Anpassungen am UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Gehört zum immateriellen Kulturerbe: Die Solennität in Burgdorf. Quelle: BAK
Im Jahr 2008 hat die Eidgenossenschaft das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003-Konvention) ratifiziert. 2012 veröffentlichte das Bundesamt für Kultur (BAK) die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» (www.lebendigetraditionen.ch), die 2017 und 2023 aktualisiert wurde. Für UNESCO-Kandidaturen verabschiedete der Bundesrat 2014 eine Vorschlagsliste. Bis 2026 wurden sieben der acht vorgeschlagenen Traditionen bei der UNESCO eingeschrieben.
Die neuesten Anpassungen bei der Umsetzung der 2003-Konvention verfolgen zwei Ziele: Erstens wird das «bottom-up»-Prinzip der Konvention gestärkt, indem die Trägerschaften mehr Verantwortung für Kandidaturen und die Darstellung ihrer Tradition übernehmen. Zweitens wird ein ständiges «Komitee für immaterielles Kulturerbe» («IKE-Komitee») geschaffen. Dieses begleitet die Aktualisierung der Liste der lebendigen Traditionen und prüft UNESCO-Kandidaturen. Es umfasst rund zehn Mitglieder aus Kantonen, Gemeinden, Bundesverwaltung, Forschung, Zivilgesellschaft und den Trägerschaften.
Anpassungen bei der Aktualisierung der «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz»
Gesuche für neue Einträge können künftig alle zwei Jahre beim BAK eingereicht werden. Neu sind ausschliesslich die Trägerschaften für die Gesuche verantwortlich; sie weisen die Unterstützung der betroffenen Kantone nach. Das IKE-Komitee prüft die Dossiers und formuliert Empfehlungen zuhanden des BAK. Das BAK entscheidet anschliessend und konsultiert die betroffenen Kantone. Einfache Anpassungen bestehender Einträge können künftig jederzeit durch die Trägerschaften beim BAK beantragt werden.
Anpassungen bei der Auswahl von UNESCO-Kandidaturen
Auch die Auswahl der UNESCO-Kandidaturen basiert auf Ausschreibungen. Bewerben können sich Trägerschaften von Traditionen, die bereits auf der Liste der lebendigen Traditionen eingetragen sind. Das IKE-Komitee prüft die Dossiers inhaltlich. Pro vierjähriger Förderperiode sind zwei Kandidaturen vorgesehen.
Für mehr Informationen und bei Fragen:
Myriam Schleiss, BAK, myriam.schleiss@bak.admin.ch
