Realistische IV-Berechnung – zum Wohle vieler Versicherter und der Gemeinden

am 01. Juli 2022
Lesedauer: ca. 3min

Wie die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) heute mitteilte, hat auch sie die Kommissionsmotion 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» oppositionslos angenommen. Der Nationalrat hatte der Motion bereits am 1. Juni ohne Gegenstimme zugestimmt. Damit hat der Bundesrat den klaren und unmissverständlichen Auftrag erhalten, den Vorstoss umzusetzen. Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst diese Entwicklung sehr, denn mit der aktuell vom Bund herangezogenen Berechnungsgrundlage werden Kosten, die eigentlich in der Verantwortung der IV liegen, auf die Gemeinden abgewälzt.

Die Motion verlangt, dass bei der Berechnung des Invaliditätsgrads künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Menschen mit Einschränkungen gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass ihr Lohnniveau heute auch bei Tätigkeiten, die ihnen zumutbar sind, um 10 bis 20 Prozent tiefer liegt als bei gesunden Personen.

Stimmen beide Räte der leicht abgeänderten Motion zu (Fristerstreckung bis Ende 2023 statt bis Ende Juni 2023), wovon auszugehen ist , so muss der Bundesrat bis am 31. Dezember 2023 eine neue Bemessungsgrundlage für die Ermittlung von IV-Renten implementieren – zum Wohle vieler Versicherter und der Schweizer Gemeinden. Bereits Ende 2021 hatte dies auch Ständerat Hannes Germann, Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands, angeregt.

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen