Tempo 30: Offener Brief von 600 Gemeinden und Städten an den Bundesrat

am 06. November 2025
Lesedauer: ca. 3min

Angesichts der Bestrebungen auf nationaler und kantonaler Ebene, die Umsetzung von Tempo 30 zu erschweren, ziehen Städte und Gemeinden eine rote Linie. Sie fordern Bundesrat Albert Rösti und die kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren auf, den kommunalen Handlungsspielraum keinesfalls weiter einzuschränken.

Mehrere Hundert Städte und Gemeinden fordern den Bund und die Kantone nachdrücklich dazu auf, die bestehende Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen zu respektieren und die Ermessens- und Handlungsspielräume der Gemeinden bei verkehrlichen Massnahmen nicht weiter einzuschränken. Rund 600 Gemeinde- und Stadtexekutiven aus der ganzen Schweiz und über alle Parteigrenzen hinweg haben dazu einen offenen Brief unterschrieben. Sie beziehen sich auf den Umsetzungsvorschlag des Bundesrats zur Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». Die Motion zielt darauf ab, die Umsetzung von Tempo 30 auf sogenannten verkehrsorientierten Strassen zu erschweren. In diversen Kantonen wurden ähnliche Vorstösse eingereicht.

Die Unterzeichnenden verweisen auf die verfassungsrechtlich garantierte Gemeindeautonomie und betonen, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute klare Regeln für Geschwindigkeitsanpassungen vorsehen. Zusätzliche bundesrechtliche oder kantonale Vorgaben führen zu unnötigen Einschränkungen, Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten. Sie würden damit wirkungsvolle und notwendige Massnahmen für Verkehrssicherheit und Lärmschutz verhindern.

Die Gemeinden und Städte sind selbst am besten in der Lage, die lokalen Bedürfnisse zu beurteilen und zweckmässige Lösungen umzusetzen. Sie halten sich an die Spielregen und setzen Tempo 30 dort ein, wo es sinnvoll und vernünftig ist.

Die beiden Kommunalverbände lehnen insbesondere eine starre Verpflichtung zum Einbau lärmarmer Beläge ab, wie sie der aktuelle Umsetzungsvorschlag des Bundes vorsieht. Sie sehen in den Vorschlägen des Bundes eine Missachtung von Art. 50 der Bundesverfassung, der einen Einbezug der Städte und Gemeinden als gleichwertige staatliche Partner vorsieht und die kommunale Autonomie gewährleisten soll.

Medienmitteilung

Offener Brief der Gemeinden und Städte

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