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SGV begrüsst zusätzliche Unterstützung für die Regional- und Lokalpresse

am 04. Mai 2026
Lesedauer: ca. 1min

Im Frühling 2025 hat das Parlament einer Änderung des Postgesetzes und damit einem auf sieben Jahre befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung zugestimmt. So soll einerseits der Bundesbeitrag zur Förderung der Regional- und Lokalpresse via Tageszustellung durch die Schweizerische Post von 30 auf 40 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Andererseits möchte das Parlament jährlich 25 Millionen Franken für die Förderung der Frühzustellung bereitstellen.

In seiner Stellungnahme zur Änderung der Postverordnung begrüsst der SGV die befristete Ausweitung der Presseförderung ausdrücklich. Lokalmedien übernehmen eine wichtige Rolle im medialen Service public. Ohne zusätzliche Unterstützung wären viele dieser Medien angesichts des veränderten Medienkonsumverhaltens nicht mehr überlebensfähig und könnten ihre demokratische Funktion nicht mehr wahrnehmen – insbesondere in peripheren Gebieten.

Zur Stellungnahme

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