Beim Energie-Contracting werden Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb einer Anlage, oder Teile davon, an einen entsprechenden Dienstleister ausgelagert. Häufig bieten die etablierten Energieversorgungsunternehmen entsprechende Services an. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Anbieter.
Der öffentliche Eigentümer stellt die räumliche Infrastruktur zur Installation der Energieversorgungsanlage gemäss der vertraglich vereinbarten Miete zur Verfügung und bezahlt für eine vertraglich festgelegte Dauer die bezogene Energie bzw. Energiedienstleistung (Wärme, Kälte, Strom, Licht).
Die Vorteile für die Gemeinde: Sie hat keine Investitionskosten und bezieht eine ganzheitliche Dienstleistung von einem einzigen Ansprechpartner, der für das reibungslose Funktionieren zuständig ist, was allerdings – im Vergleich zur Eigenregie – seinen Preis hat. In einigen Kantonen stehen den Gemeinden die kantonalen Energiefachstellen zur Seite, daneben gibt es eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen für spezifische Contracting-Investitionen.
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