Ja zum Covid-19-Gesetz, Nein zur Pflegeinitiative

am 30. September 2021
Lesedauer: ca. 10min

Am 28. November 2021 kommen zwei für die Gemeinden wichtige Vorlagen zur Abstimmung. Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) plädiert klar für ein Ja zum Covid-19-Gesetz. Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» lehnt der SGV hingegen ab.

Die Annahme des Covid-19-Gesetzes ist aus kommunaler Sicht unabdingbar.  Das Gesetz regelt die Finanzhilfen des Bundes für Arbeitnehmende und Wirtschaft und trägt damit massgeblich zur Entlastung der kommunalen Ebene bei. Die Gemeinden und Städte sind in grossem Masse von den Folgen der Corona-Krise betroffen und leisten grosse Anstrengungen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden abzufedern. Fällt diese substanzielle und dringend nötige Unterstützung durch den Bund weg, sind die Gemeinden bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf sich alleine gestellt, namentlich bei der Unterstützung von Kultur- und Sportanlässen oder den Kindertagesstätten. Das Covid-19-Gesetz bietet die Sicherheit, dass die vom Parlament gesprochenen Unterstützungsmassnahmen im Umfang von mehreren Millarden Franken weitergeführt werden können. Der Bundesrat erhält für einen klar befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen, um die Coronapandemie unter Einbezug der Kantone zu bekämpfen. Der SGV erwartet dabei, dass die Kantone ihrerseits die Koordination und zeitnahe Kommunikation zu den Gemeinden sicherstellen.

Am Abstimmungssonntag des 13. Juni 2021 wurde das Covid-19-Gesetz mit 60.20% Ja-Stimmen deutlich angenommen. Infolge des zustande gekommenen Referendums wird erneut darüber abgestimmt; es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat. Die Argumente für eine Unterstützung des Covid-19-Gesetzes gelten aus Sicht des SGV rund ein halbes Jahr nach der ersten Abstimmung noch immer. Der SGV-Vorstand hat daher erneut eine klare Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz gefasst.

Pflege auf Gesetzesstufe stärken

Die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ (Pflegeinitiative) will Bund und Kantone verpflichten, für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen und dafür insbesondere genügend diplomiertes Pflegepersonal auszubilden. Die Anliegen der Initianten sind berechtigt. Die Pflegeberufe sind systemrelevant. Das wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich. Der Fachkräftemangel in der Pflege wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten weiter akzentuieren. Der Handlungsbedarf ist weitgehend unbestritten – die Schweiz braucht mehr qualifiziertes Pflegepersonal. Aus Sicht des SGV ist es aber nicht zielführend, einer spezifischen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Vielmehr muss die medizinische Grundversorgung, die mit Artikel 117a bereits in der Bundesverfassung verankert ist, unter Einbezug aller Berufsgruppen gestärkt werden. Eine koordinierte regionale und lokale Gesundheitsversorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit aller Leistungserbringer sind weiter zu fördern – integrierte Versorgung ist Service public.
Mit dem im März 2021 verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, der den Pflegeberuf mit einer Ausbildungsoffensive stärken will, nimmt das Parlament die Anliegen der Pflegeinitiative auf, und die Situation der Pflege bzw. des Pflegepersonals wird verbessert. Der SGV unterstützt das Vorhaben, den Pflegeberuf auf Gesetzesstufe zu stärken. Der indirekte Gegenvorschlag gibt zielgerichtete Antworten auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege. Der SGV lehnt die Pflegeinitiative daher ab.

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