Der seit 1999 in der Verfassung verankerte «Gemeindeartikel» (Bundesverfassung Art. 50) verpflichtet den Bund, bei der Gesetzgebung auf die Interessen der Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Der «Gemeindeartikel» hat dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband politisch mehr Gewicht gebracht.
Stellungnahme , 05/2015
Vernehmlassung , 05/2015
Stellungnahme , 03/2015
Stellungnahme , 03/2015
Stellungnahme , 03/2015
Stellungnahme , 03/2015
Stellungnahme , 03/2015
Stellungnahme , 01/2015
Stellungnahme , 01/2015
Anhörung , 11/2015
Stellungnahme , 11/2015
Stellungnahme , 10/2015
Stellungnahme , 10/2015
Stellungnahme , 10/2015
Stellungnahme , 07/2015
Stellungnahme , 09/2015
Stellungnahme , 09/2015
Stellungnahme , 09/2015
Stellungnahme , 08/2015
Stellungnahme , 08/2015
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