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SGV begrüsst EL-Regelung für das betreute Wohnen

am 19. März 2026
Lesedauer: ca. 1min

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen hat sich das Parlament im Sommer auf eine künftige Unterstützung für das Betreute Wohnen (Hilfe und Betreuung zuhause) geeinigt (24.070). Nun liegt ein Verordnungsentwurf vor, der die Leistungsvergütung präzisiert. Demnach sollen anteilsmässige Pauschalen entrichtet werden – massgeblich ist die Dauer des Aufenthalts zuhause.

Der SGV begrüsst eine solche Regelung grundsätzlich: Eine stufenweise Berechnung der Pauschalen ermöglicht eine pragmatische Umsetzung. Zudem stärkt die Vorlage die soziale Teilhabe der betroffenen Personen. Gleichzeitig regt der SGV an, eine Ausweitung der stufenweisen Entschädigung von aktuell 60, 90 oder 120 Tagen auf 150 und 180 Tage zu prüfen, womit den Bedürfnissen von Personen, die teilweise in einem Heim leben, besser Rechnung getragen werden kann.

Zur Stellungnahme

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