Botschaft Standortförderung 2028 – 31 muss grundlegend überarbeitet werden
Der Schweizerische Gemeindeverband SGV und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB lehnen die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Botschaft Standortförderung 2028 – 31 in der vorliegenden Form ab. Die Vorlage muss so überarbeitet werden, dass sie den aktuellen Beschlüssen des Parlamentes Rechnung trägt und eine langfristige Stärkung der Regionen ermöglicht.
Der Bundesrat hatte im Februar 2026 die Vernehmlassung eröffnet zur Botschaft Standortförderung 2028 – 31. Der Schweizerische Gemeindeverband SGV und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB hatten daraufhin den Bundesrat in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die Vernehmlassung abzubrechen. Denn die Botschaft basiert auf völlig falschen Annahmen zu den verfügbaren finanziellen Mitteln. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Vernehmlassung befand sich das Entlastungspaket 27 (EP27) des Bundes noch in der parlamentarischen Beratung. Das Parlament hat in der Frühjahrssession insbesondere im Bereich der Standortförderung erhebliche Korrekturen am Entlastungspaket vorgenommen. Die Kürzungen fallen deutlich weniger stark aus als vom Bundesrat vorgeschlagen.
Der SGV und die SAB bedauern, dass der Bundesrat nicht bereit war, die Vernehmlassung abzubrechen. Der Umstand, dass die aktuellen Entscheide des eidgenössischen Parlamentes nicht berücksichtigt wurden, führt zu inhaltlich falschen Vorschlägen in der Vernehmlassungsvorlage. Besonders eklatant ist dies im Bereich der Regionalpolitik. Der Bundesrat geht in diesem Bereich von einer vollständigen Mittelkürzung gemäss EP27 aus und sieht dementsprechend in der Botschaft Standortförderung 2028 -31 den Ausstieg aus der Regionalpolitik vor. Damit würde sich der Bundesrat aus der Förderung der Bergregionen und ländlichen Räume verabschieden. Das Parlament hat aber in diesem Bereich völlig anders entschieden und will weder das Bundesgesetz über die Regionalpolitik ändern noch die finanziellen Mittel substanziell kürzen. Ein vergleichbares Bild zeigt sich auch im Tourismusbereich, der durch das Parlament deutlich weniger gekürzt wurde als vom Bundesrat beantragt. Entsprechend beruhen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Prioritätensetzungen auf falschen Annahmen. Besonders störend ist zudem, dass der Bundesrat noch während der laufenden Vernehmlassung beim Förderprogramm Innotour neue, restriktivere Kriterien publiziert hat, die eigentlich Gegenstand der Vernehmlassung sind. Er hat somit der Vernehmlassung vorgegriffen und das Vernehmlassungsverfahren quasi ad absurdum geführt.
Der SGV und die SAB lehnen deshalb in ihren jeweiligen Stellungnahmen die Botschaft Standortförderung 2028 – 31 in der vorliegenden Form ab und fordern eine grundsätzliche Überarbeitung, die den Beschlüssen des eidgenössischen Parlamentes Rechnung trägt. Nachdem die Mittel des Bundes für die Regional- und Tourismuspolitik im Rahmen des Budgetprozesses in den letzten Jahren wiederholt gekürzt wurden, erwarten wir vom Bundesrat, dass er eine Vorlage zur Stärkung dieser Bereiche vorlegt.
