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Schnellere Bewilligungen für Mobilfunk: SGV fordert klare Spielregeln

am 01. April 2026
Lesedauer: ca. 2min

Beim Unterhalt, Ausbau und der Modernisierung von Mobilfunkanlagen sehen sich Gemeinden komplexen Bewilligungsverfahren und einem hohen administrativen Aufwand ausgesetzt. Der SGV unterstützt deshalb grundsätzlich das Ziel, diese Verfahren mit der Teilrevision des Fernmeldegesetzes zu vereinfachen und zu beschleunigen und damit die kommunalen Behörden zu entlasten. So müssen sich kommunale Baubewilligungsbehörden künftig nicht mehr mit komplexen technischen Unterlagen befassen; ebenso soll das Einholen von kantonalen Empfehlungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wegfallen. Eine entsprechende Prüfung soll stattdessen künftig direkt beim Kanton erfolgen.

Aus Sicht des SGV ist es allerdings fraglich, ob es in der Bevölkerung genügend Rückhalt für eine Entkoppelung von Strahlenschutz und Baubewilligungsverfahren gibt, zumal für das spezifische Bewilligungsverfahren keine Einsprachemöglichkeit vorgesehen ist. Stattdessen soll der Rechtsschutz durch ein Beschwerderecht ohne aufschiebende Wirkung sichergestellt werden. Der SGV sieht dies kritisch und fordert, dass die Transparenz durch die Mobilfunkbetreiber (auch gegenüber den Gemeinden) jederzeit zu gewährleisten ist. Bei den Ausführungsbestimmungen ist auf eine entsprechende Definition der Anforderungen an die Mobilfunkbetreiber zu achten, um den Strahlenschutz von Bevölkerung und Umwelt zu garantieren.

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