Geplantes Inklusionsrahmengesetz geht zu wenig weit
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» will einen neuen Artikel in der Bundesverfassung verankern, um die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu erreichen. Der Bundesrat hat die Initiative zwar zur Ablehnung empfohlen, will deren Kernanliegen aber in einem Gesetz verankern. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag plant der Bundesrat daher ein neues Inklusionsrahmengesetz, das vor allem das selbstbestimmte Wohnen erleichtern soll. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) soll zudem der Zugang zum sogenannten Assistenzbeitrag erleichtert werden. 
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) lehnt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats in seiner aktuellen Form ab: Er bleibt inhaltlich zu eng gefasst und greift zentrale Anliegen der Gemeinden und Kantone zu wenig auf. So fokussiert das geplante Rahmengesetz etwa zu einseitig auf den Bereich Wohnen und blendet andere wichtige Lebensbereiche aus. Zudem befinden sich derzeit vier Bundesgesetze, die sich mit den Rechten und der Gleichstellung von Personen mit Behinderungen befassen, in Revision oder in Vorbereitung einer Revision. Der Erlass des geplanten Inklusionsrahmengesetzes würde diesen Revisionen aber zu wenig Rechnung tragen und isoliert in der Landschaft stehen. 
Auch die angedachte Teilrevision des IVG greift zu kurz. So müsste der Zugang zum Assistenzbeitrag deutlich vereinfacht werden – von den heute 1,9 Millionen in der Schweiz lebenden Menschen mit Behinderungen haben im letzten Jahr gerade einmal 5000 Personen einen solchen Beitrag bezogen. Aus Sicht des SGV ist daher in den kommenden Jahren eine grundlegende Reform des IVG erforderlich, um Menschen mit Behinderungen das Führen eines selbstbestimmten Lebens zu vereinfachen. 
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