Automatisiertes Fahren: SGV fordert Mitspracherechte für Gemeinden

am 02. Februar 2024
Lesedauer: ca. 3min

Automatisiert verkehrende Fahrzeuge sind bereits heute Realität. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst deshalb das Vorhaben des Bundes, gesetzliche Grundlagen für diesen neuen Mobilitätsbereich zu schaffen. Allerdings beanstandet der SGV, dass den Gemeinden bei den vorgesehenen Genehmigungs- und Entscheidprozessen keine Rolle zukommen soll, obwohl sie stark von der automatisierten Mobilität betroffen sein werden. Dies schreibt der Verband in seiner Stellungnahme zur Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und der Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV).

So sieht die AFV etwa vor, dass Genehmigungen für führerlose Fahrzeuge von demjenigen Kanton, in dem das Fahrzeug immatrikuliert ist, erteilt werden. Zudem ist die Zustimmung weiterer Kantone oder des Bundesamts für Strassen (ASTRA) einzuholen, sofern das Fahrzeug auch in anderen Kantonen bzw. auf Nationalstrassen verkehrt. Dieser Grundsatz müsste nach Ansicht des SGV analog auch für die Gemeinden zur Anwendung kommen. Des Weiteren muss den Gemeinden auch bei Parkplätzen für das automatisierte Parkieren Entscheidbefugnis zukommen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine neuen, speziell für das automatisierte Parkieren bestimmte Parkplätze geschaffen werden, sondern dass bestehende Parkplätze benutzt werden, was raumplanerisch gut durchdacht werden will.

Bei den Finanzhilfen für Projekte im Bereich des automatisierten Fahrens ist zu bedenken, dass die Mobilitätsbedürfnisse in der Schweiz regional unterschiedlich sind. In städtischen Gebieten sollten deshalb Pilotprojekte zur Förderung des ÖV Vorrang geniessen, um die Strassen zu entlasten und den Verkehrsfluss zu verbessern. In Regionen mit geringerem Verkehrsangebot sind dagegen Pilotprojekte zur Optimierung von Angebot und/oder Flexibilität erwünscht.

Schliesslich sieht die ÖStFV vor, dass einem Bewilligungsgesuch lediglich eine Liste der von einem Pilotprojekt betroffenen Kantone und Gemeinden beizulegen ist. Für den SGV ist dies unzureichend: Er fordert, dass betroffene Gemeinden jedem Projekt zustimmen müssen.

Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch)

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