Parolenfassung für den 8. März: Der SGV lehnt die SRG-Initiative klar ab
Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) hat an seiner letzten Sitzung von Mitte November die Parolen für die kommenden eidgenössischen Abstimmungen vom 8. März 2026 gefasst. Der SGV positioniert sich klar gegen die SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» und empfiehlt, diese abzulehnen. Bei der Bargeld-Initiative, der Klimafonds-Initiative und der Vorlage über die Einführung der Individualbesteuerung verzichtet der Verband auf die Herausgabe von Parolen.
Durch die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» würden die finanziellen Mittel der SRG praktisch halbiert; sie müsste ihr Angebot deutlich reduzieren. Der SGV hat die Initiative bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte dezidiert abgelehnt: Eine Annahme würde den Wegfall zahlreicher regionaljournalistischer Angebote bedeuten, und dies in einer Zeit, in der der mediale Service public ohnehin gefährdet ist. Aus Sicht des Verbands wird bereits der bundesrätliche Vorschlag, die Haushaltsabgabe auf jährlich 300 Franken zu senken, grosse Herausforderungen für die SRG mit sich bringen. Dabei sind die mediale Vielfalt und eine starke, viersprachige SRG für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung unerlässlich, gerade auch in den sprachlichen Randregionen. Der Verband hat folglich die Nein-Parole zur SRG-Initiative beschlossen. Darüber hinaus engagiert sich der SGV gemeinsam mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) für eine langfristige und kanalunabhängige Weiterentwicklung der Medienförderung und wird hierzu einen konkreten Vorschlag in die politische Debatte einbringen.
Aufgrund fehlender direkter Betroffenheit der kommunalen Ebene verzichtet der SGV auf eine Parolenfassung bei der Bargeld-Initiative und ihrem direkten Gegenentwurf, sowie bei der Klimafonds-Initiative. Bei der Frage über die Einführung der Individualbesteuerung würdigt der Verbandsvorstand den gesellschaftspolitischen Aspekt der Vorlage (fiskalische Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren) positiv. Da ein Systemwechsel hin zu einer Individualbesteuerung jedoch mit einem signifikanten administrativen und gesetzgeberischen Aufwand einherginge – unter anderem müssten 26 kantonale Steuergesetze revidiert werden – und die Einführung der Individualbesteuerung in einer finanziell ohnehin bereits angespannten Lage weitere Steuerausfälle für die Gemeinden zur Folge hätte, verzichtet der Vorstand auf die Herausgabe einer Parole.