Gemeinsam mit Bund und Kantonen bilden die Gemeinden die föderalen Grundpfeiler der Schweiz. Seit dem Inkrafttreten der revidierten Bundesverfassung (BV) am 1. Januar 2000 verpflichtet der Artikel 50 BV den Bund, bei seinem Handeln die Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten sowie Rücksicht zu nehmen auf die besonderen Interessen der Agglomerationen, Städte und Berggebiete. Somit ist die Gemeindeautonomie seit einem Vierteljahrhundert verfassungsrechtlich garantiert.
Doch welche Schritte haben Bund und Kantone in den letzten 25 Jahren unternommen, um die kommunale Ebene als gleichberechtigte staatliche Partnerin einzubeziehen? Ist der Verfassungsartikel genügend umgesetzt oder besteht noch Potential dafür, den Anliegen der Gemeinden stärker Rechnung zu tragen? In welchen Bereichen benötigen Gemeinden mehr Gestaltungsfreiheit? Und wie ernst nimmt der Bund die Zusammenarbeit mit den Gemeinden in Krisenzeiten? Unter dem Motto «Starke Gemeinden, starker Staat» lud der SGV am 6. Juni 2025 Gemeindedelegationen aus der ganzen Schweiz zu seiner 72. ordentlichen Generalversammlung nach Vernier/GE ein, um diesen Fragen nachzugehen.
Die Gemeindeebene ist oftmals diejenige Ebene, auf der konkret umgesetzt werden muss, was in «Bundesbern» beschlossen wurde. «Wir brauchen daher gemeindetaugliche Gesetze, die auch in einem Milizamt umsetzbar sind», forderte SGV-Präsident Mathias Zopfi, selbst ehemaliger Gemeindevizepräsident von Glarus Süd. Gleichzeitig müssen Massnahmen, die Auswirkungen auf kommunaler Ebene haben, ausnahmslos mit den Gemeinden erarbeitet und deren Anliegen angehört werden. «Dieser Reflex fehlt auf Bundesebene noch zu oft. So wurden etwa die Vorschläge des bundesrätlichen Sparpakets ohne Einbezug der Gemeinden erarbeitet und Gelder gestrichen, mit weitreichenden Konsequenzen für die anderen föderalen Ebnen.»
Aber auch in weiteren Bereichen wie der Raumplanung, der Verkehrspolitik oder bei der Bewältigung von Krisen wird oft «von oben» verordnet, wie aus der Podiumsdiskussion hervorging. «Dabei kennen die Gemeinden die Situation vor Ort und können selbst am besten beurteilen, welches Vorgehen am geeignetsten ist», so Mathias Zopfi. Mit ihm diskutierten weitere ehemalige Gemeinde- und StadtpräsidentInnen: Die Genfer Staatsrätin Carole-Anne Kast, der Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer, der Waadtländer Nationalrat Laurent Wehrli, und die Präsidentin des Genfer Gemeindeverbands, Karine Bruchez.
Im Rahmen der Generalversammlung präsentierte der SGV sodann die Deklaration «Die Städte und Gemeinden im Bundesstaat», die er zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband verfasst hat. Diese wurde im Nachgang an die Versammlung von dutzenden Gemeinde- und StadtpräsidentInnen unterzeichnet. Die Deklaration soll am 24. September dem zuständigen Bundesrat Beat Jans übergeben werden, «mit der Aufforderung, die verfassungsrechtlich garantierte Gemeindeautonomie zu respektieren und die Gemeinden als staatliche Partner auf Augenhöhe anzuerkennen», wie SGV-Direktorin Claudia Kratochvil-Hametner informierte.
Im statutarischen Teil der Generalversammlung gab es keine Überraschungen: Alle Anträge des Vorstands wurden von den Gemeindedelegierten angenommen. Seinen Rücktritt aus dem Vorstand gab Stéphane Coppey, ehemaliger Stadtpräsident von Monthey/VS. Neu in den Vorstand gewählt wurde Matthias Gysin, Gemeindepräsident von Duggingen/BL und Geschäftsführer des basellandschaftlichen Gemeindeverbands.
Fotos: Nicolas Dupraz