SGV kritisiert geplante Lockerung des Siedlungsabfall-Monopols
Der Schweizerische Gemeindeverband hat sich zu den geplanten Revisionen der Abfallverordnung, der Altlasten-Verordnung und der Gewässerschutzverordnung («Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026») geäussert. Während die Revision der Abfallverordnung in ihrer jetzigen Form aus kommunaler Sicht abgelehnt werden muss, begrüsst der SGV grundsätzlich die Stossrichtungen bei der Revision der Altlasten- und der Gewässerschutzverordnung.
- Abfallverordnung: Mit der Revision der Abfallverordnung schlägt das UVEK eine Lockerung des Siedlungsabfall-Monopols der öffentlichen Hand vor. Dadurch wird die heutige zuverlässige und effiziente Abfallbewirtschaftung geschwächt, ohne gleichzeitig eine gleichwertige Alternative zu bieten. So sind insbesondere die Anforderungen für private Anbieter unzureichend: Es ist absehbar, dass sich Private auf die Sammlung der rentablen Abfälle konzentrieren werden, während die Gemeinden die Bewirtschaftung des restlichen Abfalls übernehmen müssten. Auch ist nicht vorgesehen, dass private Anbieter einen nachweisbaren ökologischen Vorteil gegenüber dem heutigen System geltend machen müssten. Zu berücksichtigen ist überdies das Ausfallrisiko von privaten Anbietern, etwa aufgrund einer Insolvenz. Hier wären finanzielle Garantien vonnöten, um sicherzustellen, dass die Abfallsammlung auch in einem solchen Fall weiterbetrieben werden kann. Unabhängig davon, ob die Verordnung in der vorliegenden Form in Kraft tritt oder vorgängig überarbeitet wird, müssen die Gemeinden zwingend in die Planung und Umsetzung des neuen Systems einbezogen werden.
- Altlasten-Verordnung: Der SGV bewertet die vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich positiv, so etwa die Ausweitung der Finanzierung von Altlastensanierungen über den VASA-Fonds. Dies ermöglicht eine gerechtere Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und erleichtert die Umsetzung von Sanierungsmassnahmen. Gleichzeitig fordert der SGV Präzisierungen in der Terminologie des Verordnungsentwurfs, indem namentlich der Begriff (Kinder)Spielplatz auch auf öffentliche Grünflächen ausgeweitet wird – besonders falls diese an Kindertagesstätten angrenzen. Auch wünscht der SGV klarere Bestimmungen in Bezug auf Sanierungskriterien und betroffene Chemikalien/Stoffe.
- Gewässerschutzverordnung: Da die Revision der Gewässerschutzverordnung neue Anforderungen in Bezug auf Überwachung und Reporting stellt, ist zu gewährleisten, dass die Gemeinden die nötigen Mittel erhalten, um diesen Aufgaben nachzukommen.
Zur Stellungnahme (französisch)
