sozialwerk geeinigt. Es handelt sich um einen gut schweizerischen Kompromiss. Ziel ist, die Altersarmut zu senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Das nun fertig behandelte Bundesgesetz (19.051) sieht vor, ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren mit einer Überbrückungshilfe unter die Arme zu greifen. Sie sollen möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.
Der SGV unterstützt die Gesetzesvorlage im Grundsatz, weil sie einer Altersarmut und einem Abrutschen in die Sozialhilfe entgegenwirkt. Die Gemeinden profitieren von einer Einführung der ÜL wohl erst dann, wenn die Arbeitsmarktintegration mit den verschiedenen angesprochenen Massnahmen gelingt. Ob dies die neue Gesetzesvorlage effektiv leisten kann, bleibt sachlich betrachtet ungewiss. Ferner ist es eine grosse Herausforderung, nach Corona die staatlichen Sozialeinrichtungen wieder ins finanzielle Lot zu bringen. Vor diesem Hintergrund sprach sich der SGV für eine moderate Lösung im Sinne des Ständerats aus, die sich in der Sommersession durchgesetzt hat.
Der Ständerat hat die Motion seiner Verkehrskommission KVF-S (20.3008) am 3. Juni angenommen. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden Mittel an Städte und Agglomerationen ausbezahlt, um Verkehrsinfrastrukturen mitzufinanzieren. Projekte von Gemeinden, die in der Mineralölsteuerverordnung nicht explizit vom Agglomerationsperimeter erfasst sind, sind nicht förderberechtigt. Die Motion will das ändern und bei der Förderberechtigung mehr planerische Flexibilität erlauben. Mit der vorliegenden Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und die Departementsverordnung über das Programm Agglomerationsverkehr entsprechend anzupassen.
Der SGV unterstützt die Verordnungsanpassungen, weil damit den räumlichen Realitäten vor Ort besser Rechnung getragen wird und mehr Gemeinden förderberechtigt sind.
Die Räte einigten sich auf ein neues Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten (18.047). Die Kantone erhalten neu die Möglichkeit, die Zulassung von Ärzten zu stoppen, wenn in einem Fachbereich eine Überversorgung vorliegt. Die Räte beschlossen, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Krankenkassen sollen jedoch über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. Die Räte lehnten es ab, die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zu verknüpfen.
Der SGV unterstützt die Vorlage und begrüsst insbesondere, dass die Verknüpfung mit der EFAS-Vorlage kein Thema mehr ist.
Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Der Nationalrat ist am Dienstag mit klarem Mehr auf die Revision des CO2-Gesetzes (17.071) eingetreten. Danach fällte er erste materielle Entscheide, etwa zu den Ölheizungen. Die grosse Kammer kommt den Kantonen entgegen: Das Aus von fossilen Heizungen soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO₂-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten. FDP und SVP wehrten sich erfolglos gegen den Eingriff.
Der SGV verfolgt insbesondere die Reformvorschläge des Ständerats im Gebäudebereich aufmerksam: Für Altbauten soll ab 2023 ein CO₂-Grenzwert von 20 Kilogramm pro Quadratmeter gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Für mehr Klimaschutz beschliesst der Ständerat Massnahmen gegen Ölheizungen und greift damit in die Kompetenz der Kantone ein. Es ist daher zu begrüssen, dass in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung erarbeitet worden ist, die laufende oder geplante kantonale Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden honoriert. Ein wichtiges Element für die Gemeinden ist insbesondere auch die Schaffung eines Klimafonds, der die Rand- und Berggebiete bei der Verteilungsberechnung berücksichtigt. Der SGV befürwortet den neu geschaffenen Klimafonds.
Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Der Ständerat hiess die Vorlage (19.057) am 10. Juni gut.
Der SGV unterstützt die Vorlage, weil sie effizientere
Verwaltungsabläufe ermöglicht bzw. den Datenabgleich zwischen den
unterschiedlichen Registern für die Gemeinden erleichtert.
Der Ständerat hat am 10. Juni einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (19.401) gutgeheissen. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf rund 400 Millionen Franken. Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung bereits in der Wintersession zugestimmt.
Der SGV lehnt die Volksinitiative ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag. Die Anliegen der Initianten sind berechtigt. Es ist jedoch nicht zielführend, die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen.
Das Parlament empfiehlt die Burka-Initiative (19.023) zur Ablehnung. Nach dem Ständerat hat am 17. Juni auch der Nationalrat Nein gesagt zum Volksbegehren. Das Parlament will die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative jedoch auf Gesetzesstufe die Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss.
