Vorschau auf die Herbstsession 2026
In der Herbstsession der eidgenössischen Räte vom 14. September bis 2. Oktober 2026 stehen mehrere Geschäfte auf der Traktandenliste, die die Zuständigkeiten der Gemeinden unmittelbar betreffen.
Im Bereich Asyl werden sich die Beratungen insbesondere mit der Konkretisierung der von Bund, Kantonen und der kommunalen Ebene erarbeiteten Asylstrategie 2027 im Rahmen von Gesetzesanpassungen in den Bereichen Sicherheit, Zuständigkeitsverfahren, Schutzstatus S und Integration befassen. Für den Schweizerischen Gemeindeverband ist entscheidend, dass die parlamentarischen Entscheide die bereits laufenden Arbeiten der drei Staatsebenen unterstützen.
Auch die Themen Trinkwasser und PFAS werden in der Herbstsession eine wichtige Rolle spielen. Vom Schutz der Wasserressourcen bis zum Trinkwasser aus dem Wasserhahn trägt die kommunale Ebene entlang der gesamten Kette die zentrale Verantwortung. Die Gemeinden stehen dabei häufig am Ende dieser Vollzugskette: Sie müssen die Qualität des Trinkwassers gewährleisten und die technischen, organisatorischen und finanziellen Folgen von Verunreinigungen tragen, obwohl sie bei den vorgelagerten Entscheiden nicht ausreichend einbezogen werden. Für den SGV muss eine kohärente Wasserpolitik deshalb prioritär an der Quelle ansetzen, das Verursacherprinzip konsequent anwenden und eine sichere Versorgung mit verhältnismässigen, risikobasierten und in der Praxis umsetzbaren Anforderungen gewährleisten.
Schliesslich stellt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» die Einbürgerungskompetenz und Stellung der Gemeinden in unserem föderalen System zur Diskussion. Der SGV lehnt eine Zentralisierung der Zuständigkeiten im Einbürgerungsbereich ab und setzt sich für die Beibehaltung des dreistufigen Bürgerrechts sowie für die zentrale Rolle der kommunalen Institutionen in diesem Bereich ein.
Diese Geschäfte zeigen einmal mehr, wie direkt sich Entscheide unter der Bundeshauskuppel auf die Arbeit der Gemeinden auswirken. Der SGV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die kommunale Ebene als eigenständige Staatsebene vollumfänglich anerkannt wird, ihre Zuständigkeiten respektiert werden und sie frühzeitig in Entscheide einbezogen wird, deren Umsetzung sie später sicherstellen muss.
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