Systematische Verwendung der AHV-Nummer: Inkrafttreten

am 17. November 2021
Lesedauer: ca. 5min

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) beschlossen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Der SGV hatte sich für diese Änderung eingesetzt. Mit der Verwendung der AHV-Nummer wird der Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Registern für die Gemeinden erleichtert.

Medienmitteilung
Wintersession 2020

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