Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass in den Gemeinden die Exekutive Arbeitgeber ist und diese Verantwortung trägt. Vielmehr als die gesetzliche Pflicht sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz heute aber Teile einer integrierten Personalarbeit, die eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter bei guter Gesundheit zum Ziel hat.
Viele Branchenverbände der Schweiz haben zur wirksamen und kostengünstigen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für ihre Mitglieder Branchenlösungen entwickelt. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband und weiteren Trägern den Schweizerischen Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegründet, der die Branchenlösung für die Mitglieder aufbaut und betreut. Der SGV hat einen festen Sitz im Vorstand des Vereins. Arbeitssicherheit Schweiz – wie der Verein kurz genannt wird – betreibt eine umfassende Branchenlösung für den öffentlichen Bereich, die laufend weiterentwickelt wird. In Kursen schult der Verein die Sicherheitsbeauftragten (SIBE) der Gemeinden für ihre Aufgaben. Ein auf die Bedürfnisse der Gemeinden zugeschnittenes Dienstleistungsangebot steht beim Verein ebenfalls zur Verfügung.
Kontakt:
Schweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Mainaustrasse 30
8034 Zürich
Tel. 044 388 71 91
Mail an Arbeitssicherheit Schweiz
Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
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