Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsform, die es erlaubt, Wirtschaftsgüter – also auch Energieanlagen – zu nutzen, ohne sie sofort zu kaufen. Der Leasingvertrag kann entweder eher wie ein Mietvertrag oder wie ein Abzahlungsvertrag ausgestaltet werden. Leasinggeschäfte basieren auf individuellen Beurteilungen und Bewertungen der jeweiligen Leasingobjekte, deren Beschaffungskosten, der Wiederverkaufbarkeit, der Nutzungsdauer, der Kapitalverzinsung und nicht zuletzt der Bonität des Leasingnehmers. Die Vorteile von Leasing für Gemeinden sind:

  • kein Liquiditätsentzug zum Zeitpunkt der Investition
  • allenfalls einfacheres und schnelleres Bewilligungsverfahren
  • Nutzen-Profit ohne hohe Anfangsinvestition
  • Kostentransparenz bezüglich Nutzungs- und Abschreibungskosten
  • Bilanzierung bei der Leasinggesellschaft bilanziert, nicht beim Nutzer
  • Häufig werden zusätzliche Leistungen wie z.B. Service- und Wartungsverträge angeboten
  • Laufzeit eines Vertrages und die Höhe der einzelnen Raten sind in Abhängigkeit von Restwert und Anzahlung verhandelbar

Bei der Beurteilung eines Leasinggeschäfts ist aber auch zu berücksichtigen, dass Leasing in der Regel teurer ist als ein Barkauf respektive ein Kauf über einen Bankkredit oder eine Hypothekerweiterung (z.B. bei Energieanlagen).

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