Ukrainische Flüchtlinge: Die Abwicklung der Unterbringung muss strukturiert erfolgen

am 04. März 2022
Lesedauer: ca. 3min

Die Ereignisse in der Ukraine sind erschütternd. Rund eine Million Menschen haben seit Kriegsbeginn die Ukraine verlassen und sind in die Nachbarländer geflüchtet. Polen ist Hauptaufnahmeland. Die Solidarität mit den Betroffenen ist gross. Gestern haben sich die EU-Staaten auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Auch die Schweiz hat beschlossen, eine unkomplizierte und unbürokratische Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. Der Bundesrat hat an der heutigen Pressekonferenz die Einführung des Schutzstatus S angekündigt und die Konsultation bei den Kantonen, Gemeinden und weiteren Partnern eröffnet.

Der SGV begrüsst den Entscheid zur unbürokratischen Aufnahme dieser Menschen in die Schweiz. Er wird im Rahmen der Konsultation zur Einführung des Sonderstatus S Stellung nehmen und sich zudem mit Bund und Kantonen zu den Umsetzungsfragen austauschen. Die Gemeinden sind aktuell daran, ihre Aufnahmekapazitäten und die damit verbundenen Aufgaben zu überprüfen. Sie erwarten, dass die Abwicklung der Unterbringung strukturiert bzw. im Rahmen der Regelstrukturen verläuft und der längerfristigen Perspektive (Integration) ein besonderes Augenmerk geschenkt wird.

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