Beteiligung bedeutet, dass armutsbetroffene oder -gefährdete Menschen bei der Ausgestaltung der Armutsprävention und -bekämpfung aktiv mitwirken. Sie bringen dabei ihre Sicht und Erfahrung ein. Beteiligung bedeutet auch Teilhabe an der Gesellschaft und gleichberechtigter Zugang zu all ihren Bereichen. Beteiligung trägt dazu bei, Angebote, Lösungen oder Organisationen besser an die Bedürfnisse der betroffenen Personen anzupassen und wirksamer zu machen. Beteiligung kann betroffene Personen stärken.
Am Vormittag beschäftigt sich die Tagung mit folgenden Fragen: Wo und wie kann Beteiligung in der Armutsprävention und -bekämpfung eingesetzt und gestaltet werden? Was braucht es, damit Beteiligung gelingt? Was kann Beteiligung bewirken? Wie kann der Zugang zu Recht in der Sozialhilfe gewährleistet werden?
Am Nachmittag diskutieren armutsbetroffene und -gefährdete Menschen mit Fach- und Führungspersonen die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Armutsprävention und -bekämpfung in der Schweiz. Dieser Programmteil entstand auf Initiative von Betroffenenorganisationen.
Die Tagung richtet sich an Führungs- und Fachpersonen der Armutsprävention und -bekämpfung aus Kantonen, Städten, Gemeinden und NGOs; Armutsbetroffene und -gefährdete Menschen.
Tagungsprogramm und Anmeldung auf www.gegenarmut.ch