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Wohnungsknappheit: SGV für Erleichterungen, aber nicht so

am 27. Oktober 2026
Lesedauer: ca. 3min

Die Motion Müller 26.3359 will den Bundesrat beauftragen, eine Anpassung des geltenden Raumplanungsgesetzes (RPG) vorzunehmen, um Kantonen und Gemeinden im Falle von akuter Wohnungsknappheit das Neueinzonen von Bauland zu ermöglichen. Solche Neueinzonungen wären bei Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte (z.B. der Leerwohnungsziffer) möglich. Am 27. Oktober konnte eine Delegation des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) die Position des Verbands vor der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) darlegen.

Grundsätzlich begrüsst der SGV das Anliegen des Motionärs, den Wohnungsbau zu erleichtern, ohne dabei das Ziel der Siedlungsentwicklung nach Innen zu untergraben. Die Verdichtung bleibt im Grundsatz richtig, ist für die Gemeinden im konkreten Fall aber oft nur schwer umsetzbar: Das Zubauen im Bestand ist komplex, Bewilligungsverfahren sind langwierig und Einsprachen sind eher die Regel als die Ausnahme. Alle Massnahmen, die ein flexibleres Agieren, den Abbau von Hürden, die Entrümpelung von Bauvorschriften und effizientere Verfahren betreffen, sind daher aus Sicht des SGV zu begrüssen. Allerdings ist er der Ansicht, dass es nicht zielführend ist, dies anhand starrer nationaler Parameter zu regeln, zumal Siedlungsentwicklung und Ortsplanung in der Kompetenz der Gemeinden liegen.

Der im April 2026 veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Verfahrensbeschleunigung im Raumplanungs- und Baurecht zeigt mögliche Spielräume auf. Insbesondere die Empfehlungen für eine bessere Koordination und Interessenabwägung, für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie für eine gezielte Ausbildung des Gemeindepersonals sind aus Sicht der Gemeinden zu begrüssen.

Der SGV anerkennt das Ansinnen des Motionärs, gewisse Erleichterungen bei Einzonungen schaffen zu wollen. Der Verband hat die UREK-S ersucht, die Motion Müller vorerst zurückzustellen und zunächst die Beratungen zur «Wohnexpress»-Vorlage abzuwarten. Die diesbezüglichen Ergebnisse aus der Vernehmlassung, die für Ende 2026 geplant ist, dürften auch für das Parlament interessant sein.

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