Einführung einer neuen E-ID: Je früher und rascher, umso besser

am 18. Oktober 2022
Lesedauer: ca. 3min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst das neue «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise». Ein rechts- und betriebssicherer, nationaler elektronischer Identitätsnachweis wird die digitale Verwaltung in der ganzen Schweiz vorwärtsbringen. Je früher und rascher, umso besser. Neben der politischen Diskussion über das eidgenössische Rahmengesetz ist es wichtig, dass umgehend die Umsetzungsarbeiten angegangen werden können. Dies zusammen mit Kantonen und Gemeinden. Für die operative Umsetzung gibt es noch viele Details zu regeln – von der Finanzierung bis hin zu Fragen des technischen Supports.

Der SGV hat sich seit Beginn der politischen Debatte für die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) eingesetzt – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. In diesem Sinne begrüsst der SGV den nun vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden. Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden, wenn immer möglich parallel zur politischen Diskussion in den eidg. Räten. Das betrifft insbesondere auch den Prozess bezüglich die bundesrätlichen Umsetzungsverordnungen zum neuen E-ID-Gesetz.

Das Volksverdikt von März 2021 war klar und eindeutig: Die Schweizer Bevölkerung will eine staatliche E-ID; die Rolle der Privatwirtschaft ist höchstens mittelbar denkbar. Aus Sicht des SGV ist es deshalb wichtig, dass dieses Grundprinzip bei einer neuen E-ID konsequent umgesetzt wird. Das betrifft vor allem auch die Ausstellung und Herausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises. Kritisch betrachtet der SGV zudem die Absicht des Bundesrats, eine E-ID im grossen Umfang gratis abzugeben. Zuerst muss aus Sicht des SGV Klarheit herrschen über Finanzierung, Unterhalt und Betrieb einer schweizweiten E-ID. Erst dann kann beschlossen werden, wie die Preisstruktur ausgestaltet werden kann. Folgekosten insbesondere für die kommunale Ebene sollen möglichst keine entstehen.

Hier geht’s zur Stellungnahme

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