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Hochbreitbandausbau: Gemeinden fordern vollständige Finanzierung durch den Bund

am 30. Oktober 2026
Lesedauer: ca. 3min

Die Schweiz verfügt über eine gute Abdeckung mit Breitbandanschlüssen und Mobilfunk – jedoch nicht bei den Hochbreitbandanschlüssen, welche heute durch Glasfaser abgedeckt werden, der derzeit leistungsfähigsten Technologie. Zudem plant die Swisscom ab 2030 die Stilllegung ihrer Kupfernetze, über die die Breitbandanschlüsse laufen. Der Bundesrat möchte deshalb den Ausbau des Glasfasernetzes vorantreiben. Seine «Gigabitstrategie» sieht vor, den Netzausbau ab 2030 für jene knapp 10 Prozent der Nutzenden zu subventionieren, bei welchen ein Ausbau nicht rentabel ist und private Infrastrukturbetreiber folglich nicht investieren werden. Dies betrifft vor allem ländliche und periphere Regionen.

Die Gigabitstrategie sieht daher staatliche Fördergelder von bis zu 730 Millionen Franken vor, woran sich der Bund zur Hälfte beteiligen würde. Die andere Hälfte hätten die Kantone zu stemmen, die die Kosten aber wiederum auf die Gemeinden überwälzen könnten. Die in Aussicht gestellten 730 Millionen Franken reichen aus, um schätzungsweise 97 Prozent aller Festnetzanschlüsse mit der Glasfasertechnologie auszustatten. Die Fördergelder würden über einen Zeitraum von höchstens acht Jahren zur Verfügung stehen (oder weniger lang, falls die Mittel früher aufgebraucht sind), und die Gemeinden müssten anhand von Umfragen bei den Infrastrukturbetreibern nachweisen, dass diese in den fraglichen Gebieten nicht selbst eine Erschliessung mit Glasfaser anstreben. Die Subventionsgesuche der Gemeinden würden zunächst vom Kanton vorgeprüft, bevor sie schliesslich an das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gelangen. Unterstützt würden nur Projekte, bei denen der Subventionsanteil nicht höher als 50 Prozent der Gesamtkosten beträgt.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat sich am 30. Oktober im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung vor der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) zum geplanten Breitbandfördergesetz (BBFG) geäussert. Er begrüsst das Ansinnen, den Ausbau des Hochbreitbandnetzes voranzutreiben, erachtet die Vorlage aber als zu wenig ambitioniert. Gemäss Art. 92 der Bundesverfassung ist das Fernmeldewesen (alleinige) Sache des Bundes, weswegen der SGV eine vollständige Finanzierung durch den Bund – ohne die Mitwirkung von Kantonen oder Gemeinden – erwartet. Zudem kritisiert der SGV auch die Deckelung der Subventionen bei 730 Millionen Franken. Für vergleichsweise tiefe Zusatzkosten von liessen sich fast alle Anschlüsse mit Glasfasertechnologie ausstatten und ein digitaler Graben zwischen Stadt und Land verhindern. Anstelle einer fixen Deckelung der Kosten sollen deshalb Kosten-Nutzen-Analysen treten. Zudem fordert der SGV einen Verzicht auf die zeitliche Beschränkung der Förderung von derzeit acht Jahren, den Verzicht auf die Bestimmung, wonach nur Projekte gefördert werden, deren Subventionsanteil bei höchstens 50 Prozent der Kosten liegt, sowie eine Beschleunigung des Ausbaufahrplans.

Schliesslich streicht der SGV die Bedeutung von einfachen und pragmatischen Verfahren für die Gemeinden hervor: Auf eine Vorprüfung der kommunalen Gesuche durch die Kantone ist zu verzichten; ebenso auf die Pflicht zu vorgängigen Umfragen bei den Infrastrukturbetreibern. Hilfreich für die Gemeinden wären schliesslich standardisierte Tools zur Berechnung von Kosten und Nutzen, herausgegeben durch das Bakom.

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