Nationales Adressregister: Schritt in die richtige Richtung, aber…

am 19. Oktober 2023
Lesedauer: ca. 2min

Mit dem Adressdienstgesetz (ADG) soll die Grundlage für den Aufbau und Betrieb eines nationalen Adressdienstes geschaffen werden. Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie mit gesetzlichen Aufgaben betraute Dritte sollen künftig schweizweit auf die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen zugreifen können.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt dieses Vorhaben im Grundsatz und betrachtet das Projekt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalisierten Verwaltung. Ein nationaler Adressdienst (NAD) generiert Mehrwert für die Behörden, etwa durch Minderung des Aufwands für Adress- und Wohnsitzrecherchen und weil Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand so effizienter wahrgenommen werden können. Aus Sicht des SGV ist der aktuelle Gesetzesentwurf aber noch nicht zufriedenstellend. An einer Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) hat der SGV zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) am 19. Oktober insbesondere auf vier kritische Punkte hingewiesen:


• Mehraufwand: Da die Adressdaten künftig einem schweizweiten Nutzerkreis zur Verfügung stehen werden, sind vermehrte Rückfragen bei den Einwohnerdiensten zu erwarten. Es werden zusätzliche Ressourcen nötig, um den Anforderungen an Qualität und Aktualität der im NAD bewirtschafteten Daten gerecht zu werden. Für diesen Mehraufwand muss das für die Führung des Einwohnerregisters zuständige Gemeinwesen entschädigt werden.

• Gebührenpflicht: Aus Sicht des SGV handelt es sich beim NAD um eine digitale Grundausstattung, die kostenlos zur Verfügung stehen sollte. Falls das Parlament aber an einer Finanzierung über Gebühren festhält, sollten nicht die Einwohnerdienste an sich, sondern das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen von der Gebührenpflicht befreit werden. Zumal die Nutzerinnen und Nutzer vornehmlich nicht die Einwohnerdienste (Datenlieferanten) selber, sondern andere Gemeindeabteilungen sein werden.

• Haftungsfrage: Das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen soll nicht für die Bewirtschaftung der erfassten Daten im NAD haften müssen.

• Melderecht: Heute führt die fehlende Bundeskompetenz zur Regelung des Meldewesens zu unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen und Praxen. Ohne Regelung auf Bundesebene werden die Daten unterschiedlich in den NAD einfliessen.

Gemeinsames Factsheet von SGV, SSV und VSED

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