Spontanhalt Fahrende: neue rechtliche Erkenntnisse und Tipps für die Praxis

am 21. September 2021
Lesedauer: ca. 5min

Die Haltemöglichkeiten für fahrende Jenische, Sinti und Roma sind rar. Der spontane Halt auf privaten und öffentlichen Grundstücken bleibt deshalb wichtig. Ein neues Gutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zeigt die rechtlichen Grundlagen auf. Erkenntnis: Die Gemeindebehörden sind unter Umständen nach einer Interessenabwägung verpflichtet, zeitlich beschränkt Haltemöglichkeiten zu bewilligen. Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende hat dazu einen «Ratgeber Spontanhalt» veröffentlicht. Darin finden sich praktische Hinweise, wie ein solcher Halt konkret abläuft und auf welche Themen als Gemeinde zu achten ist.

Ratgeber Spontanhalt
Medienmitteilung und weitere Informationen

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen