05.06.2020
Ab dem 6. Juni 2020 erfolgt die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Epidemie. Dabei wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. Öffentliche Veranstaltungen können bis zu einer maximalen Anzahl von gleichzeitig 300 Personen durchgeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu ein Rahmenschutzkonzept erstellt.
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