Jugendgemeinderat

25.01.2019

Der Jugendgemeinderat ist analog zum Gemeinderat vor Ort aufgebaut. So werden die ähnlichen Ressorts verteilt, und der Jugendgemeinderat soll über eine ähnliche Anzahl Mitglieder verfügen wie der Gemeinderat. Er bringt die Stimmen der Jugendlichen in den Gemeinderat ein. Gewählt wird der Jugendgemeinderat vom Gemeinderat, wobei letzterer auf eine ausgeglichene Vertretung bezüglich soziodemografischer Herkunft achtet. Bewerben können sich alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen 14 und 25 Jahren. Der Jugendgemeinderat behandelt die Geschäfte des Gemeinderats, wenn sie die Jugendlichen selber betreffen, kann eigene Ideen und Anliegen einbringen und zur Anhörung beigezogen werden. Der Jugendgemeinderat trifft sich grundsätzlich parallel zum Gemeinderat. Entweder am Anfang oder am Schluss der Gemeinderatssitzung kann sich der Jugendgemeinderat einbringen. Der Jugendgemeinderat kann zudem über einen kleinen Betrag (z.B. ein Promille des Gemeindebudgets) selber entscheiden. Da der Jugendgemeinderat anlog einer Kommission über Kompetenzen verfügt, muss er als Organ in der Gemeindeordnung verankert sein.
Es gibt Jugendgemeinderäte vor allem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Die Jugendräte in der Schweiz haben eine ähnliche Zielsetzung, funktionieren aber anders. Was neu ist, ist die Idee, dass die Jugendgemeinderäte sehr nah an der Arbeit der Gemeinderäte sind und dass sie über einen kleinen Teil des Budgets befinden können und in die Gemeinderatssitzungen einbezogen werden. Die Idee kann nur auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Die kantonale und nationale Ebene kann dem Projekt fördernd zur Seite stehen. Die MilizträgerInnen können über aktuelle Themen der Gemeindepolitik an die Jugendliche gelangen und so konkrete Nachwuchsförderung betreiben. Zudem spüren sie so den Puls der Jugend in der Gemeinderatssitzung.

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