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Unwetterschäden: SGV fordert klare Regeln für Bundeshilfe

am 24. Februar 2026
Lesedauer: ca. 2min

Die schweren Unwetterschäden vom Sommer 2024 haben allein in den drei am schwersten betroffenen Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis Schäden von rund 115 Mio. Franken an den Gemeindeinfrastrukturen hinterlassen. Gemäss heutigem Recht übernimmt der Bund mit 58 Mio. Franken rund die Hälfte dieser Schäden. Nun möchte er weitere, ausserordentliche 17 Mio. Franken Hilfe leisten. Der SGV begrüsst diese Bundeshilfe ausdrücklich: Die betroffenen Gemeinden können schwere Schadensereignisse realistischerweise nicht mit eigenen Mitteln finanzieren.

In seiner Stellungnahme weist der SGV aber auch darauf hin, dass es anstelle solcher ad-hoc-Regelungen eine verbindliche Rechtsgrundlage benötigt. Grundsätzlich denkbar ist etwa eine Regelung, wie sie die Kommissionsmotion 25.4416 vorsieht – damit bei betroffenen Gemeinden nach einem Schadenereignis rasch Klarheit herrscht, welche Hilfe sie erwarten können.

Zudem warnt der SGV abermals vor den Folgen des bundesrätlichen Sparpakets, das Sparmassnahmen beim Schutz vor Naturgefahren vorsieht. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels braucht es deutlich mehr Mittel für die Prävention – und nicht weniger.

Zur Stellungnahme

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