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Ausweitung der Presseförderung benachteiligt den ländlichen Raum und schadet der Post

am 16. April 2026
Lesedauer: ca. 1min

Aktuell fördert der Bund die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit einem Beitrag von 20 Millionen Franken pro Jahr. Diese indirekte Presseförderung erfolgt in Form einer Zustellermässigung – gilt jedoch nur für Tageszustellungen, die durch die Post erbracht werden. Die Motion 24.3818 will dies ändern und die Ermässigung auch auf Zustellungen, die durch Private erbracht werden, ausweiten.

Der SGV steht diesem Ansinnen kritisch gegenüber: Eine solche Regelung führt zwar zu mehr Wettbewerb, allerdings vor allem in den urbanen Zentren und Agglomerationen. Da im ländlichen Raum vorab die Post die flächendeckende Zustellung gewährleistet, würden diese Regionen von der neuen Regelung nicht profitieren.

Des Weiteren hat sich der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands bereits 2024 klar für die Eigenwirtschaftlichkeit der Post ausgesprochen, wofür sie einen gewissen Ertrag generieren muss. Die Motion 24.3818 torpediert dieses Ziel, indem sie private Anbieter stärkt.

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