Dreieinhalb Jahre nach der Annahme des Bundesbeschlusses über die Velowege durch Volk und Stände haben die eidgenössischen Räte das neue Veloweggesetz am 18. März 2022 in der Schlussabstimmung angenommen. Die Vorlage verpflichtet die Kantone, innert fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein dichtes und zusammenhängendes Velowegnetz zu planen und innert 20 Jahren zu realisieren.
Im Ständerat fand eine ausführliche Debatte zur Interpellation Germann «IV-Tabellenlöhne» und zur Berechnungsgrundlage der IV-Renten statt. Der Bundesrat wurde aufgefordert, eine zeitnahe Korrektur der aktuell überhöhten Tabellenlöhne anzugehen. Weiterführende Informationen zu diesen beiden Geschäften und wie sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) dazu positioniert, lesen Sie in unserem Sessionsrückblick.