29.05.2020
Voraussetzung für die Sammlung von Unterschriften im öffentlichen Raum ab dem 1. Juni 2020 ist das Vorliegen eines Schutzkonzepts. Für dessen Ausarbeitung und Einhaltung sind die Komitees oder die Organisatoren der Unterschriftensammlung verantwortlich. Die Bundeskanzlei hat zu ihren Handen ein Standard-Schutzkonzept erstellt, welches als Grundlage dienen kann.
Standard-Schutzkonzept für Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum unter COVID-19
Merkblatt für Komitees von eidgenössischen Volksinitiativen und fakultativen Referenden: Wiederaufnahme der Sammeltätigkeit nach dem Fristenstillstand
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