Revision des SchKG entlastet die kommunale Sozialhilfe

am 26. September 2022
Lesedauer: ca. 3min

Von einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) profitiert nebst hochverschuldeten Personen auch die kommunale Sozialhilfe. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) befürwortet daher grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des SchKG.

In seiner Stellungnahme vom 23. September 2022 verweist der SGV darauf, dass viele hochverschuldete Personen heute keine reellen Aussichten haben, je wieder schuldenfrei zu leben. Für die Betroffenen bedeutet dies oftmals Armut und soziale Ausgrenzung, für die öffentliche Hand eine Belastung der kommunalen Sozialhilfe.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (das vereinfachte Nachlassverfahren für Personen, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen und über ein regelmässiges Einkommen verfügen, sowie das gesetzliche Auffangverfahren) skizziert der Bundesrat neue Wege, die den Betroffenen eine Chance auf ein Leben ohne Schulden ermöglichen. Dies bringt neben den positiven gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Auswirkungen für die Betroffenen auch positive Effekte für die Volkswirtschaft mit sich – beispielsweise geringere Sozialhilfekosten.

Für Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen verweist der SGV indes grundsätzlich auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK.

Hier geht’s zur Stellungnahme

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