Der SGV begrüsst den indirekten Gegenvorschlag bzw. dass der für die Gemeinden wichtige Punkt der Enthüllungspflicht zur Identifikation von Personen aufgenommen wird.
Die Frühjahrssession (2. bis 20. März 2020) wird durch die Differenzbereinigungen der Räte bei der KVG-Ärzte-Zulassungsvorlage sowie dem Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose geprägt sein. Der Ständerat wird sich zudem am 10. März mit der Motion 18.3765 zum elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern sowie der Gesetzesänderung AHVG (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden) auseinandersetzen. Die Revision des CO₂-Gesetzes wird in der letzten Sessionswoche im Nationalrat Thema sein. Nachstehend alle für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
In der Differenzbereinigung zur Vorlage «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» (18.047) beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und die Zulassungssteuerung der Ärzte nicht gegen den Willen der Kantone an die Vorlage über die einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (09.528/EFAS-Vorlage) zu koppeln. Zweitens sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Vorlage wird am 4. März im Nationalrat und am 10. März im Ständerat behandelt.
Der SGV begrüsst, dass die KVG-Zulassungsvorlage nicht mit der
EFAS-Vorlage verknüpft werden soll. Er bietet Hand für den Systemwechsel
hin zu einer Einheitlichen Finanzierung EFAS, aber nur, wenn die
Pflegeleistungen in die EFAS-Vorlage verbindlich integriert werden. Der
SGV unterstützt eine Etappierung bzw. ein zeitlich gestaffeltes
Inkrafttreten der beiden Vorlagen. Dass die Integration der Pflege in
EFAS machbar und sinnvoll ist, hat u.a. die Studie der GDK (Mai 2019)
gezeigt. Bund, Kantone, Gemeinden, Städte, Leistungserbringer und
Versicherungen sind gemeinsam daran, die weiteren Elemente zur
Kostentransparenz in Angriff zu nehmen, um den Einbezug der Pflege in
EFAS zu ermöglichen.
Ausgesteuerte Arbeitslose über 60 sollen künftig Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten. Der Ständerat hatte die Vorlage im Dezember 2019 angenommen, jedoch erheblich abgeändert: Er will die ÜL nur bis zur Frühpensionierung, also bis 58 Jahre, ausrichten und sieht eine tiefere Obergrenze als der Bundesrat vor. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die Vorlage am 20. Februar in der Gesamtabstimmung angenommen. Mit den subsidiär zu den Arbeitsintegrationsmassnahmen des Bundes verstandenen Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) will die Kommission das Abrutschen älterer Arbeitsloser in die Altersarmut verhindern und gleichzeitig Fehlanreize am Arbeitsmarkt möglichst vermeiden. Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung auf die Vorlage eingetreten war, hat sie diese im Rahmen der Detailberatung in wichtigen Punkten angepasst. Die Vorlage ist am 4. und 11. März im Nationalrat und am 10. und 12. März im Ständerat traktandiert.
Der SGV unterstützt den Vorschlag des Ständerats. Er begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat mit der ÜL keine Rente, sondern eine Überbrückungsleistung vorsieht. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) und der Sozialhilfe können damit mittel- und langfristig Einsparungen erzielt werden.
Das Parlament will die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative jedoch auf Gesetzesstufe die Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss (19.023).
Der SGV begrüsst den indirekten Gegenvorschlag bzw. dass der für die Gemeinden wichtige Punkt der Enthüllungspflicht zur Identifikation von Personen aufgenommen wird.
Die Motion 18.3765 von Heinz Brand sieht vor, eine Rechtsgrundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Einwohnerdiensten und den Krankenversicherern zu schaffen. Der Bundesrat befürwortet die Idee, die Aufgaben von Kantonen und Gemeinden bei der Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht zu erleichtern und beantragt die Annahme der Motion.
Der SGV unterstützt die Vorlage. In den meisten Gemeinden sind es die Einwohnerdienste, die mit der Kontrolle des Krankenversicherungs-Obligatoriums gemäss Art. 6 KVG betraut sind. Der Verband Schweizer Einwohnerdienste (VSED) setzt sich seit Jahren für zeitgemässe Online-Abfragemöglichkeiten durch die Gemeinden ein. Der SGV stützt die Haltung des VSED, dass die Motion den dafür wichtigen Weg ebnet.
Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er hat Ende Oktober 2019 eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet (19.057). Neu sollen Behörden generell die AHV-Nummer verwenden dürfen.
Der SGV unterstützt die Vorlage.