Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

am 13. September 2021
Lesedauer: ca. 5min
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt grundsätzlich den Entwurf zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und begrüsst den Ansatz der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S), die Komplexität der vom Bundesrat 2018 vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Die überarbeitete Vorlage bietet den Kantonen und Gemeinden einen grösseren Handlungsspielraum. Kritisch beurteilt der SGV das angedachte Finanzierungssystem der Abbruchprämie durch Verwendung der Mehrwertabgabe. Die Mehrwertausgleichs-Fonds verfügen heute nicht über die Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen. Das Finanzierungssystem ist zu überprüfen und von einer Beteiligung der Gemeinden an der Abbruchprämie abzusehen. Der SGV lehnt die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» (Landschaftsinitiative) ab, die zu restriktiv ist und die Kompetenzen der Gemeinden in der Raumplanung einschränkt. Er unterstützt den UREK-S-Entwurf als indirekten Gegenvorschlag und fordert, dass das Stabilisierungsziel klar definiert wird, damit die Zielerreichung gemessen werden und zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können.

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