Agglomerationsverkehr: Ständerat setzt sich für ländliche Gebiete ein

am 27. September 2022
Lesedauer: ca. 4min

Die Vertreter der kleinen Kammer wollen Verkehrsdrehscheiben und die Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken. Die Ständeräte haben am 27. September das Postulat 22.3638 des Zuger Ständerats Matthias Michel angenommen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst diese Entwicklung sehr.

In seinem Vorstoss forderte Michel, der Bund möge prüfen, inwiefern Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur auch in ländlichen Regionen finanziell und auf andere Weise besser unterstützt werden können. Nebst den ökologischen Vorteilen des Umstiegs vom motorisierten Individual- auf den öV oder den Veloverkehr bemängelte Michel auch eine Finanzierungslücke: Da ländliche Knotenpunkte vom Programm Agglomerationsverkehr nur teilweise erfasst werden, müssten Kantone und Gemeinden vielfach selbst für die Errichtung von Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur aufkommen.

Gleichzeitig verwies Michel im Postulat auf die «Erklärung von Emmenbrücke», die Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im letzten Herbst gemeinsam unterzeichnet haben. Darin sicherten sich die Partner zu, gemeinsam Verkehrsdrehscheiben im ganzen Land zu planen und umzusetzen.

Auch der SGV hat bereits beanstandet, dass zahlreiche Gebiete, die ausserhalb des Perimeters eines Agglomerationsprogramms liegen, nicht von dieser exklusiven Unterstützung des Bundes profitieren können. Beispielhaft für diese föderale Ungleichheit steht die durch den Bund frisch eingeforderte Veloweginfrastruktur: Während neue Velowege in den urbanen Gebieten mit einer üppigen Bundessubvention rechnen können, bleibt diese Unterstützung grossen Teilen der ländlichen Regionen und des Berggebiets verwehrt. Von dieser ungleichen Behandlung durch den Bund sind zahlreiche Gemeinden direkt negativ betroffen, was aus regional- und staatspolitischen Gründen zu beklagen ist. In der Hoffnung, dass der nun beim Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht einen gesetzlichen Handlungsbedarf aufzeigt, nimmt der SGV die Annahme des Postulats erfreut zur Kenntnis.

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