Die Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes ist aus Sicht der Gemeinden untauglich

am 23. Mai 2022
Lesedauer: ca. 3min

Der Schweizerische Gemeindeverband hat am 23. Mai 2022 seine Stellungnahme zur Änderung des Energiegesetzes eingereicht. Seine Position ist klar: Er lehnt die Vorlage dezidiert ab.

Der SGV unterstützt zwar die grundsätzliche Zielsetzung der Vorlage, namentlich den Bau von erneuerbaren Stromproduktionsanlagen zu beschleunigen. Die Vorlage des Bundesrats erachtet der Verband indes als untauglich, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Die Kompetenzen der betroffenen Standortgemeinden dürfen nicht fundamental beschnitten werden. Will man Wasserkraft- und Windenergieanlagen erfolgreich realisieren, müssen solche Projekte von Anfang an von der kommunalen Ebene mitgetragen werden. Den Gemeinden als direkt betroffene dritte föderale Staatsebene die direkte Beschwerdemöglichkeit zu entziehen, ist eine nicht akzeptable Verletzung der Gemeindeautonomie. Gleichzeitig besteht mit der Vorlage die Gefahr, dass sich die Verfahren nicht verkürzen, sondern im Gegenteil sogar noch länger dauern würden.

Zudem beschränkt sich der Vorschlag für eine Revision des Energiegesetzes einzig auf die Verfahrensebene. Das wird der Ausgangslage nicht gerecht, da sich viele der analysierten Probleme aus dem geltenden materiellen Umweltrecht ergeben. Eine entsprechende umfassende Revision des materiellen Umweltrechts hinsichtlich Beschleunigung von Energieanlagen fasst der Bundesrat aber nicht ins Auge, was aus sachlogischer Sicht zu beklagen ist. Der SGV spricht sich daher für eine Neuauflage der Vorlage aus.

Die Stellungnahme des SGV finden Sie hier.

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