Stand der Behindertengleichstellung bei Bahnhöfen und Bushaltestellen
Ende letzten Jahres konnten Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schweiz 1168 von total 1800 Bahnhöfen und Bahnhaltestellen selbständig nutzen. Insgesamt profitieren 83 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten. Das geht aus dem neuen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor. Erstmals im Bericht dokumentiert ist der aktuelle Umsetzungsstand bei den 25'000 Bushaltestellen, für welche die Kantone, Städte und Gemeinden verantwortlich sind: Reisende mit eingeschränkter Mobilität können rund die Hälfte dieser Haltestellen nutzen. Für die übrigen Haltepunkte stellen die Transportunternehmen in der Regel Shuttle-Dienste zur Verfügung.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) waren die Bahnen und die Strasseneigentümer bis Ende 2023 verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Haltestellen so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie selbständig nutzen können. Voraussetzung ist, dass der Aufwand verhältnismässig ist.
Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen
Bei den Bahnen waren Ende letzten Jahres 1168 der rund 1800 Bahnhöfe hindernisfrei nutzbar. Das sind 36 Stationen mehr als im Vorjahr. Da zuerst die grösseren Bahnhöfe baulich modernisiert wurden, können nun 83 Prozent aller Reisenden von hindernisfreien Bahnhöfen profitieren. Gemäss aktueller Planung sollen bis Ende 2029 weitere 193 Bahnhöfe angepasst werden. Dadurch wird der Anteil der Passagierinnen und Passagiere, die davon profitieren, auf mindestens 87 Prozent steigen.
Das BAV begleitet die Umsetzung eng und fordert bei verspäteten Projekten Überbrückungsmassnahmen. Zudem stellt es eine einheitliche und korrekte Beurteilung der Verhältnismässigkeit sicher. Für die Jahre 2025 bis 2028 hat der Bund ergänzend zur Grundfinanzierung zusätzliche Mittel im Umfang von 250 Millionen Franken gesprochen. Damit räumt er der Umsetzung des BehiG weiterhin eine hohe Priorität ein.
Bushaltestellen der Kantone, Städte und Gemeinden
Erstmals Bestandteil des BehiG-Berichts sind dieses Jahr die rund 25'000 Bushaltestellen. Für diese sind die jeweiligen Strasseneigentümer verantwortlich, also Kantone, Städte und Gemeinden. Aktuell können 50 Prozent der Bushaltestellen von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden. Teilweise ist dabei eine Nutzung ohne Hilfestellung möglich, teilweise braucht es Unterstützung durch das Personal. 42 Prozent der Haltestellen können nicht genutzt werden. An solchen Standorten sind Ersatzmassnahmen zwingend. In der Regel stellen die Transportunternehmen einen Shuttle-Dienst zur nächstgelegenen BehiG-konformen Haltestelle bereit.
Eine Umfrage der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerische Gemeindeverbands (SGV) zeigt, dass Kantone, Städte und Gemeinden die erforderlichen Massnahmen getroffen haben, um die gesetzlichen Vorgaben in ihrer Planung und ihren Prozessen zu verankern. Sie stehen allerdings vor diversen Herausforderungen, die eine systematische und zeitnahe BehiG-Umsetzung erschweren, u.a. enge Platzverhältnisse und Hanglagen, Interessenkonflikte mit weiteren Nutzungen, komplexe Verfahren und Verzögerungen durch Einsprachen. BPUK, SSV und SGV unterstützen die kommunalen und kantonalen Behörden weiterhin gemeinsam mit Grundlagen und dem Wissenstransfer bei der Umsetzung. So ist etwa für künftige Ausgaben des BehiG-Standberichts vorgesehen, neben der quantitativen Auswertung des Umsetzungsstands auch «Modelle guter Praxis» aus Kantonen, Städten und Gemeinden zu dokumentieren und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Standbericht 2026
