Familienergänzende Kinderbetreuung: Argumentarium zum Gesetzesentwurf

am 07. Februar 2023
Lesedauer: ca. 2min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerische Städteverband (SSV), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) haben die Erarbeitung der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Pa. Iv. 21.403 eng begleitet und sich im Rahmen von Anhörungen und in der Vernehmlassung eingebracht. Sie erachten den Gesetzesentwurf insgesamt als ausgereift und unterstützen diesen in aller Deutlichkeit. Bei der familienergänzenden Kinderbetreuunt braucht es die Mitfinanzierung des Bundes, um einen Schritt weiterzukommen. Von der Vorlage profitieren alle – Eltern, Wirtschaft, Arbeitgeber und Staat.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) hat die Vorlage im Dezember zu Ende beraten und verschiedene Anpassungen beschlossen. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) hat die Vorlage im Januar 2023 aus finanzpolitischer Sicht beraten und mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, auf die Vorlage der WBK-NR einzutreten. Der Nationalrat befasst sich als Erstrat in der Frühjahrssession (27. Februar bis 17. März 2023) mit dem Gesetzesentwurf.

Das vorliegende Argumentarium von SODK, EDK, SGV und SSV zeigt auf, weshalb es die Vorlage braucht, zeigt deren Stärken auf und geht auf wichtige Fragestellungen ein.

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