Gemeinderatsmandat nicht mehr an Wohnsitz koppeln

24.01.2019

Viele Personen müssen sich, eventuell aus beruflichen Gründen, einmal von ihrem geliebten Wohnsitz verabschieden, sind aber innerlich immer noch mit "ihrer" Gemeinde verbunden. Das Gemeinderatsmandat sollte deshalb nicht mehr prioritär an den Wohnsitz gekoppelt sein. Dadurch erhalten "Heimwehpolitiker" oder externe Spezialisten mit politischem Interesse eine Chance, in ihrer Wahl- und nicht unbedingt in ihrer Wohnsitzgemeinde den Sprung in die Gemeindeexekutive zu schaffen. Externe Kandidaten sind mehrheitlich weniger voreingenommen und weniger durch Partikularinteressen beeinflusst. Das wirkt sich positiv auf die Arbeit in der Exekutive aus. Doppelmandate, das heisst der Einsitz in zwei oder mehreren verschiedenen Gemeinderäten, sind nicht erlaubt. Und die Kantonszugehörigkeit muss weiterhin bestehen (aufgrund der gesetzlichen bzw. föderalistischen Unterschiede). Weiter sind eher kleine Gemeinderatspensen anzustreben (also eher strategische Arbeit) und im Gegenzug projektbezogene Arbeiten/Projekte (operativer Teil des Gemeinderats) im Stundenlohn abzurechnen. Die Verwaltung soll den operativen Lead übernehmen und der Gemeinderat (wie ein Verwaltungsrat) strategisch tätig sein.
Wer schafft den Sprung in den Gemeinderat? Prioritär sind (bei genügend Stimmen) die Kandidaten aus der eigenen Gemeinde gewählt. An zweiter Stelle rücken auswärtige Kandidaten nach – sie müssen natürlich die nötige Anzahl Stimmen erhalten, ansonsten ist ein zweiter Wahlgang nötig. Die bekannten "Hindernisse" gemäss gültiger Gemeindeordnung bezüglich Unvereinbarkeit (wie z.B. Verwandtschaftsgrad) sollen auch weiterhin gelten. Ziel ist es, dass fähige, spezialisierte und motivierte Kandidaten gefunden werden können.

1Kommentar

  • am
    17.07.2019 16:36 Uhr

    Das ist ein interessanter Vorschlag! Könnten Gemeinden dieses Erfordernis autonom aufheben? Dann wäre das auch niederschwellig realisierbar. In einer Zeit, wo es zunehmend schwieriger wird, gerade auf Gemeinde-Ebene die Milizämter zu besetzen, wäre die Aufhebung der Wohnsitzpflicht eine Möglichkeit, interessierte Personen zu erreichen, die vielleicht in der Gemeinde aufwuchsen und ihr verbunden bleiben, obwohl sie selbst anderswo wohnen und arbeiten. Eine "gemischte" Exekutive mit "Einheimischen" und "Auswärtigen" würde wohl auch von frischen Erfahrungen und einem breiteren Horizont profitieren können.

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