Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge: Das gilt in den jeweiligen Kantonen

am 14. März 2022
Lesedauer: ca. 2min

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Damit soll die unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in die Schweiz gewährleistet werden. Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die Einführung des Schutzstatus S. In der Konsultation ist diese einstimmig begrüsst worden.

Um ihre Aufgaben bei der Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden bestmöglich zu erfüllen, prüfen Kantone und Gemeinden ihre Aufnahmekapazitäten und bereiten sich auf die Flüchtlinge aus der Ukraine vor. Die Behörden haben Informationsseiten zur Ukraine-Krise und Infolines für Fragen eingerichtet. Gegliedert nach Kantonen, finden Gemeinden und weitere interessierte Kreise auf unserer Online-Plattform die wichtigsten Informationen zu den Prozessen hinsichtlich der Erfassung, Registrierung, Zuweisung und Unterbringung der Schutzsuchenden.

Hier geht’s zur Online-Plattform

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